Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden

Das IASB hat folgende Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue IFRS und IFRIC verabschiedet, die auch bereits von der EU-Kommission übernommen wurden und somit seit dem 1.1.2023 verpflichtend anzuwenden sind.

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem­ angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB)

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem­ angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement)

IFRS 17 Versicherungsverträge

1.1.2023

1.1.2023

IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformation

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen an IAS 1 – Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen an IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen an IAS 12 – Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen an IAS 12 – Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln

1.1.2023

1.1.2023

Die erstmalige Anwendung der IFRS-Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2023.

Zukünftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften

IASB und IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die aber im Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB)

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement)

Auswirkungen auf den Konzernabschluss

Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig einschließlich Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig

1.1.2024

n. a.1

Wird analysiert

Änderungen an IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit bei Sale & Leaseback

1.1.2024

n. a.1

Untergeordnet

Änderungen an IAS 7/IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung

1.1.2024

n. a.1

Untergeordnet

Änderungen an IAS 21 – Fehlende Umtauschbarkeit Fremdwährung

1.1.2025

n. a.1

Untergeordnet

1n. a. – Endorsement-Verfahren läuft noch

Es ist keine vorzeitige Anwendung der neuen Standards und Interpretationen geplant.