Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB
One Share – One Vote
- 1. Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2023 € 102.600.000 und setzte sich aus 102.600.000 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 102.599.997 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht ist unter Punkt 9 näher beschrieben.
- 2. In der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.6.2023 wurden folgende Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst:
- Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von € 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz)
- Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 996.620.004,30 gem. §§ 175 ff AktG zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien),
- Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 175 ff AktG mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und
- Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 150 ff AktG um bis zu € 24.995.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.995.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege eines Verzichts von Aktionären auf Ausschüttungsanforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c).
- Die vorgenannten Beschlüsse standen unter Bedingungen. Zunächst sind die Beschlüsse zu den Punkten a), b) und c) sowie der Beschluss über die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu Punkt d) im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionären wurde daher im Rahmen eines Bezugsangebots das Wahlrecht eingeräumt, ob sie den Ausschüttungsanspruch gem. Punkt c) in bar oder in Form von neuen Aktien erhalten wollen. Aktionäre von 62.487.931 Stück Aktien entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 60,90 % haben sich für die Ausschüttung in Form von neuen Aktien entschieden.
- Nach dem Berichtszeitraum, am 21.3.2024, erfolgte die Eintragung der Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch. Folglich wurden 15.621.982 Stück neue Aktien ausgegeben. Das Grundkapital der STRABAG SE ist somit von € 102.600.000,00 um € 15.621.982,00 auf € 118.221.982,00 erhöht und setzt sich aus 118.221.982 Stück zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien sind Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien sind (weiterhin) Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu.
- 3. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die von Oleg Deripaska kontrolliert wird (bzw. jedenfalls zu diesem Zeitpunkt kontrolliert wurde), gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 bis zum Wegfall der Sanktionen von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen.
- 4. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ (kontrolliert von Oleg Deripaska) abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ist diese nicht berechtigt, die von ihr gehaltenen Aktien der STRABAG SE zu veräußern oder Aktien der anderen Parteien zu erwerben und es kommt daher auf Dauer und nach Maßgabe der EU-Sanktionsverordnung das Vorkaufsrecht bezüglich MKAO „Rasperia Trading Limited“ nicht zum Tragen.
- 5. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner, die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort.
- 6. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2023 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,7 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (s. Punkt 12) erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.
- 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2023 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt:
– Haselsteiner-Gruppe: 28,3 %
– Raiffeisen-Gruppe: 14,2 %
– UNIQA-Gruppe: 15,3 %
– MKAO „Rasperia Trading Limited“: 27,8 % - Nach der Durchführung der in Punkt 2 beschriebenen Sachkapitalerhöhung der STRABAG SE am 21.3.2024 sind nach Kenntnis der STRABAG SE folgende Aktionärinnen direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt:
– Haselsteiner-Gruppe: 30,7 %
– Raiffeisen-Gruppe: 15,4 %
– UNIQA-Gruppe: 16,6 %
– MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,1 % - Nach dem Berichtszeitraum am 26.3.2024 hat die Gesellschaft Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 erhalten, aus denen hervorgeht, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ mit ihrer 24,1 %-Beteiligung an der STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Oleg Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe. Da der Gesellschaft keine weiteren Details zu dieser Transaktion bekannt sind, kann sie keine abschließende (sanktions-)rechtliche Prüfung vornehmen. Sie geht daher weiterhin davon aus, dass die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und MKAO „Rasperia Trading Limited“ die mit den Aktien verbundenen Rechte nicht ausüben kann. Der mit Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 angekündigte Erwerb von 28.500.000 Stück STRABAG-Aktien durch die Raiffeisenbank International AG ist nach dem Kenntnisstand der Gesellschaft noch nicht vollzogen.
- 8. Wie in Punkt 6 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2023 2.779.006 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,7 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rd. 11,7 % befanden sich zum 31.12.2023 im Streubesitz. Seit der Durchführung der in Punkt 2 beschriebenen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft am 21.3.2024 entsprechen die 2.779.006 Stück eigene Aktien einem Anteil am Grundkapital von rd. 2,4 % und der Streubesitz einem Anteil von rd. 10,9 %.
- 9. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 erwähnt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 hält Klemens Peter Haselsteiner. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2023 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in den Punkten 3 und 7 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds.
- 10. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
- 11. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
- 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65b Abs. 1 AktG für die Veräußerung und Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot und auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) zu beschließen.
- 13. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
- 14. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.