Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Firmenwerte
Ein Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird ein Firmenwert mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung, sondern eine zumindest jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit entsprechend den Regelungen des IAS 36. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Jahresende vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der Firmenwert einer oder mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten des Zusammenschlusses profitieren sollen. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wird ermittelt, indem der Buchwert der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Im Fall eines Impairments wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine spätere Zuschreibung aufgrund des Wegfalls der Gründe für die Wertminderung ist für einen Firmenwert nicht vorgesehen.
Rechte aus Konzessionsverträgen
Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt.
Ein Recht aus einem Konzessionsvertrag ist dann anzusetzen, wenn die Gegenleistung keinen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt, sondern ein Recht eingeräumt wird, eine von der Nutzung abhängige Gebühr zu erheben.
Das Recht aus dem Konzessionsvertrag wird mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst und in der Folge, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die Laufzeit der Konzession und Wertminderungen angesetzt. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertminderungen und planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Entwicklungsaufwendungen für einen selbst erstellten immateriellen Vermögenswert werden aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner müssen zur Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig zu ermitteln, belegt werden. Die Herstellungskosten für diese Vermögenswerte umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie die produktionsbezogenen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen für Forschung, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand in der Periode ihres Entstehens erfasst. Bereits als Aufwand erfasste Kosten werden nicht in einer Folgeperiode aktiviert.
Die Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer erfolgt zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Im Konzern gibt es keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Folgende Nutzungsdauern liegen den immateriellen Vermögenswerten bei linearer Abschreibung zugrunde:
Immaterielle Vermögenswerte | Nutzungsdauer in Jahren |
Bestandsrechte, Abbaurechte und sonstige Rechte | 3–50 |
Software | 2–5 |
Patente und Lizenzen | 3–10 |
Sachanlagen
Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt bei STRABAG nach dem Anschaffungskostenmodell und somit mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in der Periode ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst.
Die planmäßige Abschreibung des abnutzbaren Sachanlagevermögens erfolgt in der Regel linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. In Einzelfällen wird eine leistungsabhängige Abschreibung vorgenommen. Treten bei Vermögenswerten Hinweise für Wertminderungen auf und liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag.
Folgende Nutzungsdauern liegen den Sachanlagen zugrunde:
Sachanlagen | Nutzungsdauer in Jahren |
Gebäude | 10–50 |
Investitionen in fremden Gebäuden | 5–40 |
Maschinen | 3–15 |
Geschäftsausstattung | 3–10 |
Fahrzeuge | 4–9 |
Investment Property
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Diese werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Für die Folgebewertung wendet STRABAG das Anschaffungskostenmodell an, d. h. die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. Der erzielbare Betrag dieser Immobilien wird gesondert angegeben. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Methoden wie der Ableitung aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien oder der Discounted-Cashflow-Methode.
Die Nutzungsdauern für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen 10 bis 35 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear.
Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Sachanlagen.
Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse liegen vor, wenn dem:der Leasingnehmer:in vom:von der Leasinggeber:in vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der:die Leasinggeber:in dafür eine Gegenleistung erhält.
Der STRABAG SE-Konzern ist Leasingnehmer von Immobilien (Büros, Lagerplätze etc.). Es besteht eine Vielzahl von Einzelverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietzahlungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten.
Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz dargestellt. Die Leasingraten werden in einen Finanzierungs- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.
Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns bewertet, d. h. jenem Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn Mittel aufgenommen werden müssten, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und zu vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden als Aufwand erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
In geringem Umfang tritt der Konzern auch als Leasinggeber auf. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Büroflächen, insbesondere das TECH GATE VIENNA in Wien. Diese Leasingverhältnisse sind als Operating Leasing zu qualifizieren. Die Mieterträge aus diesen Leasingverhältnissen werden im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Subventionen und Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden vom jeweiligen Vermögenswert aktivisch abgesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer planmäßig berücksichtigt. Erfasst werden diese zu jenem Zeitpunkt, zu dem mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt.
Die Investitionsförderungsprämie in Österreich wurde in Höhe von insgesamt T€ 3.127 (2022: T€ 2.297) in Anspruch genommen, wovon zum Stichtag noch eine Forderung in Höhe von T€ 2.110 (2022: T€ 1.280) besteht.
Daneben wurden in Österreich und Deutschland Energiekostenzuschüsse in Höhe von insgesamt T€ 5.347, die ertragswirksam erfasst sind, gewährt.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Als qualifizierte Vermögenswerte gelten jene, für die ein beträchtlicher Zeitraum (über sechs Monate) erforderlich ist, um sie in den für sie beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte
Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, sowie sonstige Anteile an Unternehmen und Equity-Beteiligungen werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Firmenwerte oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft, da derartige Vermögenswerte keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen.
Für die Feststellung des Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Sofern für einen einzelnen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit, Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.
Da in der Regel keine Marktpreise für einzelne Einheiten vorliegen, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der Barwert der Nettozahlungsmittelzuflüsse herangezogen. Die Prognose der Cashflows basiert auf aktuellen Planungen von STRABAG, die einen Planungshorizont von mindestens vier Jahren aufweisen. Das letzte Detailplanungsjahr bildet die Basis für die Berechnung der ewigen Rente, soweit nicht aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzbarkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf einen zeitlich kürzeren Zeitraum begrenzt ist.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus der Sicht eines oder einer unabhängigen Marktteilnehmenden vorgenommen. Hingegen wird bei der Berechnung des Nutzungswerts eines Vermögenswerts auf die Zahlungsströme auf Basis der bisherigen Nutzung abgestellt. Für die Nettozahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsperiode werden bei beiden Berechnungsmethoden individuelle, jeweils aus Marktinformationen abgeleitete Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt.
Die Diskontierung der Nettozahlungsmittelzuflüsse erfolgt mit den Kapitalkostensätzen. Diese werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Dabei wird den unterschiedlichen Rendite- und Risikoprofilen der verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte von STRABAG Rechnung getragen, indem individuelle Kapitalkostensätze anhand von Vergleichsunternehmen ermittelt werden. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionärskreise. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.
Die Parameter Wachstumsrate und Kapitalkostensatz für die Werthaltigkeitsprüfungen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
% | 2023 | 2022 |
Wachstumsrate | 0,0–0,5 | 0,0–0,5 |
Kapitalkostensatz (nach Steuern) | 8,1–11,8 | 7,6–12,2 |
Kapitalkostensatz (vor Steuern) | 9,5–13,9 | 10,5–14,6 |
Das Management hat die budgetierte Bruttomarge basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung bestimmt.
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswerts. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt.
Mit Ausnahme des Firmenwerts wird für nicht-finanzielle Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert, bei den Derivaten zum Handelstag.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind.
Abweichend davon werden Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, unmittelbar aufwandswirksam erfasst.
Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt.
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nachstehenden Kategorien nach IFRS 9, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Die Zuordnung erfolgt zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes.
Für Zwecke der Bewertung und der Bilanzierung sind finanzielle Vermögenswerte in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen:
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-EK)
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Fremdkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-FK)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Geschäftsmodell das Halten des finanziellen Vermögenswerts zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vorsieht und die vertraglichen Bedingungen des Instruments ausschließlich zu Zahlungsströmen führen, die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte nach der Effektivzinsmethode bewertet. Bei der Anwendung der Effektivzinsmethode werden alle in die Berechnung des Effektivzinssatzes einfließenden direkt zuordenbaren Gebühren, gezahlten oder erhaltenen Entgelte, Transaktionskosten und andere Agien oder Disagien über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments amortisiert. Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden erfolgswirksam als Zinserträge aus Finanzinstrumenten ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie übrige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften sowie die geleisteten Anzahlungen an Subunternehmer:innen erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Die Erfassung erfolgt am Erfüllungstag.
Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt.
Die Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (siehe Kapitel „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten“).
Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert, der gemäß IAS 32 als Fremdkapitalinstrument einzustufen ist, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird oder das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist. Bei STRABAG wird ein finanzieller Vermögenswert dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Wertänderungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.
In dieser Kategorie sind die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere sowie die in den liquiden Mitteln erfassten Wertpapiere enthalten.
Für finanzielle Vermögenswerte, die aufgrund des zugrunde liegenden Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsströme in die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ einzuordnen sind, kann die sogenannte Fair-Value-Option ausgeübt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Bewertungs- und Ansatzinkonsistenz durch die Ausübung der Option beseitigt oder deutlich verringert wird. Die Fair-Value-Option findet bei STRABAG keine Anwendung.
Finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen, werden ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden Wertveränderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In dieser Kategorie sind im Wesentlichen die als sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungen unter 20 % erfasst.
Beim Erstansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, besteht das unwiderrufliche Wahlrecht, Wertveränderungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis darzustellen, sofern das Eigenkapitalinstrument nicht für Handelszwecke gehalten wird. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Von diesem Wahlrecht macht STRABAG keinen Gebrauch.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten
Zur Erfassung von Wertminderungen stellt STRABAG auf erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 ab. Das zukunftsorientierte Modell wird für Fremdkapitalinstrumente angewendet, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Zudem finden die Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 auch auf Vertragsvermögenswerte Anwendung, die keine finanziellen Vermögenswerte darstellen.
Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9.
Für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ist ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen, nach dem ab Erstansatz grundsätzlich Zwölf-Monats-Verlusterwartungen sowie bei wesentlicher Kreditrisikoverschlechterung die erwarteten Gesamtverluste während der Restlaufzeit zu erfassen sind. Das allgemeine Wertminderungsmodell (General Approach) wird für Forderungen aus Konzessionsverträgen und kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte im Konzern angewendet. Neben dem allgemeinen Wertminderungsmodell wird das vereinfachte Wertminderungsmodell (Simplified Approach) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 umgesetzt. Nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte unabhängig von der jeweiligen Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit zu erfassen.
Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Baubranche nicht aussagekräftig. Dies einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis, andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeber:innen gebaut, deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber eine vollständige Zahlung nach sich ziehen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichen Risikocharakteristika zusammengefasst. Zur Bildung der Portfolios stellt STRABAG auf das zugrunde liegende Länderrisiko und die Bonität ab.
STRABAG berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts und überwacht kontinuierlich die Entwicklung des Kreditrisikos in jeder Berichtsperiode. Hierbei werden alle verfügbaren angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten:
- Interne Bonitätseinschätzung des:der Auftraggebers:in
- Externe Bonitätsinformationen auf Basis des entsprechenden Länderrisikos
Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen bei der Kreditrisikoeinschätzung ebenfalls ein.
Neben der Anwendung des allgemeinen und des vereinfachten Wertminderungsansatzes werden finanzielle Vermögenswerte auch bei Vorliegen von objektiven Kreditausfallindikatoren wertgemindert. Im Konzern werden demnach Wertminderungen vorgenommen, wenn der:die Schuldner:in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, gegen sie oder ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Vertragsbruch sowie Zahlungsverzug vorliegt oder wenn sich das technologische, ökonomische und rechtliche Umfeld sowie das Marktumfeld der:des Emittentin:en wesentlich verändert.
Wertminderungen reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Der aus der Anwendung der Wertberichtigungsvorschriften entstehende Wertminderungsaufwand bzw. Ertrag aus einer Wertaufholung wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts liegt vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht. Finanzielle Vermögenswerte werden dann ausgebucht. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt STRABAG weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen.
Bei den zur Anwendung kommenden Wertminderungsansätzen und Annahmen kam es während des Geschäftsjahres zu keinen Veränderungen.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten werden, jedoch die Verfügungsgewalt abgegeben wird. Wird die Verfügungsgewalt hingegen beibehalten, werden die übertragenen finanziellen Vermögenswerte nach Maßgabe des anhaltenden Engagements erfasst.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und der Ausgleich auf Nettobasis erfolgt. Dies betrifft in geringfügigem Umfang den Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Derivative Finanzinstrumente und Hedging
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Reduktion der Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Konzernvorgaben.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet oder „als zu Sicherungszwecken eingesetzte Derivate“ zugeordnet. Dabei werden derivative Finanzinstrumente zum Fair Value angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, sofern nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden beobachtbare Marktdaten (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Marktdaten (Bonität der Kontrahenten) herangezogen. Der Fair Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden berechnet.
Bei Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting designiert der Konzern derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente:
- entweder zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit (Fair Value Hedge)
- oder zur Sicherung gegen bestimmte Risiken schwankender Zahlungsströme (Cashflow Hedge).
Im Fall der Bilanzierung von sogenannten Fair Value Hedges werden die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsderivats in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im STRABAG SE-Konzern wird kein Fair-Value-Hedging angewendet.
Beim Einsatz eines derivativen Finanzinstruments als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Cashflow Hedge werden die unrealisierten effektiven Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsinstrument zunächst im sonstigen Ergebnis bilanziert. Sie werden erst dann ergebniswirksam umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Etwaige Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität dieser Finanzinstrumente werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion den eindeutigen Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Daneben wird nachgewiesen, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und das Kreditrisiko die resultierenden Wertänderungen nicht dominiert. Das Absicherungsverhältnis der Sicherungsbeziehung entspricht dem Verhältnis zwischen dem designierten Nominalbetrag des Grundgeschäfts, den STRABAG tatsächlich absichert, und dem designierten Nominalbetrag, den STRABAG tatsächlich designiert, um den Nominalbetrag des Grundgeschäfts abzusichern. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in der Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows der Grundgeschäfte noch effektiv kompensieren. Sicherungsbeziehungen werden angepasst, wenn sich Änderungen im Grundgeschäft ergeben.
Zur Bestimmung der prospektiven Effektivität wird die Critical-Term-Match-Methode verwendet. Die retrospektive Bestimmung von Ineffektivitäten wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode vorgenommen.
Forderungen aus Konzessionsverträgen
Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt.
Dienstleistungskonzessionsverträge, die ein unbedingtes vertragliches Recht auf den Erhalt einer Zahlung einräumen, sind als finanzielle Vermögenswerte anzusetzen. Sämtliche erbrachte Leistungen aus Konzessionsverträgen werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlich entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelten Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden vorgenommen.
Tatsächliche und latente Ertragsteuern
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten im Wesentlichen Ansprüche und Verpflichtungen aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern berechnet.
Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und den bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten.
Aktive Steuerabgrenzungen werden nur angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der im jeweiligen Land übliche Ertragsteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zugrunde.
Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass keine Umkehr der temporären Differenzen in absehbarer Zeit erfolgen wird.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert.
In diesem Posten sind im Wesentlichen unbebaute Grundstücke, fertige und unfertige Bauten erfasst, die im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts verkauft werden, aber bei denen es noch keinen konkreten Investor gibt.
Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der bei der Herstellung angefallenen Gemeinkosten. Vertriebskosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten miteinbezogen. Die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallenden Fremdkapitalkosten für Vorräte, die als qualifizierte Vermögenswerte zu klassifizieren sind, werden aktiviert.
Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten
Bei Bauaufträgen von Kund:innen wird gemäß den Vorschriften des IFRS 15 eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen, da die Bauvorhaben auf Grundstücken der Kund:innen errichtet werden und diese somit stets die Kontrolle über die geschaffenen bzw. verbesserten Vermögenswerte haben.
Die Bauausführung erfolgt auf Basis von Einzelverträgen. Die Allokation des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen erfolgt auf Basis der Arbeitskalkulation. Bei Vorliegen wesentlicher Integrationsleistungen wird von einer einzelnen Leistungsverpflichtung ausgegangen. Für die Bestimmung des Transaktionspreises von Bauaufträgen im STRABAG SE-Konzern wird die mit dem:der Auftraggeber:in vereinbarte Auftragssumme herangezogen. Vertragsstrafen bzw. Bonuszahlungen während der Bauzeit können zur Anpassung des Transaktionspreises führen. Diese werden auf Basis des Projektcontrollings dem Grund und der Höhe nach mit dem wahrscheinlichsten Wert berücksichtigt.
Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der bereits erbrachten Leistung. Die Ermittlung der erbrachten Leistung und der damit korrespondierenden Umsatzerlöse erfolgt auf Ebene der Einzelpositionen gemäß Arbeitskalkulation. Die direkte Ableitung des Leistungsfortschritts aus den tatsächlich geleisteten Mengen stellt aufgrund von unvorhergesehenen Abweichungen der Plankosten den besten Indikator dar. Die direkte Leistungsermittlung ist vom Baustellenteam monatlich zwingend durchzuführen und stellt eine der wesentlichen Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung dar.
Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung aus Bauverträgen mit Kund:innen dar. Wenn der Vertragsvermögenswert eines Bauauftrags die hierauf erhaltenen Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Im umgekehrten Fall erfolgt ein gesonderter passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.
Zahlungen für Bauaufträge erfolgen üblicherweise parallel zur Leistungserbringung auf Basis von regelmäßigen Abrechnungen. Anzahlungen vor Leistungserbringung sind insbesondere im Hochbau üblich. Vereinbarungen über verlängerte Zahlungsziele oder über die zeitversetzte Verrechnung von erbrachten Leistungen kommen nur in gesondert vom Vorstand der STRABAG SE genehmigten Einzelfällen vor.
Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Kosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird gemäß den Vorschriften des IAS 37 eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zur Ermittlung der Kosten werden alle dem Vertrag direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Die Drohverlustrückstellung wird auf Basis einer Einzelfallbetrachtung mit dem Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung aus dem Bauauftrag erforderlich ist. In solchen Fällen wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. – bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts – auf der Passivseite unter den kurzfristigen Rückstellungen eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen.
Zur Wertminderung siehe Kapitel „Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte“.
Noch nicht verbaute, aber bereits auf den Baustellen vorhandene Vorräte werden nicht mehr als gesonderter Vermögenswert bilanziert, sondern dem jeweiligen Auftrag zugeordnet und als Vertragsvermögenswert ausgewiesen.
Nachträge im Zusammenhang mit Bauaufträgen sind Leistungsabweichungen (Bau-Ist) zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (Bau-Soll). Diese Leistungsabweichungen können aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen noch nicht verrechnet werden, sondern es muss über ihre Verrechenbarkeit bzw. ihr Anerkenntnis noch Einvernehmen mit der Auftraggeberschaft hergestellt werden.
Leistungsabweichungen betreffen vereinbarte Leistungsänderungen sowie strittige Mehrkostenforderungen aufgrund von Leistungsstörungen oder geändertem Leistungsumfang.
Bei vereinbarten Leistungsänderungen greift die Auftraggeberschaft aktiv in das Baugeschehen ein und verändert den Leistungsumfang. Leistungsänderungen werden regelmäßig vor der Ausführung von der Auftraggeberschaft beauftragt. In diesen Fällen liegt eine Vertragsmodifikation im Sinn des IFRS 15.18 vor, bei der alle Vertragsparteien der Änderung des Leistungsumfangs und/oder -preises zugestimmt haben. Die Erfassung erfolgt in der Regel gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags, da die Leistungsänderungen nicht eigenständig abgrenzbar und einer Leistungsverpflichtung zuzurechnen sind.
Mehrkostenforderungen aus Leistungsstörungen entstehen dann, wenn aufgrund von in der Sphäre der Auftraggeberschaft liegenden Störungen Anpassungen im Bauablauf vorzunehmen sind. Mehrkostenforderungen entstehen auch bei von der Auftraggeberschaft angeordneten Änderungen, die aus Sicht der Auftraggeberschaft z. B. aufgrund von Vollständigkeitsgarantien keiner besonderen Vergütung bedürfen, aber nach Ansicht des ausführenden Unternehmens nicht im Vertragsumfang enthalten sind. Die Komplexität der Bauverträge führt oftmals dazu, dass es zu unterschiedlichen Rechtsansichten hinsichtlich des Vorliegens eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft kommt, die oft in langwierige rechtliche Auseinandersetzungen münden.
Gemäß IFRS 15.19 liegen im Fall von strittigen Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen vor, bei denen zwischen den Vertragsparteien noch keine Einigung hinsichtlich Vertragsumfang und/oder Preis erzielt werden konnte. Die variable Gegenleistung aus diesen Vertragsmodifikationen wird daher nach den Bestimmungen des IFRS 15.50 bis 59 geschätzt und gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags als Erlös erfasst.
Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Die Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt, die Unsicherheit über einen längeren Zeitraum, die Individualität der Sachverhalte, die rechtliche Durchsetzbarkeit sowie die Qualität der Dokumentation des Anspruchs werden im Rahmen der Schätzung der variablen Gegenleistung berücksichtigt. Die variable Gegenleistung wird so bemessen, dass es in den Folgeperioden zu keiner Stornierung bereits erfasster Umsatzerlöse kommt.
Der korrespondierende Aufwand wird sofort bei Anfallen ergebniswirksam erfasst.
Die Gegenleistung für Erlöse aus Projektentwicklung, die auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistungen zeitraumbezogen realisiert werden, wird im Posten Vertragsvermögenswerte erfasst. Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns dar.
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist dann vorzunehmen, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung keine alternative Nutzungsmöglichkeit vorhanden ist und ein Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung gegeben ist. Diese Voraussetzungen sind immer dann erfüllt, wenn Immobilienprojekte bereits vor ihrer Fertigstellung verkauft werden.
In diesen Fällen erfolgt eine anteilige Erlösrealisierung in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad. Sind die Immobilienprojekte nur teilweise verkauft, z. B. im Fall von Eigentumswohnungen, erfolgt die anteilige Erlösrealisierung nur für die bereits verkauften Teile. Das Projekt wird dann nur anteilig unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Die noch nicht verkauften Teile werden als Vorräte zu Herstellungskosten erfasst.
Die hierauf erhaltenen Anzahlungen werden aktivisch vom Vertragsvermögenswert abgesetzt. Übersteigen die erhaltenen Anzahlungen den Vertragsvermögenswert, erfolgt ein Ausweis auf der Passivseite unter Vertragsverbindlichkeiten.
Die Ausführungen zu den Bauaufträgen von Kund:innen gelten sinngemäß.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten aufweisen. Dies umfasst Bankguthaben, Festgelder und Kassenbestände. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, deren Verfügbarkeit durch Devisenverkehrsbeschränkungen oder andere gesetzliche Einschränkungen beschränkt ist, sind nicht Teil des Finanzmittelfonds für die Kapitalflussrechnung.
Rückstellungen
Im Konzern bestehen folgende leistungsorientierte Pläne, für die Rückstellungen gebildet werden müssen.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Beschäftigte zu erfüllen.
Beitragsorientierte Versorgungspläne in Form der Finanzierung durch konzernfremde Unterstützungskassen bestehen für Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis nach dem 1.1.2003 begonnen hat. Die Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten.
Abfertigungsrückstellungen
Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, an Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall oder zum Zeitpunkt des Pensionsantritts eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsentgelte. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.
Daneben bestehen in anderen Ländern Abfertigungsansprüche im Kündigungs- bzw. Pensionsfall im Ausmaß von ein bis drei Monatsgehältern. Die Abfertigungsrückstellungen aus diesen Verpflichtungen werden aufgrund der geringfügigen Beträge vereinfachend nach finanzmathematischen Methoden ermittelt.
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Beschäftigte und deren Hinterbliebene gebildet. Im Konzern bestehen in Deutschland, Österreich und den Niederlanden Pensionszusagen aufgrund von Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Die Verpflichtungen beruhen auf einer Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsregelungen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Leistungspläne resultiert aus der Übernahme diverser Gesellschaften in Deutschland durch den Konzern. Neue Vereinbarungen werden im Konzern nicht abgeschlossen.
Die Zusagen sehen in der Regel die Gewährung von monatlichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten vor. Bei einigen Zusagen sieht die Versorgungsregelung die Zahlung in Form einer Kapitalleistung vor.
Die Leistungspläne sind in unterschiedlichen Formen ausgestaltet. Das Spektrum der Leistungsplanstruktur reicht von Festbetragssystemen (z. B. Betrag je Dienstjahr) über dynamische Systeme (z. B. Prozent pro Dienstjahr) bis hin zu Leistungszusagen (z. B. Fixzusage). Ebenso gibt es Leistungspläne mit und ohne Hinterbliebenenversorgung.
In der Schweiz ist aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Pensionsvorsorge in Vorsorgestiftungen einzuzahlen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von der Arbeitgeberin und zur Hälfte von dem:der Arbeitnehmer:in geleistet. Die Arbeitnehmerbeiträge sind von der Höhe des versicherten Einkommens sowie vom Alter abhängig und werden als Reduktion des Dienstzeitaufwands berücksichtigt. Beim Pensionsantritt können die Beschäftigten zwischen einer Einmalabfindung und laufenden monatlichen Rentenzahlungen oder Mischformen der beiden Optionen wählen.
Da im Fall von Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen Sanierungsbeiträge zu leisten sind, werden die Zusagen als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 eingestuft.
Im STRABAG SE-Konzern sind die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung rückversichert.
Bewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
Die Verpflichtungen des Konzerns aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen werden für jeden Plan separat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren wird der bis zum Bilanzstichtag erworbene abgezinste Versorgungsanspruch ermittelt. Von der Bruttoverpflichtung wird das vorhandene Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld bzw. der anzusetzende Nettovermögenswert.
Der Ermittlung der Nettoschuld zum Jahresabschlussstichtag liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten einer oder eines qualifizierten versicherungsmathematischen Begutachtenden zugrunde.
Der Diskontierungszinssatz für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird auf Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen mit vergleichbarer Laufzeit auf dem Markt erzielt werden.
Die zur Berechnung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen angesetzten Prämissen für Abzinsung, Gehaltssteigerung sowie Fluktuation variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Landes. Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten werden nach landesspezifischen Sterbetafeln berechnet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis ausgewiesen.
Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge Planänderungen, werden die daraus resultierenden Effekte als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand im Jahr der Planänderung erfolgswirksam erfasst. Auch die aus einer Abgeltung resultierenden Ergebnisse werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Abfertigungs- und Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko ist der Konzern dem Währungsrisiko sowie dem Kapitalmarktrisiko bzw. dem Anlagerisiko ausgesetzt.
In Bezug auf die Risiken wird auf die Sensitivitätsanalyse unter Punkt (27) Rückstellungen verwiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden jeweils in Höhe jenes Betrags angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Konzerns abzudecken. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als der wahrscheinlichste ergibt.
Langfristige Rückstellungen werden, sofern nicht von untergeordneter Bedeutung, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen, die sich aus der Verpflichtung zur Rekultivierung von Abbaugrundstücken ergeben, werden nach Abbaufortschritt zugewiesen.
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 werden als nicht-finanzielle Verbindlichkeiten qualifiziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen bei STRABAG originäre Verbindlichkeiten und Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag.
Für Zwecke der Bewertung und der Bilanzierung sind finanzielle Verbindlichkeiten in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen:
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FlaC)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL)
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.
Im Rahmen der Folgebewertung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten originären finanziellen Verbindlichkeiten werden etwaige Agien und Disagien zwischen dem zugeflossenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag durch Anwendung der Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und periodengerecht im Zinsaufwand ausgewiesen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird. Derivate mit negativem Marktwert gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind.
Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst.
Die Fair-Value-Option wurde für finanzielle Verbindlichkeiten nicht in Anspruch genommen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die mit Unternehmensanleihen zusammenhängenden Emissionskosten werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt abgesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Verbindlichkeiten aus Arbeitsgemeinschaften mit umfasst. Für Zwecke der Bewertung und Bilanzierung sind sie in die Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten einzuordnen.
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus zu verschieben.
Eventualschulden
Eventualschulden sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie werden – soweit sie nicht im Zuge von Akquisitionen gemäß IFRS 3 anzusetzen sind – in der Bilanz nicht erfasst.
Finanzielle Garantien
STRABAG stellt finanzielle Garantien zugunsten Dritter nur für Verbindlichkeiten von eigenen Tochter- oder Beteiligungsunternehmen bereit, für die keine Provisionen vereinbart werden. Sofern mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, erfolgt kein separater Wertansatz in der Bilanz.
Eventualforderungen
Eventualforderungen sind Vermögenswerte, deren effektives Entstehen von künftigen ungewissen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Diese sind im Anhang anzuführen, wenn ein Ressourcenzufluss nicht unwahrscheinlich ist. Ein Ansatz im Abschluss ist nicht zulässig, da dadurch Erträge erfasst würden, die möglicherweise nie realisiert werden.
Erlösrealisierung
Die Umsatzerlöse im STRABAG SE-Konzern umfassen Erlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen, die regelmäßig mehr als 80 % der gesamten Umsatzerlöse betragen, die Erlöse aus Projektentwicklungen, die Erlöse aus Baustoffen, die Erlöse aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse.
Umsatzerlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 15 zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung.
Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen.
Die Ergebnisrealisierung bei Bauaufträgen, die in Arbeitsgemeinschaften ausgeführt werden, erfolgt zeitraumbezogen entsprechend der zum Bilanzstichtag tatsächlich erbrachten Leistung. Drohende Verluste aus dem weiteren Bauverlauf werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt.
Umsatzerlöse aus Projektentwicklungen werden zeitpunktbezogen mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch den STRABAG SE-Konzern und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in sowie Eintritt der Möglichkeit, den Nutzen aus dem Projekt zu ziehen, realisiert.
Abweichend davon erfolgt eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung für den STRABAG SE-Konzern keine alternative Nutzungsmöglichkeit gegeben ist und die vertragliche Vereinbarung einen Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge auf die bereits erbrachte Leistung vorsieht.
Bei Immobilienprojekten, die bereits vor Fertigstellung verkauft sind, wird daher eine anteilige Erlösrealisierung vorgenommen und der Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.
Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen.
Umsatzerlöse aus Baustoffen, aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse werden mit der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in erfüllt.
Zinserträge werden nach Anfallen des Ertrags unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinsen im Zusammenhang mit Konzessionsmodellen sowie Verzugszinsen sind Teil des Transaktionspreises von Verträgen mit Kund:innen und werden deshalb unter den Umsatzerlösen erfasst.
Sonstige Erträge, wie z. B. Mieterlöse bzw. Weiterverrechnungen von Aufwendungen, werden auf Basis des aufgelaufenen Betrags in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vereinbarungen ausgewiesen.
Die Erlösrealisierung für Dividenden und Gewinnanteile aus Beteiligungen erfolgt, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist.
Zinsergebnis
Im Zinsergebnis sind neben Zinserträgen und Zinsaufwendungen auch Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungen enthalten, da diese nicht Teil des operativen Geschäfts sind. Wertänderungen sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von Wertpapieren sind ebenfalls im Zinsergebnis erfasst.
Angaben zu den makroökonomischen Gegebenheiten
Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Preissteigerungen bei Energie und Baumaterialien stellen auch die Baubranche vor große Herausforderungen. Ein Großteil der Energiekosten entfällt auf Treibstoffkosten für Fuhrpark und Baugeräte.
Nach sehr dynamischen Kostenentwicklungen nach Kriegsbeginn ist eine gewisse Stabilisierung – wenn auch auf hohem Niveau – feststellbar. Die Preise werden daher nachhaltig auf hohem Niveau bleiben.
Die Verfügbarkeit von Baumaterialien hat sich mittlerweile wieder verbessert, die wesentlichen Lieferketten sind wieder intakt. Das Management begegnet Lieferkettenrisiken mit einem hohen Dezentralisierungsgrad, langfristiger Beschaffung von Rohstoffen, Eigenproduktion von Baumaterialien und einer proaktiven Preispolitik.
Die hohen Baupreise und die gestiegenen Zinsen wirken sich auf die Nachfrage im Bereich der Immobilien aus. Durch die breite Aufstellung des Konzerns können rückläufige Tendenzen in einzelnen Bausparten gut ausbalanciert werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Verschiebung von privaten hin zu öffentlichen Aufträgen kurzfristig weiter fortsetzen wird. STRABAG ist diesbezüglich gut aufgestellt, denn über 60 % der Kund:innen sind der öffentlichen Hand zuzurechnen. Zudem verfügt der Konzern über ein diversifiziertes Portfolio im Hochbau und positive Tendenzen im Gewerbe- und Industriebau waren erkennbar. Die Aktivitäten im Wohnbau belaufen sich auf weniger als 10 % der Konzernleistung.
Der Anstieg der langfristigen Zinssätze für die Berechnung der Personalrückstellungen wird durch den Anstieg der Gehalts- bzw. Rententrends teilweise kompensiert, sodass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf das Eigenkapital des STRABAG SE-Konzerns ergeben.
Auswirkungen des Klimawandels
Die Klimakrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und als Folge daraus werden die ökonomischen Auswirkungen und Risiken für die Unternehmen weiter zunehmen.
Der STRABAG SE-Konzern ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Aufgrund strengerer Regulierungen und höherer Preise durch CO2-Bepreisungen besteht das Risiko volatiler und höherer Energie- und Rohstoffpreise, die nicht vollständig an die Kund:innen weitergegeben werden können.
Durch verschärfte umweltschutzrechtliche Vorgaben und zusätzliche Aufwendungen für klimaschonende Geschäftsprozesse ist von Kostensteigerungen und einer weiteren Erhöhung der Baupreise auszugehen.
Es besteht das Risiko, dass weniger Aufträge insbesondere beim Neubau von Straßen aufgrund eines geänderten öffentlichen Investitionsverhaltens und aufgrund verschärfter Flächenwidmungsgesetze vergeben werden, die durch Aufträge in anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden müssen.
Die Nachfrage nach nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Bauwerken sowie die Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude werden zunehmen und die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Bauwerken wird ansteigen. Bei der öffentlichen Auftraggeberschaft werden Ausschreibungen entwickelt, bei denen Nachhaltigkeit als Wertungskriterium aufgenommen wird. Dadurch wird sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen, die aber noch nicht in allen Bereichen existieren bzw. nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, erhöhen.
Aufgrund der Zunahme von außergewöhnlichen Wetterereignissen wird es zu Bauzeitverzögerungen und erhöhten Kosten für Versicherungen kommen.
Im Geschäftsfeld Property and Facility Services werden zukünftig verstärkt Green Services unter Nutzung von nachhaltigen Reinigungsmitteln und Geräten angeboten. Erhöhter Sanierungs- und Modernisierungsbedarf wird bei IT-Standorten für Telekommunikation und Rechenzentren durch höhere Durchschnittstemperaturen erwartet.
Im Bereich der Projektentwicklungsleistungen werden künftig vermehrt Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ausgeschrieben.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind mögliche Risiken aus dem Klimawandel, insbesondere bei der Bewertung der Firmenwerte, des Sachanlagevermögens und der Vorräte sowie bei der Bildung von Rückstellungen zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Firmenwerte im STRABAG SE-Konzern sind unter Punkt (13) Firmenwerte angeführt. Selbst bei Vornahme eines zusätzlichen Risikoabschlags für eventuelle Verzögerungen oder die Nicht-Vergabe von einzelnen Bauprojekten, insbesondere im Straßenbau, ist keine Abschreibung der Firmenwerte erforderlich. Die dazu durchgeführten Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass die vom Management möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Annahmen zu keinem Abwertungsbedarf führen.
Das Sachanlagevermögen besteht großteils aus Baugeräten, Maschinen und dem Fuhrpark, die dezentral und für unterschiedlichste Bauvorhaben eingesetzt werden. Temperaturanstiege oder Unwetter in der Zukunft werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen haben. Bei der Festlegung der Nutzungsdauer und Restwerte wurde das künftige Erfordernis von umweltfreundlicher Technik und Ausrüstung berücksichtigt. STRABAG beschäftigt sich intensiv mit alternativen Antriebsformen für Baumaschinen und den Fuhrpark. Derzeit ist es aber noch nicht möglich, den Großteil der Geräte und des Fuhrparks mit solchen auszustatten.
Bei den Vorräten, die insbesondere Immobilienprojekte ohne Investorenschaft betreffen, wurden bei der Ermittlung des Nettoveräußerungserlöses die für die Bewertung relevanten Umweltaspekte, so z. B. die Energieeffizienz, EU-Taxonomiekonformität etc. berücksichtigt. Risiken bestehen hier insbesondere dadurch, dass sich durch die laufenden Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Anforderungen ergeben haben, die in der Planungsphase noch nicht absehbar waren. Diese Aspekte werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dies gilt auch bei der Bildung von Rückstellungen.
Es ergeben sich daraus aber keine Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden.
Die Baubranche wird im Rahmen von baulichen und technologischen Anpassungsmaßnahmen vielmehr wesentliche Beiträge zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten.
Als wesentliche Chancen wird die steigende Nachfrage nach klimaresilientem Bauen und Sanierungen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger gesehen.
Mit der im Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich STRABAG das Ziel der Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2040 gesetzt. Dabei legt das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten den Fokus auf ökologisch verträgliche, nachhaltige Bauweisen sowie auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen und deren Wiederverwertung, um mögliche negative Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt weitgehend zu begrenzen.
Schätzungen
Schätzungen und Annahmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualschulden beziehen, sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig.
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.
(a) Werthaltigkeit der Firmenwerte
Der Konzern untersucht jährlich im Einklang mit der im Abschnitt „Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte“ dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, ob eine Wertminderung der Firmenwerte vorliegt. Der erzielbare Betrag von CGUs wurde mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen über die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung und die erzielbaren Margen zugrunde gelegt werden. In Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung werden die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich ergebenden Beträge von den geschätzten Werten abweichen.
Eine jährliche Verminderung der für die Berechnung des erzielbaren Betrags herangezogenen Free Cashflows um 5 % würde bei Gleichbleiben aller anderen Annahmen einen Abwertungsbedarf aller Firmenwerte von insgesamt T€ 1.818 (2022: T€ 592) ergeben, während eine isolierte Erhöhung des Kapitalkostensatzes um einen Prozentpunkt zu einer Reduktion der Firmenwerte von T€ 7.219 (2022: T€ 2.940) führen würde. Die beiden genannten Effekte zusammen würden einen Abwertungsbedarf von T€ 9.275 (2022: T€ 6.681) auslösen.
Ausgelöst durch die bestehenden unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurde eine erweiterte Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichst ausgestalteten Aufträge und der Tatsache, dass ein Großteil der in der Planung berücksichtigten Leistung noch nicht beauftragt ist, wurde ein Worst-Case-Szenario in Bezug auf die erzielbaren Cashflows ermittelt. Eine jährliche sowie nachhaltige Verminderung der erzielbaren Free Cashflows um 15 % und eine gleichzeitige Erhöhung des Kapitalkostensatzes um drei Prozentpunkte würden zu einem Abwertungsbedarf der Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 26.939 (2022: T€ 12.916) führen.
Die Abschreibungen würden tschechische Gesellschaften im Substanz- und Betonerzeugnisgeschäft mit Zuordnung im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 7.209 (2022: T€ 7.391), mehrere deutsche Baugesellschaften im Segment Nord + West in Höhe von T€ 2.064 (2022: T€ 5.525), mehrere österreichische Baugesellschaften im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 9.436 (2022: T€ 0), sowie deutsche Gesellschaften im Geschäftsbereich Facility Management im Segment International + Sondersparten in Höhe von T€ 8.230 (2022: T€ 0) betreffen.
(b) Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte / Rückstellungen
In den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind USD-Forderungen gegenüber einer chilenischen Projektgesellschaft erfasst. Ein Teil dieser Forderung, Lien 1, ist fix verzinst. Der zweite Teil dieser Forderung, Lien 2, ist neben einer fixen Verzinsung mit zusätzlichen variablen Komponenten und einer allfälligen finalen Konvertierung in Aktien ausgestattet. Lien 1 wird vor dem Lien 2 bedient. Lien 1 wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lien 2 wird in Abhängigkeit von verfügbaren liquiden Mitteln bedient. Die Folgebewertung von Lien 2 erfolgt daher zum Fair Value.
Die Buchwerte der langfristigen Forderungen sind aus der finanziellen Umstrukturierung eines Supplier Credit aus einem chilenischen Großprojekt (Kraftwerk) entstanden und wurden bei Fertigstellung des Projekts mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bewertung erfolgte auf Basis der zukünftig erzielbaren Cashflows anhand von Plandaten der Projektgesellschaft unter Berücksichtigung von allgemein verfügbaren Daten zur Strompreis- und hydrologischen Entwicklung sowie der aktuellen Zinslandschaft.
Im Dezember 2022 und im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 wurden Tunnelverbrüche, deren Ursache nach wie vor unklar ist, festgestellt. Diese führten im Jahr 2023 zu einem vorübergehenden Stillstand des Kraftwerks. Aufgrund des dadurch verursachten Produktionsausfalls waren entsprechende Wertminderungen und Fair-Value-Anpassungen im Jahr 2022 erforderlich. Die Sanierungsarbeiten für die Verbrüche dauern an, es ist nach wie vor unklar, wann das Kraftwerk wieder in Betrieb genommen werden kann.
Deshalb wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere Wertberichtigungen der langfristigen Forderungen vorgenommen.
Aufgrund des komplexen wirtschaftlichen Umfelds, der langen Laufzeiten, der Abhängigkeit von der Strompreisentwicklung sowie den lokalen klimatischen Bedingungen können die tatsächlichen Rückflüsse von den eingeschätzten Werten wesentlich abweichen.
Weiters werden von der Projektgesellschaft Ansprüche gegenüber STRABAG wegen der behaupteten nicht zeitgerechten Fertigstellung geltend gemacht. In Abhängigkeit von der Ursache der Tunnelverbrüche können auch von STRABAG zu tragende Sanierungskosten nicht ausgeschlossen werden. Eine endgültige Klärung des Sachverhalts war zum Bilanzaufstellungszeitpunkt nicht absehbar. Deshalb wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere Rückstellungen gebildet und die im November 2023 erfolgte Auszahlung des aus Sicht von STRABAG zu Unrecht gezogenen Performance Bonds aufwandswirksam erfasst.
Aufgrund der unklaren Schadensursache und der komplexen rechtlichen Zusammenhänge kann die tatsächliche Inanspruchnahme von den vorgesorgten Werten abweichen.
(c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen
Umsätze aus Bauaufträgen von Kund:innen werden zeitraumbezogen realisiert. Dabei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Leistung am Gesamtumfang des Auftragsbestands sowie die noch anfallenden Kosten des Auftrags. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Herstellungskosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Gerade bei technisch komplexen und anspruchsvollen Projekten besteht das Risiko, dass diese Einschätzung der Gesamtkosten von den tatsächlich anfallenden Kosten erheblich abweicht.
Auch im Fall von zwischen den Vertragsparteien noch strittigen Änderungen im Vertragsumfang und/oder Preis (Nachträge) werden Erlöse aus Nachträgen auf Basis der Bestimmungen zur variablen Gegenleistung nach IFRS 15.50 ff. für das jeweilige Projekt geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien.
Folgende Faktoren sind bei der Schätzung der variablen Gegenleistung zu berücksichtigen:
- Die Höhe der Gegenleistung wird von externen Faktoren wie Handlungen von Dritten bzw. Gerichten beeinflusst.
- Es bestehen unterschiedliche Rechtsansichten über die vertraglich geregelten Ansprüche.
- Die Unsicherheit über die Höhe der Gegenleistungen besteht über einen längeren Zeitraum hinweg.
- Die Erfahrungen aus anderen Bauprojekten sind durch die Individualität der Projekte nur begrenzt anwendbar.
- Aufgrund der Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt besteht ein großes Spektrum möglicher Gegenleistungen.
Insbesondere bei komplexen Bauvorhaben mit einer Vielzahl unterschiedlicher Nachträge sowie Gegenansprüchen der Auftraggeberschaft können die tatsächlichen Ansprüche aus Nachträgen daher vom eingeschätzten Betrag abweichen.
Dasselbe gilt für zeitraumbezogene Umsatzrealisierungen aus Projektentwicklungen.
(d) Equity-Beteiligungen
Der Konzern ist zu 30 % an der Holcim Cement CE Holding GmbH beteiligt. Die Gesellschaft betreibt Zementwerke in Österreich, Ungarn, Tschechien und Slowenien. Der Buchwert der Beteiligung beträgt zum 31.12.2023 T€ 201.980 (2022: T€ 201.974). Aufgrund der plangemäßen Ergebnisentwicklung und laufenden Ausschüttungen lag keine Erfordernis zur Durchführung eines Impairment Tests vor.
Abweichungen von der erwarteten Geschäftsentwicklung sowie außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können die Werthaltigkeit der Beteiligung beeinflussen.
(e) Ertragsteuern
STRABAG hat für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen, ebenso sind die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss.
Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Dabei sind gegebenenfalls gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperiode zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, so etwa die Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden und Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern – entsprechend der ursprünglichen Bildung – erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren.
(f) Beizulegender Zeitwert derivativer und sonstiger Finanzinstrumente
Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet der Konzern Barwertmethoden an.
(g) Rechte aus Leasingverträgen und Leasingverbindlichkeiten
Im STRABAG SE-Konzern besteht eine Vielzahl von Leasingverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietaufwendungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ist die wahrscheinlichste Dauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechten zu ermitteln. Hierbei werden sämtliche ökonomischen Aspekte für die Aus- bzw. Nichtausübung von Optionen berücksichtigt. Abweichungen der tatsächlichen Mietdauern von diesen Annahmen haben Auswirkungen auf die jeweiligen Buchwerte. Das Risiko ist aber durch die Vielzahl der Einzelverträge reduziert.
(h) Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
Der Barwert der Abfertigungs- und Pensionsverpflichtung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (bzw. -erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den Abzinsungssatz mit ein. Jede Änderung dieser Annahmen wird Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtung haben.
Der Konzern ermittelt zum Ende jedes Jahres einen angemessenen Abzinsungssatz. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen.
Weitere wesentliche Annahmen bei Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten. Weiterführende Informationen und Sensitivitätsanalysen hierzu finden sich unter Punkt (27) Rückstellungen.
(i) Sonstige Rückstellungen
Insbesondere bei den sonstigen baubezogenen Rückstellungen besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten für Gewährleistungen oder Restleistungen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen. Der Bilanzposten Sonstige baubezogene Rückstellungen setzt sich jedoch aus einer Vielzahl von Einzelprojekten zusammen, wodurch sich das Risiko aber auf die Einzelfallbetrachtung der Projekte reduziert.
Die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben in dem gegen sie in Österreich anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Juli 2021 gegen die beiden Gesellschaften beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag in Höhe von insgesamt € 45,37 Mio.
Hintergrund des Settlements sind die im Frühjahr 2017 eingeleiteten strafrechtlichen und wettbewerbsbehördlichen Ermittlungen gegen die STRABAG AG und die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG sowie zahlreiche andere Bauunternehmen zum Vorwurf wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Beide Konzerngesellschaften hatten von Anfang an vollumfänglich mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperiert und zuletzt wie erwähnt ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Dieses kooperative Verhalten wirkte sich entsprechend positiv auf die Höhe des Bußgeldantrags aus. Im Oktober 2021 verhängte das Kartellgericht ein Bußgeld von € 45,37 Mio. und bestätigte damit die von der BWB beantragte Höhe. Das Urteil wurde am 3.2.2022 veröffentlicht. Es ist nun mit Schadenersatzforderungen der Auftraggeber:innen zu rechnen.
Im Juli 2022 beantragte die BWB die Überprüfung der bereits rechtskräftigen Bußgeldentscheidung des Kartellgerichts. Das Kartellgericht hat mit Entscheidung vom Oktober 2022 den Antrag der BWB als unzulässig zurückgewiesen und sich der Ansicht der STRABAG AG angeschlossen. Die BWB erhob gegen diese Entscheidung Rekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH), der dem Rekurs durch Beschluss vom 25.5.2023 Folge gegeben hat. Dabei hat der OGH entschieden, dass die formelle Zurückweisung des Antrags der BWB ohne inhaltliche Prüfung durch das OLG unzulässig war.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass STRABAG AG durch die Entscheidung nicht der Kronzeugenstatus aberkannt wurde. Der OGH hat vielmehr unter Verweis auf seine bisherige Judikatur klargestellt, dass die Entscheidung der BWB zur Anwendung der „Kronzeugenregelung“ autonom von der BWB getroffen wurde und den Gerichten keine Kompetenz zur Überprüfung dieser Entscheidung zusteht.
Nun liegt es am OLG, den Abänderungsantrag der BWB inhaltlich zu überprüfen. Das bedeutet, dass das OLG entsprechende Beweise aufzunehmen hat und sich mit den wechselseitigen inhaltlichen Argumenten auseinandersetzen muss. Das diesbezügliche Verfahren vor dem OLG ist gerade im Gange, eine Entscheidung ist frühestens im vierten Quartal 2024 zu erwarten.
Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass der Antrag inhaltlich nicht berechtigt ist. STRABAG SE kooperierte umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Diese Kooperation trug maßgeblich zur Aufklärung bei. Darüber hinaus hat STRABAG ihr Compliance-System nachgeschärft und mittlerweile einer konzernweiten Zertifizierung unterzogen und ein neuartiges Monitoring-System implementiert.
Im Konzernabschluss wurden entsprechende Rückstellungen für Schadensabwehr sowie mögliche Inanspruchnahmen aufgrund der Kartellverstöße gebildet. Die Höhe der Rückstellung blieb im Geschäftsjahr 2023 - mit Ausnahme des Zinseffektes - im Wesentlichen unverändert. In welcher Höhe STRABAG endgültig Belastungen treffen werden, ist aufgrund der Vielschichtigkeit des Sachverhalts (langer Zeitraum, Vielzahl von Projekten, unterschiedliche Auftraggeberschaft, heterogene Strukturen etc.) äußerst schwer einzuschätzen. Die tatsächlichen Beträge können daher vom rückgestellten Betrag abweichen.
Für anhängige und drohende Gerichtsverfahren werden Rückstellungen auf Basis von aktuellen Einschätzungen gebildet. Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren ist nicht bestimmbar bzw. mit Unsicherheiten behaftet. Die tatsächliche Inanspruchnahme aus den Gerichtsverfahren kann daher von den rückgestellten Beträgen abweichen.