EU-Taxonomie 

Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken.

In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben.

Diese sechs Umweltziele sind:

  1. Klimaschutz (CCM)
  2. Anpassung an den Klimawandel (CCA)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)

Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftsaktivitäten und technische Bewertungskriterien definiert. 

Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftsaktivität fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Aktivitäten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Aktivitäten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Projektentwicklung Infrastruktur, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst.

Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt.

Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein.

Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben:

  • Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse mit Produkten und Dienstleistungen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
  • Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Investitionsausgaben bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.

Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2023

Die Wirtschaftstätigkeiten und die technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität wurden für die beiden ersten Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4.6.2021 normiert und am 27.6.2023 angepasst.

Im Geschäftsjahr 2023 müssen die in den beiden Umweltzielen definierten Wirtschaftstätigkeiten anhand der festgelegten Kriterien auf Taxonomiekonformität untersucht und die taxononomiefähigen und taxonomiekonformen Anteile am Umsatz, an Investitions- und Betriebsausgaben angegeben werden.

Für die weiteren vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme wurden die Wirtschaftsaktivitäten und die technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normiert.

Aufgrund der Übergangsbestimmungen sind für diese vier Umweltziele im Geschäftsjahr 2023 nur die taxonomiefähigen Anteile am Umsatz, an Investitions- und Betriebsausgaben anzugeben. Die Prüfung hinsichtlich Taxonomiekonformität ist erst ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend.

Die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die Auslegung dieser Begriffe durch STRABAG SE ist in den folgenden Ausführungen dargelegt.

Managementansatz

Beurteilung der Taxonomiefähigkeit

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung der Wirtschaftstätigkeit sichergestellt und eine Doppelerfassung als taxonomiefähige Umsatzerlöse ausgeschlossen.

Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt.

  1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie (CCM 4.1)
  2. Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3)
  3. Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5)
  4. Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6)
  5. Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7)
  6. Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8)
  7. Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9)
  8. Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15)
  9. Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1)
  10. Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2)
  11. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13)
  12. Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14)
  13. Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1)
  14. Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2)
  15. Hochwasserschutz (CCA 14.12)
  16. Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3)
  17. Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7)
  18. Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3)
  19. Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4)
  20. Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5)

Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben.

Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird.

Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Aktivität erfasst.

Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. 

Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst. 

Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftsaktivität. 

Beurteilung der Taxonomiekonformität

Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2023 sind nur die Wirtschaftsaktivitäten der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu prüfen. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für diese beiden Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf rd. 4.300 Projekte. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert. Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die drei umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer), die Renovierung von Gebäuden sowie der Schienenverkehrsinfrastruktur. Diese drei Wirtschaftstätigkeiten machen 85 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes der zwei oben genannten Umweltziele aus und umfassen über 2.400 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden.

Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen. 

Gerade im Bereich der Stromerzeugungsanlagen und Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme betreffen die technischen Bewertungskriterien den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte. Dazu liegen STRABAG keine Informationen vor, da die Geräteausstattung nicht im Leistungsumfang von STRABAG umfasst ist.

Da die Daten zur Prüfung der Taxonomiekonformität für diese Projekte nicht vorliegen, wurden diese Projekte im Einklang mit Frage 13 der im Dezember 2022 veröffentlichten FAQ als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform ausgewiesen.

STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt.

Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden.

Umsatzerlöse

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht.

Da die einzelnen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein können, müssen für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

Umsatzerlöse

2023

2022

Mio. €

in %

Mio. €

in %

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.277,60

7,23

1.088,55

6,39

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

11.561,45

65,44

5.306,38

31,17

Gesamt (A.1 + A.2)

12.839,05

72,67

6.394,93

37,56

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

4.827,49

27,33

10.630,92

62,44

Gesamt (A+B)

17.666,54

100,00

17.025,85

100,00

Der Anstieg der taxonomiefähigen Umsatzerlöse ist darauf zurückzuführen, dass durch die Aufnahme der weiteren Umweltziele mehr Geschäftsfelder des STRABAG SE Konzerns als taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten erfasst sind. 

Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Das Ergebnis zeigt, dass 27,33 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt wird. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten.

Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet. Zudem liegen STRABAG bei der Errichtung von Teilen von Gebäuden die erforderlichen Daten zur Prüfung nach den Bewertungskriterien nicht vor.

Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen.

Investitionen

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
  • Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie Einzelmaßnahmen, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird
  • Investitionsausgaben, die Teil eines Planes zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, das Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert.

Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst.

Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab.

Die Zuordnung der Investitionen erfolgt daher im Verhältnis der im Management Reporting erfassten Gerätekosten zu Projekten mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsatzerlösen im Verhältnis zu den gesamten Gerätekosten laut Management Reporting.

Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird

Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Fotovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Fotovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen.

Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in Pkw, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller bzw. Lieferanten nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2023 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden.

Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2  Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. von Vorgaben der Auftraggeber erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggebern ausgeweitet werden. Es liegen daher noch keine diesbezüglichen Investitionspläne vor. Selbiges gilt für spezifische Investitionsprojekte zur Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für die Anpassung an den Klimawandel.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz.

Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese werden nicht auf Basis der Gerätekosten aufgeschlüsselt, sondern zur Gänze den Investitionen für nicht von der Taxonomie erfasste Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet. Dadurch wird eine Doppelzählung der Investitionen zu mehreren taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vermieden.

Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt.

CapEx

2023

2022

Mio. €

in %

Mio. €

in %

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

29,38

4,15

22,27

2,87

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

356,30

50,28

269,00

34,63

Gesamt (A.1 + A.2)

385,67

54,43

291,27

37,50

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

322,89

45,57

485,50

62,50

Gesamt (A+B)

708,57

100,00

776,77

100,00

Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 12,15 Mio. (Vorjahr: € 10,41 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 13,51 Mio. (Vorjahr: € 8,01 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 1,23 Mio. (Vorjahr: € 3,55 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit € 2,49 Mio. (Vorjahr: € 0,30 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel dargestellt.

Betriebsausgaben OpEx

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet.

Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben.

Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte.

Eine Doppelerfassung wird vermieden, da zuerst die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen werden und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet wird.

Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

OpEx

2023

2022

Mio. €

in %

Mio. €

in %

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

16,87

5,34

12,13

4,09

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

166,36

52,65

56,86

19,19

Gesamt (A.1 + A.2)

183,23

57,99

68,99

23,28

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

132,74

42,01

227,41

76,72

Gesamt (A+B)

315,97

100,00

296,40

100,00

Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 13,08 Mio. (Vorjahr: € 9,56 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 3,79 Mio. (Vorjahr: € 2,57 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen.

Der STRABAG SE Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten.

Mindestschutzanforderungen

Mindestschutzanforderungen

Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO)

Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb.

Zur Umsetzung der Anforderungen, die sich aus den Mindestschutzanforderungen und aus der Gesetzgebung für STRABAG ergeben, bestehen eine Reihe an Konzernrichtlinien und Politiken.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Politiken:

Thema

STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken

Menschenrechte

Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte

Korruption

Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex

Besteuerung

Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen

Fairer Wettbewerb

Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform

Folgende Ausführungen lassen sich in Bezug auf die dargestellte Tabelle machen: Der Code of Conduct und die Nachhaltigkeitspolitik (ehemals Corporate Responsibility-Politik), die im Berichtsjahr 2023 aktualisiert wurde, sind Teil des Managementhandbuchs und basieren auf jenen Prinzipien, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen festgehalten sind.

Der Code of Conduct und die Nachhaltigkeitspolitik sind für alle Mitarbeitenden der STRABAG SE und all ihrer Töchter im In- und Ausland verbindlich. Beide Dokumente sind in allen Konzernsprachen verfügbar und im Intranet abrufbar. Zudem ist der Code of Conduct auf der Website von STRABAG SE veröffentlicht und – soweit landesrechtlich möglich – Teil der Arbeitsverträge.

Die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte wurde als Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und internationalen Arbeitsstandards im Berichtsjahr 2023 vom Vorstand freigegeben und in allen Konzernsprachen verabschiedet. Das Management von STRABAG ist aufgefordert, die Einhaltung von Grundsätzen zu diesen Themenbereichen durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des jeweiligen Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Im Rahmen von Sorgfaltsprüfungen, des Risikomanagements sowie der jährlichen Wesentlichkeitsanalyse werden negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von STRABAG identifiziert, evaluiert und entsprechende Maßnahmen gesetzt, um diese zu vermeiden oder zu verringern.

Kapitel Menschenrechte

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Unterstützt wird dies durch den im Berichtsjahr 2023 weiter vorangetriebenen Aufbau sowie die Vorbereitung des konzernweiten Roll-outs eines Social Compliance Management-Systems. Kernelement des Management-Systems ist das Risikomanagement für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit festgelegten Verantwortlichkeiten und die Ableitung relevanter Maßnahmen zur Einhaltung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse.

Der STRABAG-Lieferantenkodex enthält Anforderungen an Lieferant:innen, Subunternehmer:innen und sonstige Geschäftspartner:innen zu den Themen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umwelt. Er gilt für alle Lieferant:innen und Subunternehmer:innen von STRABAG einschließlich ihrer Organe, Mitarbeitenden, Repräsentant:innen und Nachunternehmer:innen. Die Lieferant:innen und Subunternehmer:innen von STRABAG sind dazu angehalten, die Prinzipien und Anforderungen mit angemessener Sorgfalt umzusetzen und den Inhalt an relevante Arbeitnehmer:innen und Nachunternehmer:innen weiterzugeben. 

Kapitel Fairer Wettbewerb

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Ein weiteres hervorzuhebendes Instrument zur Sicherstellung der Mindestschutzanforderungen, insbesondere in Bezug auf die Themenbereiche Korruption sowie Fairer Wettbewerb, stellt das zertifizierte Business Compliance Management-System (BCMS) von STRABAG dar. Gemeinsam mit dem Code of Conduct bildet das BCMS das konzernübergreifende Ethik Business Compliance-System.

Risiken im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirkt STRABAG mit dem konzernweiten Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 und dem Aufbau eines konzernweiten betrieblichen Gesundheitsmanagements entgegen. Unsere Prinzipien zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie ihre Umsetzung sind in unserer Sicherheits- und Gesundheitspolitik festgeschrieben und gelten für alle im Konzern Beschäftigten inklusive jener beauftragter Fremdfirmen.

Ein weiterer relevanter Themenblock in Bezug auf Mindestschutzanforderungen betrifft die Sicherstellung von Arbeitnehmerinteressen. STRABAG respektiert den Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der freien Beteiligung an Gewerkschaften sowie der Mitarbeit in Betriebsräten gemäß der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung und erwartet dies ebenfalls von ihren Lieferant:innen und Subunternehmer:innen. Die STRABAG SE verfügt über einen Konzernbetriebsrat, der im Aufsichtsrat der STRABAG SE vertreten ist und sich für die Interessen der Arbeitnehmer:innen einsetzt. Neben dem Konzernbetriebsrat gibt es zusätzlich länder- und geschäftsbereichsspezifische Betriebsräte. 94 % der STRABAG-Beschäftigten fallen unter Tarifverträge; die entsprechenden nationalen Vorgaben werden in allen Tochtergesellschaften eingehalten.

Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten.

STRABAG Online-Hinweisgeberplattform

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Verstöße gegen die Themenbereiche der Mindestschutzanforderungen durch STRABAG, aber auch durch Unternehmen in der Lieferkette, können von allen Mitarbeitenden von STRABAG sowie von unmittelbaren und mittelbaren Lieferant:innen und sonstigen Interessensgruppen über eine Online-Hinweisgeberplattform oder an benannte Ansprechpersonen (Ombudsleute) gemeldet werden. Die über diese Hinweisgeber-Plattform erhaltenen Hinweise oder Fragen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des „Need to know“-Prinzips an Dritte weitergegeben. Die Hinweisgebenden können ihre Identität offenlegen oder anonym bleiben. In jedem Fall steht die Identität der:des Hinweisgebenden unter besonderem Schutz.

Das Ombudswesen greift ein, wenn es sich bei dem eingehenden Anliegen um einen begründeten Fall handelt und ein Verstoß gegen einen Sachverhalt zu den Themen plausibel erscheint. Um eine angemessene Reaktion auf den Verstoß sicherzustellen, setzt das zuständige Management entsprechende organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Die beschriebenen Ausführungen legen dar, dass STRABAG über ein umfassendes und konzernübergreifendes Instrumentarium verfügt, um die Mindestschutzanforderungen gemäß EU-Taxonomie zu befolgen.

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2023

Geschäftsjahr 2023

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

Um­satz (3)

Um­satz­­an­teil 2023 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

An­teil ta­xo­no­mie­kon­for­mer (A.1.) oder ­ta­xo­no­mie­fä­hi­ger (A.2.) Um­satz, Jahr 2022 (18)

Ka­te­go­rie „er­mög­li­chen­de Tä­tig­keit“ (19)

Ka­te­go­rie „Über­gangs­tä­tig­keit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

954.893,43

5,41

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

5,70

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

313.552,41

1,77

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,69

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

9.154,23

0,05

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.277.600,07

7,23

7,23

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6,39

Davon ermöglichende Tätigkeiten

954.893,43

5,41

5,41

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

5,70

E

Davon Übergangstätigkeiten

9.154,23

0,05

0,05

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie

CCM 4.1

30.471,99

0,17

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,04

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

98.130,46

0,56

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,26

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

29.952,68

0,17

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,24

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

1.624,86

0,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,25

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

19.232,14

0,11

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,04

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

13.648,45

0,08

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,12

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

24.404,80

0,14

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,05

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

90.305,43

0,51

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

179.245,58

1,01

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,14

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

323.387,30

1,83

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,06

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

199.613,32

1,13

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,98

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

742.666,67

4,20

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

3,82

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

3.445.338,07

19,50

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

18,12

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

810.469,89

4,59

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

3,94

Hochwasserschutz

CCA 14.12

129.394,19

0,73

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

19.177,52

0,11

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

223.890,38

1,27

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

197.498,53

1,12

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Renovierung von Gebäuden

CE 3.2

125.705,36

0,71

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

14.430,02

0,08

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

2.776.933,20

15,72

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

2.065.927,73

11,69

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

11.561.448,59

65,44

31,17

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

12.839.048,65

72,67

37,56

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

4.827.491,40

27,33

Gesamt

17.666.540,05

100,00

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2023

Geschäftsjahr 2023

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

CapEx (3)

CapEx-Anteil, Jahr 2023 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2022 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

19.971,84

2,82

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

2,73

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

9.386,43

1,32

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,14

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2.

17,09

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

29.375,36

4,15

4,15

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2,87

Davon ermöglichende Tätigkeiten

19.971,84

2,82

2,82

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

2,73

E

Davon Übergangstätigkeiten

17,09

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie

CCM 4.1

160,46

0,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

1.668,51

0,24

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,19

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.030,07

0,15

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,14

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

7,15

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,22

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

155,53

0,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

347,78

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,01

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

862,24

0,12

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

2.919,56

0,41

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,09

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

5.756,20

0,81

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,82

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

12.973,01

1,83

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,93

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

5.337,25

0,75

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,67

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

21.102,13

2,98

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,33

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

27.745,23

3,92

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

3,74

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

8.272,80

1,17

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,85

Hochwasserschutz

CCA 14.12

6.005,40

0,85

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

243,70

0,03

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

5.189,37

0,73

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

37.300,54

5,26

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

9.932,38

1,40

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

188,84

0,03

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

70.811,08

9,99

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

54.467,41

7,69

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

69.539,41

9,81

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

22,87

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

14.280,65

2,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,75

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

356.296,70

50,28

34,63

A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

385.672,06

54,43

37,50

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

322.894,70

45,57

Gesamt

708.566,76

100,00

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2023

Geschäftsjahr 2023

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

OpEx (3)

OpEx-Anteil, Jahr 2023 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2022 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

11.470,27

3,63

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

3,89

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

5.390,83

1,71

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,20

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2.

9,82

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

16.870,92

5,34

5,34

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4,09

Davon ermöglichende Tätigkeiten

11.470,27

3,63

3,63

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

3,89

E

Davon Übergangstätigkeiten

9,82

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie

CCM 4.1

92,16

0,03

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

958,26

0,30

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,27

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

591,59

0,19

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,21

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

4,11

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,31

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

89,33

0,03

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

199,74

0,06

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

495,20

0,16

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

1.676,77

0,53

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,13

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

3.305,91

1,05

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,16

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

7.450,69

2,36

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,76

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

3.065,30

0,97

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,96

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

12.119,42

3,84

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

3,32

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

15.934,70

5,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,34

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

4.751,25

1,50

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,21

Hochwasserschutz

CCA 14.12

3.449,03

1,09

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

139,96

0,04

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

n.a.

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

2.980,37

0,94

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

21.422,53

6,78

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

5.704,39

1,81

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

108,45

0,03

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

40.668,37

12,87

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

31.281,84

9,90

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

n.a.

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

7.423,10

2,35

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,67

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

2.449,81

0,78

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,80

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

166.362,28

52,65

19,19

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

183.233,20

57,99

23,28

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

132.741,64

42,01

Gesamt

315.974,84

100%

Übersicht

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

7,23

41,24

CCA

0,00

0,73

WTR

0,00

2,95

CE

0,00

56,46

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

4,15

28,44

CCA

0,00

0,85

WTR

0,00

2,68

CE

0,00

30,19

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

5,34

24,52

CCA

0,00

1,09

WTR

0,00

3,45

CE

0,00

38,87

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN