Grundlagen

Die STRABAG SE bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex und hat im Sinne einer gut funktionierenden Governance umfassende Regeln, Strukturen und Prozesse implementiert.

Konsolidierter Bericht

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um einen Konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB, der auch den Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB umfasst.

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht erläutert die Regeln, Strukturen und Prozesse, die die STRABAG SE im Interesse gut funktionierender Corporate Governance implementiert hat. Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und seinen Zielsetzungen und betrachten es als vorrangige Aufgabe, alle Regelungen des ÖCGK einzuhalten. Dieses Bekenntnis ist eine Selbstverpflichtung der STRABAG SE mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionär:innen zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards weiter kontinuierlich zu optimieren. Zudem sind wir durch die Notiz unserer Aktien im Prime Market der Wiener Börse verpflichtet, die Vorgaben des ÖCGK einzuhalten.

Der ÖCGK ist ein umfassendes Regelwerk für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie Unternehmenskontrolle im österreichischen Kapitalmarkt. Der Kodex, der internationalen Standards entspricht, wurde 2002 erstmals veröffentlicht und seither mehrmals neu gefasst. Ziel des ÖCGK ist eine verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen, die auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtet sind und gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder gewährleisten. Investoren- und Emittentenkreise schätzen den ÖCGK deshalb und sehen ihn mittlerweile als unverzichtbaren Bestandteil des Governance-Systems sowie des österreichischen Wirtschaftslebens.

Verpflichtungserklärung und Evaluierung zum ÖCGK

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Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen: Die so bezeichneten Legal Requirements („L-Regeln“) beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Die Nichteinhaltung von C-Regeln („Comply or Explain“) ist öffentlich zu begründen. R-Regeln („Recommendations“) haben hingegen lediglich Empfehlungscharakter. Der für das Geschäftsjahr 2023 gültige ÖCGK (Fassung Januar 2023) steht auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance sowie auf der Website der STRABAG SE zum Download zur Verfügung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STRABAG SE erklären, dass die STRABAG SE sämtliche L-Regeln des ÖCGK erfüllt, sowie alle C-Regeln einhält bzw. die nachfolgend angeführten Abweichungen begründet. Das Unternehmen ist zudem darauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln des ÖCGK ausnahmslos zu entsprechen.

Abweichungen vom ÖCGK

Fassung Januar 2023

Regel C-2 ÖCGK

Unter den Aktien der STRABAG SE befinden sich auf Grundlage eines Hauptversammlungsbeschlusses zwei spezielle Namensaktien, mit denen ein Entsendungsrecht für je ein Aufsichtsratsmitglied verbunden ist. Die Namensaktie Nr. 1 hält Klemens Peter Haselsteiner. Die Namensaktie Nr. 2 wird von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds. Das Entsendungsrecht, das mit der Namensaktie Nr. 1 verbunden ist, stärkt die Bindung einer wesentlichen Aktionärsgruppe an das Unternehmen und sichert das Know-how für den Aufsichtsrat. Die STRABAG SE profitiert davon im Sinn guter Unternehmensführung nachhaltig und kann insbesondere aus dem Engagement, dem Wissen und der Erfahrung des entsandten Aufsichtsratsmitglieds wertvollen Nutzen ziehen.

Regel C-27 ÖCGK

Der STRABAG SE ist es ein zentrales Anliegen, die Vergütung des Vorstands nach messbaren Kriterien sowie transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Vergütung des Vorstands der STRABAG SE richtet sich nach dem Aufgabenbereich und der Verantwortung sowie der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Des Weiteren wird die Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung auf dem Markt einbezogen. Die variable Vergütungskomponente trägt den Interessen der Aktionär:innen an einer positiven Weiterentwicklung des Unternehmens Rechnung und erhöht die Motivation des Vorstands, Maßnahmen zu setzen, die das Konzernergebnis nachhaltig und langfristig verbessern. Die variable Vergütung wird anhand finanzieller Kennzahlen bemessen, die den nachhaltigen Erfolg und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bestmöglich widerspiegeln. Konzernweit anwendbare, nicht finanzielle Leistungskriterien werden evaluiert, stellen derzeit aber hinsichtlich Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch eine große Herausforderung dar. Eine differenzierte und für jede Sparte gesonderte Festlegung von nichtfinanziellen Leistungskriterien würde demgegenüber zulasten der Transparenz und Nachvollziehbarkeit gehen. Nichtfinanzielle Kriterien werden daher nach eingehender Diskussion im Präsidium des STRABAG SE-Aufsichtsrats nicht für die Vergütung der Vorstandsmitglieder herangezogen.