Menschenrechte

Als international agierender Technologiekonzern für Baudienstleistungen übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich. Daher bekennt sich STRABAG zu den fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. STRABAG unterzeichnete außerdem die UN Women’s Empowerment Principles. Als Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen berichtet STRABAG in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards sind als wesentliche Prinzipien in unserem Code of Conduct und weiteren Konzernrichtlinien enthalten.

Durch unser Angebot an Bauleistungen auch in strukturschwachen Regionen leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von Infrastruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Inklusive und nachhaltige Bauweisen leisten einen Beitrag zu einem erhöhten Wohlbefinden von Nutzer:innen. So können wir einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Die Strategie 2030 spiegelt dies im Kernbereich „People“ wider.

Gleichzeitig entstehen aufgrund der kleinteiligen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten in unserem Tätigkeitsbereich auch Risiken, denen wir vorausschauend begegnen müssen. Ein besonderes Augenmerk gilt daher der zu schaffenden Transparenz ebenso wie der Sensibilisierung unserer Lieferant:innen zum Schutz von Menschenrechten.

Zuständigkeiten, Regelungen und Sorgfaltspflicht

Um das Thema Menschenrechte konzernweit zu stärken und menschenrechtliche Risiken zu vermeiden, wurden im Berichtsjahr 2023 zusätzliche personelle Ressourcen innerhalb des Sustainability Management aufgebaut. Das neue Team unter Leitung der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft und betrachtet dabei die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie den Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft. 

Im Berichtsjahr 2023 wurde die Rolle der Menschenrechtsbeauftragten mit veränderten und erweiterten Aufgaben und Verantwortlichkeiten neu besetzt. Sie ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Für die Implementierung des Social Compliance Management-Systems arbeitet das Sustainability Management eng mit den unterschiedlichen Zentral- und Unternehmensbereichen von STRABAG zusammen.

Das Bekenntnis von STRABAG zum Verbot der Sklaverei, des Menschenhandels und der Kinderarbeit ist in unserer Nachhaltigkeitspolitik verankert. Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde im Berichtsjahr 2023 die konzernweite Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht. 

In dieser bekennen wir uns einerseits zum Verbot von:

  • Diskriminierung und Belästigung in Beschäftigung und Beruf
  • Moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Folter
  • Kinderarbeit
  • Widerrechtlichen Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land

Andererseits respektieren und unterstützen wir:

  • Achtung der Rechte von Minderheiten und indigener Völker
  • Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung unserer Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire und transparente Rekrutierung und Einstellung unserer Mitarbeiter:innen
  • Faire Arbeitsbedingungen (u. a. Entgelt und Arbeitszeit)
  • Versammlungsfreiheit und Mitgliedschaft in Gewerkschaften
  • Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte
  • Gesellschaftliche Entwicklung durch unseren Beitrag zur lokalen Wirtschaft
  • Weitergabe unserer Werte in die Wertschöpfungskette

Im Code of Conduct der STRABAG SE ist das Wertesystem präzise festgehalten, dem der STRABAG-Konzern und alle seine Mitarbeiter:innen verpflichtet sind. Wir erwarten die Einhaltung der fundamentalen Menschenrechte und die Grundprinzipien der Kernarbeitsnormen auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen. Daher sind diese Grundprinzipien fester Bestandteil unseres STRABAG-Lieferantenkodex.

Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) veröffentlichen wir jährlich eine Erklärung, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns.

STRABAG Online-Hinweisgeberplattform

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Potenzielle Menschenrechtsverstöße wie z. B. Diskriminierung am Arbeitsplatz können von Mitarbeitenden und von externen Personen über eine Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine benannte Ansprechperson (Ombudsleute) gemeldet werden. In der intern und extern zugänglichen Funktionsbeschreibung sowie in einem FAQ wird detailliert erläutert, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen wird und wie ein größtmöglicher Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – von der Abmahnung bis zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf die festgestellten Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken.

Umsetzung des STRABAG Social Compliance Management-Systems

Das aus dem abgeschlossenen Konzernprojekt „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ entstandene Konzept für ein Managementsystem wurde im Berichtsjahr 2023 zu einem Social Compliance Management-System weiterentwickelt. Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren, vorzubeugen und zu minimieren, sowie Verstöße zu beenden. Im Jahr 2023 wurde mit der Umsetzung in den Unternehmensbereichen begonnen.

Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System konzernweit zu implementieren und kontinuierlich zu verbessern. Dabei wurden im Berichtsjahr bereits erfolgte Implementierungsschritte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unter die Lupe genommen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in der Weiterentwicklung berücksichtigt. Zentrale Sorgfaltspflichtenprozesse des Social Compliance Management-Systems sind regelmäßige Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, unser Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. 

Kapitel Arbeitssicherheit und Gesundheit

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Kapitel Strategische Personalentwicklung

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Kapitel Fairer Wettbewerb

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Zur Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette wurde eine Methodik aufgebaut, um über Länder- und Branchenrisiken potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu identifizieren. Die priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken werden mit bereits bestehenden Maßnahmen in den Unternehmensbereichen des STRABAG-Konzerns abgeglichen. Im eigenen Geschäftsbereich sind diese sehr vielfältig und liegen in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen.

Mit umfangreichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitspräventionsmaßnahmen, festgelegt durch den Konzernstabsbereich Health Safety Wellbeing, schützt der STRABAG-Konzern die Gesundheit seiner Beschäftigten. Die STRABAG-Beschäftigten werden fortlaufend in ihren Fähigkeiten und Kompetenzen durch die Organisationseinheiten People & Culture Development weiterentwickelt. Ein regelkonformes und ethisches Verhalten bildet den Rahmen für ein sozial verantwortungsvolles Handeln.

Zur Information und Sensibilisierung für menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette wurden Einkäufer:innen zur sozialen Verantwortung und zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Einkaufsprozess geschult. Es ist geplant, das Schulungsangebot auf weitere Prozessbeteiligte sowie konzernweit auszuweiten. Auch für unsere Lieferanten gibt es Sensibilisierungsmaßnahmen. Im Berichtsjahr wurden Pilot-Lieferantenaudits mit einer umfangreichen Audit-Checkliste zu den Themen Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Umwelt und Beschaffung durchgeführt. Bei der Konzeptionierung von Prozessen und risikobasierten Maßnahmen wird eng mit den Einkaufsleitungen der Unternehmensbereiche zusammengearbeitet, um das langfristige Ziel einer sozial und ökologisch nachhaltigen Lieferkette zu erreichen.

Faelle

Ziele und Indikatoren

STRABAG nimmt die Einhaltung der Kernarbeitsnormen und Menschenrechte ernst und setzt sich daher das Ziel, Risiken zu minimieren, Verstößen vorzubeugen und Abhilfe zu schaffen. Ein Kernelement bildet dabei das Beschwerdesystem.

Anhand folgender Indikatoren bewerten wir die Situation im Berichtsjahr:

  • Anzahl der festgestellten Fälle der Kategorie Diskriminierung im Berichtsjahr (Zuordnungsdatum = Datum der abschließenden Feststellung): 33
  • Anzahl der festgestellten Fälle der Kategorie Menschenrechte und Arbeitsbedingungen im Berichtsjahr (Zuordnungsdatum = Datum der abschließenden Feststellung): 11

Im Jahr 2023 wurden mit insgesamt 44 Meldungen deutlich mehr Fälle als im Vorjahr festgestellt (2022: 16 gemeldete Fälle). Die gesteigerte Nutzung des Hinweisgebersystems wird auf die erweiterte Kommunikation im Intranet, bei Schulungen und auf der Webseite zurückgeführt. Von den 44 Meldungen ließen sich 33 der Kategorie Diskriminierung und elf der Kategorie Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuordnen. Bei elf der 33 Fälle konnte der Konflikt einvernehmlich gelöst werden. In drei Fällen kam es zur Kündigung durch den:die Arbeitnehmer:in, in acht anderen haben sich personalrechtliche Konsequenzen ergeben. Zwölf Hinweise haben sich nicht erhärtet. Drei Hinweise wurden zurückgezogen. In drei Fällen konnten die Hinweisgeber:innen zur weiteren Klärung nicht mehr kontaktiert werden. Bei den Fällen handelte es sich um Einzelfälle, in denen das Verhalten von Mitarbeiter:innen und Führungskräften von den Unternehmensrichtlinien abwich.

Im Hinweisgebersystem werden auch Meldungen erfasst, die nicht direkt über die Hinweisgeberplattform, sondern telefonisch oder per E-Mail an die Ombudsleute herangetragen wurden (in 18 von 44 Fällen). Das Beschwerdesystem wird jährlich auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Relevant sind insbesondere Maßnahmen, um die Auffindbarkeit der Plattform und von Kontaktdaten der Ombudsleute zu erleichtern und ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, u. a. durch die Erwähnung in Schulungen.

Ausblick

Durch den Ausbau von Schulungen und über weitere, konzernweite Informationskanäle soll die Sichtbarkeit des Themenbereichs Menschenrechte verstärkt werden. Darüber hinaus arbeiten wir an der Prüfung der Wirksamkeit von bereits umgesetzten Maßnahmen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu schaffen. Um unsere Erfolge messen zu können und die Steuerung zu verbessern, definieren wir neue Schlüsselkennzahlen und setzen neue Ziele.