Organe

Der Vorstand der STRABAG SE vereint betriebswirtschaftliches und Ingenieurs-Know-how und weist eine langjährige Erfahrung auf. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts und die strategische Zielsetzung des Konzerns.

Vorstand

v. l. n. r.: Alfred Watzl, Jörg Rösler, Klemens Haselsteiner (Vorstandsvorsitzender), Siegfried Wanker, Christian Harder

Klemens Haselsteiner, BBA, BF

Vorsitzender des Vorstands

Geburtsjahr

1980

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

1.1.2020

Klemens Haselsteiner absolvierte ein betriebswirtschaftliches Bachelor-Studium an der DePaul University in Chicago und ein Advanced Management Program an der Wharton School der University of Pennsylvania. 2004 startete er seine Karriere bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Österreich. Nach Absolvierung des Zivildienstes und Berufserfahrung bei einem russischen Industriekonzern trat er 2011 in den STRABAG-Konzern in Russland ein, wo er u. a. als kaufmännischer Projektleiter tätig war. Ab 2015 war er bei der deutschen STRABAG-Konzerngesellschaft Ed. Züblin AG, Direktion Stuttgart, tätig – zunächst als kaufmännischer Bereichsleiter für den Schlüsselfertigbau, ab 2018 als kaufmännischer Direktionsleiter. Klemens Haselsteiner ist seit 1.1.2020 Mitglied des Vorstands der STRABAG SE und zeichnet für die Bereiche Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit verantwortlich. Seit 1.1.2023 ist er mit der Funktion des Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE betraut.

Verantwortungsbereich
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA und ZT, Abwicklung Russland

Beginn der laufenden Funktionsperiode
1.1.2023

Ende der laufenden Funktionsperiode
31.12.2026

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Keine

Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen1 Tochterunternehmen
Ed. Züblin AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Österreich (Mitglied des AR)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich (Mitglied des AR)
Böhm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik GmbH, Österreich (Mitglied des AR)

1 Ab € 10 Mio. konsolidierter Leistung im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand

Geburtsjahr

1968

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

1.1.2013

Christian Harder trat 1994 nach Abschluss des Studiums der Angewandten Betriebswirtschaftslehre an der Universität Klagenfurt in den Bau Holding-Konzern – eine Vorgängergesellschaft der STRABAG-Gruppe – ein. Er avancierte zum Fachgruppenleiter Bilanz, zum Bereichsleiter externes Rechnungswesen und schließlich zum Zentralbereichsleiter der Bau-, Rechen- und Verwaltungszentrum Gesellschaft m.b.H. (heute: STRABAG BRVZ GmbH). Ab 2008 fungierte er als Vorsitzender der Zentralbereichsleitung des BRVZ. Mit 1.1.2013 wurde er zum Finanzvorstand der STRABAG SE berufen.

Verantwortungsbereich
Zentralbereich BRVZ

Beginn der laufenden Funktionsperiode
1.1.2023

Ende der laufenden Funktionsperiode
31.12.2026

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Syrena Immobilien Holding AG (Vorsitzender des AR seit 3.3.2023)

Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen1 Tochterunternehmen
Ed. Züblin AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Österreich (Stellv. Vorsitzender des AR)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich (Mitglied des AR)
Böhm Baumeister & Gebäudetechnik GmbH Österreich (Mitglied des AR)
AKA Alföld Koncessziós Autópálya Zártkörüen Müködo Részvénytársaság, Ungarn (Mitglied des AR)

STRABAG Sp. z o.o., Polen (Mitglied des AR seit 10.3.2023)

1 Ab € 10 Mio. konsolidierter Leistung im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands

Geburtsjahr

1964

Staatsbürgerschaft

Deutschland

Ernennung

1.1.2023

Jörg Rösler absolvierte ein Studium des Bauingenieurwesens an der Bauhaus-Universität Weimar und an der Ingenieurschule für Bauwesen in Gotha. Sein Berufseinstieg erfolgte 1988 als Bauführer in regionalen kommunalen Einrichtungen für das Straßenwesen im Bezirk Erfurt. Von 1991 bis 2000 vertiefte er seine Berufserfahrung in Leitungsfunktionen in der Hochtief AG in Thüringen und Sachsen. 2001 trat Rösler in den STRABAG-Konzern ein, wo er mit unterschiedlichen Führungspositionen betraut wurde; 2011 avancierte er zum Mitglied des Vorstands der deutschen Tochtergesellschaft STRABAG AG. Mit 1.1.2023 wurde Rösler zum Vorstand der STRABAG SE bestellt. Als Mitglied des Vorstands der STRABAG SE zeichnet er für das Segment Nord + West verantwortlich.

Verantwortungsbereich
Segment Nord + West:

Deutschland, Schweiz, Benelux, Skandinavien, Spezialtiefbau

Beginn der laufenden Funktionsperiode
1.1.2023

Ende der laufenden Funktionsperiode
31.12.2026

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Keine

Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen1 Tochterunternehmen
Ed. Züblin AG, Deutschland (Vorsitzender des AR)

STRABAG AG, Deutschland (Vorsitzender des AR)

STRABAG AG, Österreich (Mitglied des AR)

STRABAG Property and Facility Services GmbH, Deutschland (Mitglied des AR)

STRABAG AG, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrates)

STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich (Mitglied des AR)

Böhm Baumeister & Gebäudetechnik GmbH Österreich (Mitglied des AR)

1 Ab € 10 Mio. konsolidierter Leistung im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands

Geburtsjahr

1968

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

1.1.2011

Siegfried Wanker trat 1994 nach dem Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen Universität Graz als Bauleiter in den STRABAG-Konzern ein. Zwischen 2001 und 2004 war er als Geschäftsführer bei Ingenieur-Dienstleistern tätig; 2005 kehrte er in den STRABAG-Konzern zurück. Als Vorstandsmitglied der STRABAG AG, Österreich, zeichnete er zunächst für den Hochbau International verantwortlich, danach für Unternehmensentwicklung und Dienstleistungen und schließlich für Infrastruktur-Projektentwicklungen. Siegfried Wanker ist seit 1.1.2011 Mitglied des Vorstands der STRABAG SE.

Verantwortungsbereich
Segment International + Sondersparten:

Tunnelbau, International, Infrastruktur Development, Immobilien Development, Dienstleistungen, Baustoffe (bis 30.6.2023)

Beginn der laufenden Funktionsperiode
1.1.2023

Ende der laufenden Funktionsperiode
31.12.2026

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Keine

Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen1 Tochterunternehmen
Ed. Züblin AG, Deutschland (Mitglied des AR)
STRABAG AG, Deutschland (Mitglied des AR)
STRABAG AG, Österreich (Mitglied des AR)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Deutschland (Vorsitzender des AR seit 5.9.2023)
STRABAG Sp. z o.o., Polen (Mitglied des AR)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich (Mitglied des AR)
Böhm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik GmbH, Österreich (Mitglied des AR)
AKA Alföld Koncessziós Autópálya Zártkörüen Müködo Részvénytársaság, Ungarn (Vorsitzender des AR)

1 Ab € 10 Mio. konsolidierter Leistung im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands

Geburtsjahr

1970

Staatsbürgerschaft

Deutschland

Ernennung

1.1.2019

Alfred Watzl schloss das Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen Hochschule Deggendorf ab, bevor er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1999 als Bauleiter in der polnischen STRABAG Sp. z o.o. begann. Nach verschiedenen Managementstationen in diesem Unternehmen – u. a. als technischer Direktionsleiter für Hoch- und Ingenieurbau – zeichnete er von 2013 bis 2018 als Vorstandsmitglied der STRABAG Sp. z o.o. für die polnischen Aktivitäten des Konzerns verantwortlich. Alfred Watzl ist seit 1.1.2019 Mitglied des Vorstands der STRABAG SE.

Verantwortungsbereich
Segment Süd + Ost:

Österreich, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Adria, restliches Europa, Umwelttechnik, Baustoffe (ab 1.7.2023)

Beginn der laufenden Funktionsperiode
1.1.2023

Ende der laufenden Funktionsperiode
31.12.2026

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
Keine

Leitungs- und Überwachungsaufgaben bei wesentlichen1 Tochterunternehmen
Ed. Züblin AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG AG, Österreich (Mitglied des AR)
STRABAG a.s., Tschechien (Vorsitzender des AR)
STRABAG INFRASTRUKTURA POLUDNIE Sp. z o.o., Polen (Mitglied des AR)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Deutschland (Mitglied des AR bis 30.8.2023)
STRABAG Sp. z o.o., Polen (Vorsitzender des AR seit 10.3.2023)
STRABAG Property and Facility Services GmbH, Österreich (Mitglied des AR)
Böhm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik GmbH, Österreich (Mitglied des AR)

1 Ab € 10 Mio. konsolidierter Leistung im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre

Arbeitsweisedesvorstands

Arbeitsweise des Vorstands

Offener Austausch in Sitzungen in der Regel alle zwei Wochen

Der Vorstand der STRABAG SE betrachtet es – ebenso wie deren Aufsichtsrat – als seine vorrangige Pflicht und Aufgabe, sämtliche Regelungen des ÖCGK einzuhalten und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der STRABAG SE weiter kontinuierlich zu optimieren. Kollegialität, Offenheit, ständiger Erfahrungsaustausch und kurze Entscheidungswege zählen dabei zu den obersten Prinzipien. Dabei arbeitet der Vorstand der STRABAG SE den Regeln des ÖCGK entsprechend eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Insbesondere

  • informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den wesentlichen Konzernunternehmen;
  • findet zwischen den Vorsitzenden des Vorstands und des Aufsichtsrats ein regelmäßiger Informations- und Meinungsaustausch über Strategie, Geschäftsentwicklung, Risikomanagement und wesentliche Geschäftsfälle, insbesondere Akquisitionen und Devestitionen, statt; der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten der Unternehmensstrategie mit ein;
  • wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats unverzüglich über wichtige Anlassfälle informiert;
  • berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zumindest einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung der Korruption.

Der Vorstand der STRABAG SE bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agieren auf Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands. Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die – neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen – der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Die Abstimmung innerhalb des Vorstands erfolgt in regelmäßigen Sitzungen in einem etwa zweiwöchigen Rhythmus sowie im Rahmen eines täglichen informellen Informationsaustauschs.

Fokus auf Geschäft, Strategie und Nachhaltigkeit

In den Vorstandssitzungen werden das laufende Geschäft und die langfristigen Unternehmensstrategien besprochen. Dazu zählen insbesondere auch Themen der Nachhaltigkeit, die – mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Energie – einen zentralen Stellenwert in der im Vorjahr verabschiedeten Konzernstrategie 2030 einnehmen. Der Vorstand beschäftigt sich regelmäßig mit den Auswirkungen des Klimawandels und veränderter Regulatorien auf das Geschäftsmodell sowie mit der Fragestellung, wie STRABAG diesen Einflussfaktoren begegnen kann. Ebenso wird in den Vorstandssitzungen über die jeweils anstehenden Maßnahmen der Leitung und Geschäftsführung abgestimmt, die von den zuständigen Vorstandsmitgliedern umzusetzen sind.

Aufsichtsrat

Kapitalvertreter:innen

Mag. Kerstin Gelbmann

Vorsitzende des Aufsichtsrats (seit 1.1.2024)

Geburtsjahr

1974

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

18.6.2010

Kerstin Gelbmann absolvierte ein Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien. Nach Abschluss des Studiums war sie fünf Jahre in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in der Auditor Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH (zunächst Repräsentantin von Arthur Andersen in Wien, anschließend Vollmitglied von Deloitte) tätig. Nach Ablegung der Steuerberaterprüfung ist sie im Jahr 2002 in die Firmengruppe von Dr. Erhard F. Grossnigg eingetreten und hat zunächst unterschiedliche Bereiche (Restrukturierungsberatung, M&A etc.) verantwortet. Seit 2007 ist sie Geschäftsführerin der grosso holding Gesellschaft mbH. Im Jahr 2010 wurde sie zudem als Vorstand der Austro Holding AG bestellt und hat ein mittelständisches Beteiligungsportfolio aufgebaut und weiterentwickelt. In der Aufsichtsratssitzung am 19.12.2023 wurde Kerstin Gelbmann per 1.1.2024 einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der STRABAG SE gewählt.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
24.6.2022

Ende der laufenden Funktionsperiode
Bis zur Ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Binder+Co AG, Österreich (Vorsitzende des AR)

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Dr. Alfred Gusenbauer

Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31.12.2023)

Geburtsjahr

1960

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

18.6.2010

Alfred Gusenbauer studierte Rechtswissenschaften, Philosophie, Politikwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien, an der er 1987 promovierte. 1991 wurde er Mitglied des Bundesrats, zwei Jahre später Abgeordneter zum Nationalrat. Von 2000 bis 2008 war Alfred Gusenbauer Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und fungierte dabei von 2007 bis 2008 als Bundeskanzler der Republik Österreich und als Mitglied des Europäischen Rats. Neben seinen Tätigkeiten an der Brown University und der Columbia University ist Alfred Gusenbauer Präsident der Österreichisch-Spanischen Handelskammer. Alfred Gusenbauer wurde 2022 vom Inhaber der Namensaktie 1 auf unbestimmte Zeit in den Aufsichtsrat der STRABAG SE entsandt. In der Aufsichtsratssitzung am 19.12.2023 erklärte er die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats mit Ablauf des 31.12.2023.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
Ab 24.6.2022 auf unbestimmte Zeit entsandt; Mandat per 31.12.2023 niedergelegt

Ende der laufenden Funktionsperiode
Ab 24.6.2022 auf unbestimmte Zeit entsandt; Mandat per 31.12.2023 niedergelegt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Mag. Erwin Hameseder

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1956

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

10.9.1998

Erwin Hameseder absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Von 1975 bis 1987 diente er als Offizier im Österreichischen Bundesheer, wo er 2002 zum Oberst des Intendanzdiensts und 2006 zum Brigadier befördert wurde. 2017 wurde er als Milizbeauftragter des Österreichischen Bundesheers zum Generalmajor befördert. Im Jahr 1987 trat er in die Rechtsabteilung der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. ein. Von 1988 bis 1994 war er dort für die Beteiligungsverwaltung verantwortlich, 1991 wurde er Bereichsleiter Beteiligungen. Von 1994 bis 2001 war er Geschäftsleiter der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg.Gen.m.b.H. Von 2001 bis 2012 war er Generaldirektor der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg.Gen.m.b.H (Ausgliederung der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG). Von 2007 bis 2012 war Erwin Hameseder zusätzlich Vorstandsvorsitzender der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG. Seit 4.5.2012 ist er Obmann der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg.Gen.m.b.H., und er wurde am 30.6.2022 zum Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbands gewählt. Erwin Hameseder, der dem Aufsichtsrat seit 1998 angehört, wurde in der Hauptversammlung vom 24.6.2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, in den Aufsichtsrat der STRABAG SE gewählt. Gemäß Anlage 1 des ÖCGK 2021 gelten Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten, auch bei Funktionsperioden von mehr als 15 Jahren als unabhängig.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
24.6.2022

Ende der laufenden Funktionsperiode
Bis zur Ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
AGRANA Beteiligungs-AG, Österreich (Vorsitzender des AR)
Raiffeisen Bank International AG, Österreich (Vorsitzender des AR)
Südzucker AG, Deutschland (2. Stellv. Vorsitzender des AR)

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Dr. Andreas Brandstetter

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1969

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

15.6.2018

Andreas Brandstetter ist seit 2011 Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG. Bevor er im Jahr 1997 in die Versicherungswirtschaft eintrat und dort unterschiedliche Führungspositionen bekleidete, leitete er das EU-Büro des Österreichischen Raiffeisenverbands. Von 1993 bis 1995 hatte er Funktionen in politiknahen Bereichen inne. Andreas Brandstetter promovierte 1994 in Politikwissenschaft an der Universität Wien, hält einen Executive MBA der California State University, Hayward, und absolvierte Weiterbildungsprogramme an der Stanford Graduate School of Business und der Harvard Business School. Von 2018 bis Mitte 2024 ist er Präsident von Insurance Europe, der Interessenvereinigung der europäischen Versicherungsverbände in Brüssel.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
24.6.2022

Ende der laufenden Funktionsperiode
Bis zur Ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Dr. Valerie Hackl

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1982

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

25.1.2024

Valerie Hackl ist seit 2019 kaufmännische Geschäftsführerin von Austro Control GmbH. Bevor sie 2015 Vorstandsmitglied der ÖBB-Personenverkehr AG wurde, bekleidete sie mehrere Positionen im ÖBB-Konzern, unter anderem war sie Leiterin der Strategie und Unternehmensentwicklung bei ÖBB-Holding AG. Von 2005 bis 2011 arbeitete sie als Beraterin für die internationale Strategieberatung Bain & Company in München. Valerie Hackl studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien und der University of British Columbia. Ihr Promotionsstudium absolvierte sie an der Universität St. Gallen. Valerie Hackl wurde 2024 vom Inhaber der Namensaktie 1 auf unbestimmte Zeit in den Aufsichtsrat der STRABAG SE entsandt.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
Ab 25.1.2024 auf unbestimmte Zeit entsandt

Ende der laufenden Funktionsperiode
Ab 25.1.2024 auf unbestimmte Zeit entsandt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Mag. Gabriele Schallegger

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1972

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

24.6.2022

Gabriele Schallegger studierte Betriebswirtschaftslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz sowie der University of Exeter und absolvierte einen Executive Management-Lehrgang in St. Gallen. Sie startete ihre Laufbahn in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Es folgten Management- und Geschäftsführungspositionen im kaufmännischen Bereich in internationalen Konzernen wie Baxter, Orkla ASA, Semperit, Mondi PLC und Mayr-Melnhof Karton AG. Seit Ende 2023 ist Schallegger Finanzvorstand der CMBlu Energy. CMBlu ist mit seinen Organic-SolidFlow-Batterien das weltweit führende Unternehmen in der Entwicklung großer Energiespeicher auf elektrochemischer Basis und ein wichtiger deutscher Batteriehersteller mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet.

Beginn der laufenden Funktionsperiode
24.6.2022

Ende der laufenden Funktionsperiode
Bis zur Ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Vom Betriebsrat entsandt

Dipl.-Ing. Andreas Batke

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1962

Staatsbürgerschaft

Deutschland

Ernennung

1.10.2009

Andreas Batke trat 1991 als Vermessungsingenieur in die STRABAG AG, Köln, ein. Er ist seit Mai 1998 Mitglied des Betriebsrats und zurzeit Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der STRABAG AG, Köln, stellvertretender Vorsitzender des STRABAG SE-Betriebsrats sowie Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG AG, Köln.

Datum der Erstbestellung
1.10.2009

Ende der laufenden Funktionsperiode
Auf unbestimmte Zeit entsandt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Magdolna P. Gyulainé

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1962

Staatsbürgerschaft

Ungarn

Ernennung

1.10.2009

Magdolna P. Gyulainé trat 1981 als Buchhalterin in ein Vorgängerunternehmen von STRABAG in Ungarn ein und ist zurzeit Vorsitzende der Arbeitnehmervertretungsorganisation der ungarischen Konzernunternehmen.

Datum der Erstbestellung
1.10.2009

Ende der laufenden Funktionsperiode
Auf unbestimmte Zeit entsandt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Georg Hinterschuster

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1968

Staatsbürgerschaft

Österreich

Ernennung

13.10.2014

Georg Hinterschuster absolvierte von 1984 bis 1987 eine Lehre als Baukaufmann bei der STRABAG Bau GmbH. Er startete seine Berufslaufbahn als Gruppenkaufmann im Tiefbau in St. Valentin, Österreich. Von 1997 bis 2000 übernahm er kaufmännische Aufgaben im Verkehrswegebau und im Hoch- und Ingenieurbau in Tschechien. Von 2000 bis 2008 war er als Gruppenkaufmann im Hoch- und Ingenieurbau Oberösterreich tätig. Georg Hinterschuster wurde 1991 in den Betriebsrat gewählt und ist zurzeit Mitglied im Konzern- und Zentralbetriebsrat von STRABAG in Österreich sowie Mitglied des STRABAG SE-Betriebsrats.

Datum der Erstbestellung
13.10.2014

Ende der laufenden Funktionsperiode
Auf unbestimmte Zeit entsandt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Wolfgang Kreis

Mitglied des Aufsichtsrats

Geburtsjahr

1957

Staatsbürgerschaft

Deutschland

Ernennung

1.10.2009

Wolfgang Kreis trat 1979 als kaufmännischer Angestellter in die Ed. Züblin AG ein. 1987 wurde er in den Betriebsrat gewählt und ist zurzeit Mitglied im Aufsichtsrat der STRABAG AG in Deutschland und stellvertretender Vorsitzender des STRABAG SE-Betriebsrats.

Datum der Erstbestellung
1.10.2009

Ende der laufenden Funktionsperiode
Auf unbestimmte Zeit entsandt

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Keine

Unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK
Ja

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Sämtliche Mitglieder nach ÖCGK unabhängig

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der STRABAG SE und seiner Ausschüsse sind nach den Bestimmungen des ÖCGK unabhängig (vgl. dazu auch die Informationen auf der Website der STRABAG SE) und haben ausdrücklich schriftlich erklärt, sämtliche Bestimmungen des ÖCGK einzuhalten. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei Aufnahme ihrer Aufsichtsratstätigkeit ausführliche Informationen in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert (Auszug aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Fassung vom 5.5.2022):

Leitlinien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der STRABAG SE (Gesellschaft) im Sinn der Regel C-53 des ÖCGK

Ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Ferner haben die Aufsichtsratsmitglieder in Anlehnung an den ÖCGK folgenden Leitlinien zu entsprechen:

  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel-48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Jedem von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären entsandten Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE obliegt es, in eigener Verantwortung zu erklären, ob es entsprechend den festgelegten Kriterien unabhängig ist.

Im Berichtszeitraum wurden keine Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen (Regel L-48 ÖCGK).

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Mehr erfahren

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Er trat im vergangenen Jahr zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen und erfüllte damit die Vorgabe des ÖCGK, mindestens eine Sitzung pro Quartal abzuhalten (Regel C-36 ÖCGK). Alle Mitglieder haben während ihrer Funktionsperiode an zumindest der Hälfte der Sitzungen persönlich teilgenommen (Regel C-58 ÖCGK). Laufend erfolgte neben diesen regelmäßigen Sitzungen ein offener Meinungsaustausch und Diskurs sowohl unter den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats als auch zwischen den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands.

Ausschüsse: Präsidium, Präsidial- und Nominierungsausschuss und Prüfungsausschuss

Es fanden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und keine Sitzungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses sowie des Präsidiums statt.

Der Prüfungsausschuss widmete sich im Einklang mit seinen Aufgaben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (einschließlich der Konzernrechnungslegung) und der Abschlussprüfung (einschließlich der Konzernabschlussprüfung). Bei der Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems hat sich der Prüfungsausschuss mit bestimmten ausgewählten Projekten befasst. Die Funktion des Revisionssystems wurde ebenso geprüft und überwacht wie die Qualifikation und Unabhängigkeit der Abschlussprüferin (Konzernabschlussprüferin) insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen. Dem Prüfungsausschuss wurde entsprechend Regel C-18 ÖCGK von der Internen Revision über den Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse berichtet. Zudem hat der Prüfungsausschuss ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 AP-VO für die Empfehlung zur Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschlusses zum 31.12.2024 durchgeführt.

Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Ausschuss

Mitglieder

Aufgaben

Präsidium

Mag. Kerstin Gelbmann (seit 1.1.2024) Dr. Alfred Gusenbauer (bis 31.12.2023) Mag. Erwin Hameseder

Das Präsidium befasst sich mit allen Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands betreffen, insbesondere Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder, jedoch ausgenommen Beschlüsse auf Bestellung oder Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie auf Einräumung von Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

Präsidial- und Nominierungsausschuss

Mag. Kerstin Gelbmann (seit 1.1.2024) Dr. Alfred Gusenbauer (bis 31.12.2023) Mag. Erwin Hameseder Wolfgang Kreis

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung neuer oder frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung sowie mit Entscheidungen in dringenden Angelegenheiten. Zudem ist er ermächtigt, die Zustimmung zur Verfügung über die Namensaktien gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung zu erteilen.

Prüfungsausschuss

Mag. Kerstin Gelbmann (seit 1.1.2024) Dr. Alfred Gusenbauer (bis 31.12.2023) Mag. Erwin Hameseder Dr. Andreas Brandstetter Andreas Batke Georg Hinterschuster

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die in § 92 Abs. 4a Z. 4 AktG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugewiesenen Aufgaben, nämlich:

Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit

Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, insbesondere durch Behandlung des Berichts der Abschlussprüferin über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems

Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung und der Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z. 12 APAG veröffentlicht werden

Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin (Konzernabschlussprüferin); insbesondere nimmt der Prüfungsausschuss den jährlichen Bericht des Vorstands über die tatsächlich erbrachten Nichtprüfungsleistungen, deren Erbringung er vorab genehmigte, entgegen

Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie der Rolle des Prüfungsausschusses dabei

Prüfung des Jahresabschlusses und Vorbereitung seiner Feststellung, Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corporate Governance-Berichts sowie Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat

Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat

Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Abschlussprüferin (Konzernabschlussprüferin) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie Empfehlung für ihre Bestellung an den Aufsichtsrat

Prüfung des Berichts über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Gemäß Regel C-81a ÖGCK: Festlegung der Abwicklung der wechselseitigen Kommunikation in einer Besprechung mit der Abschlussprüferin

Hauptversammlung und Aktionär:innen

Kapitel Investor Relations

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Die Aktionär:innen als Eigentümer:innen des Unternehmens üben ihre Rechte durch Abstimmung in der Hauptversammlung aus. Nähere Angaben zur Hauptversammlung und zur Aktionärsstruktur finden Sie im Kapitel „Investor Relations“ des Geschäftsberichts.

Im Interesse einer offenen Kommunikation gegenüber der Aktionärs-, Fremdkapitalgeber-, Auftraggeber-, Analysten- und Mitarbeiterseite sowie der interessierten Öffentlichkeit legt die STRABAG SE größten Wert auf Transparenz. Wichtige Elemente dieser offenen Kommunikation sind die quartalsweise Berichterstattung der STRABAG SE, laufende direkte Investoren- und Analystenkontakte, die Teilnahme an Roadshows und Konferenzen sowie Veröffentlichungen über das Internet und insbesondere die Website des Unternehmens. Nähere Details zu den umfangreichen Informationsaktivitäten in diesem Zusammenhang können dem Geschäftsberichtskapitel „Investor Relations“ entnommen werden.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte

Sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat gilt die Verpflichtung zur Offenlegung allfälliger Interessenkonflikte. Vorstandsmitglieder müssen wesentliche persönliche Interessen an Transaktionen der Gesellschaft und von Konzernunternehmen sowie sonstige Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat mitteilen. Zudem besteht eine Informationspflicht den anderen Vorstandsmitgliedern gegenüber. Mitglieder des Vorstands, die bei anderen Unternehmen Geschäftsführungsfunktionen ausüben, sind verpflichtet, auf einen fairen Ausgleich der Interessen der beteiligten Unternehmen hinzuwirken. Aufsichtsratsmitglieder müssen allfällige Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats mitteilen. Gerät der Vorsitzende selbst in einen Interessenkonflikt, hat er dies unverzüglich seinem Stellvertreter offenzulegen. Verträge der Gesellschaft mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat.

Directors’ Dealings

Director's Dealings-Meldungen des Jahres 2023

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Die Eigengeschäfte mit STRABAG SE-Aktien und -Anleihen von Organmitgliedern, von Personen bzw. Unternehmen, die mit den Organmitgliedern in enger Beziehung stehen, sowie von sonstigen Führungskräften mit STRABAG SE-weiter Verantwortung werden dem Gesetz entsprechend gemeldet und auf der Website der STRABAG SE laufend veröffentlicht.

­­Im Zusammenhang mit den Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ an der STRABAG SE, wurden im Jahr 2023 acht Directors' Dealings-Meldungen veröffentlicht. Gegenstand dieser Meldungen war die Ausübung von Bezugsrechten – durch Angehörige des oben genannten Personenkreises – zur Wahl einer Ausschüttung in Form von Aktien. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch, erfolgte die Ausschüttung in Form von Aktien im Zuge einer ordentlichen Sachkapitalerhöhung im März 2024. Grundlage sind die Beschlüsse der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023.