Weiterentwicklung des Corporate Governance-Systems

STRABAG ist bestrebt, ihr Corporate Governance-System im Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder ständig zu verbessern.

So hat der Aufsichtsrat auch im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit gemäß Regel C-36 ÖCGK durchgeführt. Dazu befasste er sich in der Aufsichtsratssitzung am 19.12.2023 eingehend mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und seiner Arbeitsweise, die wie in den Vorjahren überwiegend positiv bewertet wurden. Die Beurteilung stimmte in weiten Bereichen mit jener des Vorjahrs überein. Es wurde erneut von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz zu machen.