Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, sind erstmals folgende geänderte bzw. neue Standards anzuwenden.
Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) | Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) | |
Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig einschließlich Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Änderungen an IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit bei Sale & Leaseback | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Änderungen an IAS 7/IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Die erstmalige Anwendung der angeführten Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernhalbjahresabschluss zum 30.6.2024.