Schätzungen
Schätzungen und Annahmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualschulden beziehen, sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig.
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs mit sich bringen, sind im Konzernabschluss zum 31.12.2023 erläutert. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.