Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften
Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2024 Anwendung finden
Das IASB hat folgende Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue IFRS und IFRIC verabschiedet, die auch bereits von der EU-Kommission übernommen wurden und somit seit dem 1.1.2024 verpflichtend anzuwenden sind.
Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) | Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) | |
Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig einschließlich Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Änderungen an IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit bei Sale & Leaseback | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Änderungen an IAS 7/IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung | 1.1.2024 | 1.1.2024 |
Die erstmalige Anwendung der IFRS-Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2024.
Zukünftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften
IASB und IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die aber im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:
Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) | Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) | Auswirkungen auf den Konzernabschluss | |
Änderungen an IAS 21 – Fehlende Umtauschbarkeit Fremdwährung | 1.1.2025 | 1.1.2025 | Untergeordnet |
Jährliche Verbesserungen – Band 11 | 1.1.2026 | n. a.1 | Untergeordnet |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 1.1.2026 | n. a.1 | Wird analysiert |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen | 1.1.2026 | n. a.1 | Untergeordnet |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 1.1.2027 | n. a.1 | Nicht anwendbar |
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 1.1.2027 | n. a.1 | Wird analysiert |
1n. a. – Endorsement-Verfahren läuft noch
Es ist keine vorzeitige Anwendung der neuen Standards und Interpretationen geplant.