Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS 2 SBM-3

STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein.

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette wurden im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als deren fester Bestandteil aufgenommen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales beruhen auf international anerkannten Standards und orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette” sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) und die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, der unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält. Ebenso soll der Dialog zu unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette durch Stakeholderdialogformate gestärkt werden.

Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten

Unser SCMS greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess sollen im Konzern durch entsprechende Projekte unter Einbindung des Einkauf vorangetrieben werden.

Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei Identifikation der wesentlichen Auswirkungen wurden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung wurden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind.

Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, welche auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten sich die Missstände nicht verbessern und das Risiko nicht verringern, so folgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Unterschiedliche Risikobetrachtungen

Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Auswirkungen von STRABAG auf Beschäftigte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, tödliche Arbeitsunfälle sowie Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen. Dabei sind vor allem die Auswirkungen von Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, tödliche Arbeitsunfälle, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als systemisch anzusehen. Sie treten vor allem in einzelnen Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf oder im Falle von Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten.

Inwiefern die Auswirkungen hauptsächlich für die unten aufgeführten Personengruppen gelten, ergibt sich aus der Risikobetrachtung nach Länder- und Branchenrisiken. Die Auswirkungen wie Arbeitssicherheitsverletzungen betreffen insbesondere Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten auf Baustellen sowie mit Sprachbarrieren. Kinderarbeit betrifft Minderjährige in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Das Risiko der Zwangsarbeit betrifft insbesondere einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, keinen Zugang zum Rechtssystem haben und über Vermittlungsagenturen oder über Subunternehmen auf unsere Baustellen gelangen könnten. Fortlaufend soll das Verständnis verbessert werden, inwiefern bestimmte Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind.

Verletzungen gegen das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit können eine Belastung sowie die sofortige Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Auftraggeber:innen oder Investor:innen nach sich ziehen. Dies umfasst auch spürbare Einschränkungen der Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten und Anbieter:innen von Finanzkapital sowie zu Lieferant:innen. Die Risiken Kinder- und Zwangsarbeit können dadurch kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen, einer Senkung des Markenwerts, Störungen in der Lieferkette oder Lieferverzögerungen, strafrechtlichen Anklagen sowie einen eingeschränkten oder erschwerten Zugang zu Kapital zur Folge haben. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.

Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konnten bestimmte Regionen mit einem erhöhten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert werden. Vor allem für Lieferant:innen von STRABAG mit Sitz in Serbien, Russland und Oman ist das Risiko für Zwangsarbeit stark erhöht. Für das Risiko Kinderarbeit konnten entlang der Lieferkette Bulgarien, Oman und China als Länder mit erhöhtem Risiko identifiziert werden. Die Risikoanalyse nach LkSG-Scope deckt große Teile der STRABAG SE ab und wird im Jahr 2025 auf den gesamten Konzern ausgeweitet.

Unsere Geschäftstätigkeiten schaffen gleichzeitig Chancen. Durch unsere Tätigkeiten stellen wir beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher und bieten den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette eine Lebensgrundlage.

Policies

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STRABAG verfügt über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte.

Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und zur Einhaltung zu verpflichten, indem diese den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance).

Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Der Lieferantenkodex wurde im Jahr 2024 überarbeitet und um menschenrechtliche und umweltspezifische Themen erweitert. Für den Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen wurden das Verbot von Gewalt durch Sicherheitskräfte, die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen sowie von Rechten zur Landnutzung und Rechte lokaler Gemeinschaften und die Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen aufgenommen. Der Bereich Umwelt wurde um die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität sowie verantwortungsvolle Beschaffung erweitert. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.

Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von:

  • Sklaverei und Menschenhandel
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und Missbrauch
  • Gewalt durch Sicherheitskräfte

Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst:

  • Allgemeine Menschenrechte
  • Vereinigungsfreiheit
  • Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Arbeitsbedingungen wie fairer Arbeitszeit, fairer Entlohnung und Sozialleistungen
  • Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften
  • Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen

Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des Vorstandes (weitere) Standards und Strategien, inklusive der Inhalte der Supply Chain Management-Politik, entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik befindet sich aktuell im Überarbeitungsprozess und soll um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken und Verpflichtungen ergänzt werden. Dazu gehören die Verpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Durch die Überarbeitung soll Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert sowie Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien definiert und in der Politik angeführt werden. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen.

Prozesse zur Einbindung mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen

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STRABAG Hinweisgeber-plattform

STRABAG Hinweisgeberplattform

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Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht auch allen externen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch die Menschenrechtsbeauftragte sowie die Prüfung aller eingehender Hinweise sollen auf mögliche systemische Probleme verweisen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Im Jahr 2024 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen.

Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.

Zusätzlich zum Hinweisgebersystem führt STRABAG Stakeholderdialoge durch, um Anliegen von Arbeitnehmer:innen und deren Vertretungen entlang der Wertschöpfungskette in das Risiko- und Chancenmanagement einzubeziehen.

Maßnahmen und Projekte

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Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2023 wurde die Durchführung von Nachhaltigkeitsaudits im Jahr 2024 weiterentwickelt und in einen strukturierten Prozess gebracht. Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt nun risikobasiert. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die Auswertung der Audits von 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Absatzes nicht. Diese richtet sich nach der Identifikation von Risiken bzw. erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können.

Bewusstseins-bildung als Schlüssel

Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei informative als auch tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen finden vor allem bei Mitarbeiter:innen im Einkauf statt. Diese werden speziell auf menschenrechtliche Themen entlang der Lieferkette geschult. Im Berichtsjahr wurde die Schulung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Einkauf in ein eLearning umgewandelt, um den Zugang zu erweitern. Zu den Schulungsinhalten zählen rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Angestellten konzernweit zur Verfügung. Die Verpflichtung zur jährlichen Absolvierung des eLearnings betrifft Mitarbeiter:innen im Einkauf in einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern. Das eLearning soll im nächsten Schritt in weiteren Sprachen, über Deutsch und Englisch hinaus, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen.

Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Die Konzeptionierung des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt. Eine konzernweite Erfassung ist für die Zukunft geplant.

Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann anhand der Anzahl eingegangener Hinweise über das STRABAG-Hinweisgebersystem bestimmt werden. Ebenfalls findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung nach LkSG-Scope statt, um die Maßnahmen zu überprüfen.

Förderung des Austauschs mit  unseren Stakeholdern

Durch die Veranstaltung regelmäßiger Stakeholderdialogformate möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv miteinbinden. Bei den Formaten wollen wir Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich, Stakeholder aus der Wertschöpfungskette sowie Vertretungen der Öffentlichkeit involvieren. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen des Stakeholderdialogs im Jahr 2024 zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wurden in unterschiedlichen Formaten relevante Maßnahmen zum Thema gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte diskutiert. Beispielsweise wurde die Schaffung von Bewusstsein und Transparenz, die Kommunikation von Hinweisgeberplattformen und Zertifizierungen entlang der Lieferkette als wichtige Ansatzpunkte zur Vermeidung von Zwangsarbeit identifiziert. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließt in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein. Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette.

Ziele

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Für das Jahr 2025 haben wir uns die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 49 % der Unternehmensleistung repräsentieren. Durch die Implementierung können wir auch für Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette konzernweit menschenrechtliche Risiken identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, sowie die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien sicherstellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in der Operative sichergestellt. Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Die konzernweite Menschenrechtsbeauftragte prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung.