34. Außerbilanzielle Geschäfte
In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Garantien zur Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Garantien werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Im Fall der Garantieziehung bestehen Regressansprüche der Banken gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Garantie-Inanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.
Verpflichtungen bzw. wahrscheinliche Risiken aus solchen Garantien sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigt.
Nicht in der Bilanz bzw. den Eventualschulden enthalten sind Rückhaftungen des Konzerns gegenüber Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen aus Vertragserfüllungsgarantien bzw. -bürgschaften zum 31.12.2024 in Höhe von € 2,9 Mrd. (2023: € 2,8 Mrd.), bei denen ein Abfluss von Ressourcen unwahrscheinlich ist.
Vom Konzern ausgestellte Vertragserfüllungsgarantien für nicht konsolidierte Tochterunternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind gemäß IFRS 17 als Versicherungsverträge zu klassifizieren. Für diese Garantien wird kein Entgelt verrechnet. Zum 31.12.2024 waren Garantien in Höhe von T€ 12.873 (2023: T€ 9.945) ausgegeben.
Darüber hinaus besteht branchenüblich bei Arbeitsgemeinschaften, an denen Gesellschaften des STRABAG SE-Konzerns beteiligt sind, eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen Partner:innen.