Betroffene Gemeinschaften
ESRS 2 SBM-3
Bei STRABAG sehen wir unsere soziale Verantwortung nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch als Chance, positiven Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu nehmen. Dazu zählen neben Gemeinden und Anrainer:innen auch indigene Völker. Unter Gemeinden oder Gemeinschaften werden betroffene Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen sein können. Anrainer:innen hingegen sind Menschen, welche sich in direkter Nähe zu Bauprojekten befinden und direkt von den Auswirkungen betroffen sein können. Betroffene indigene Völker und Gemeinden können in direkter Nähe zu Bauprojekten stehen oder weiter entfernt ansässig sein. Weitere Gruppen von betroffenen Gemeinschaften konnten nicht identifiziert werden. Unser Ziel ist es, den Lebensstandard dieser Gemeinschaften zu bewahren und zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften haben können und setzen uns dafür ein, diese Auswirkungen verantwortungsvoll zu gestalten.
Drei soziale Fokusthemen unserer Nachhaltigkeits-strategie
Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und betroffenen Gemeinschaften wurde im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als fester Bestandteil der Strategie aufgenommen. Die Inhalte der erweiterten Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen und bestehen aus drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Das Fokusthema „Mehrwert für die Gesellschaft“ beinhaltet das Generieren von positiven Auswirkungen für die Gesellschaft und die Verbesserung der Interaktion mit bzw. den Einbezug von betroffenen Gemeinschaften als strategische Ziele. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Durchführung von Stakeholderdialogformaten, die Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften sowie die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Spenden und den Ausbau von Infrastruktur.
Durch unsere Bautätigkeiten kann es zu negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung kommen. Wir erkennen, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere von Anrainer:innen – darunter Boden, Luft und Wasser – das Risiko birgt, die Nahrungsmittelproduktion, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu gefährden. Diese Risiken, einschließlich des Risikos für Landnutzungskonflikte, insbesondere im Hinblick auf indigene Völker, wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, als wesentlich für STRABAG identifiziert. Die aufgezählten Auswirkungen können als systematisch angesehen werden, da eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Landnutzungskonflikte, vor allem in Ländern mit niedrigen Umweltschutzstandards und unzureichenden Gesetzen, auftreten. Potenziell negative Auswirkungen auf STRABAG wiederum können durch Zwangsräumungen und Landnutzungskonflikte, insbesondere bei indigenen Völkern, entstehen. Auch wenn diese nicht primär durch die Aktivitäten von STRABAG verursacht werden, können sie dennoch unsere Reputation beeinträchtigen und so kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen und der Senkung des Markenwerts führen. Landnutzungskonflikte können wiederum kurz-, mittel- und langfristig zu Einschränkungen bei Bauprojekten führen.
Eine Quantifizierung der bereitgestellten Ressourcen für das Management von wesentlichen Auswirkungen ist aufgrund der zahlreichen Maßnahmen aktuell nicht möglich. Erkenntnisse zu wesentlichen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie damit einhergehende Maßnahmen sind in die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie miteingeflossen, indem die Strategie um das Fokusthema Mehrwert für die Gesellschaft ergänzt wurde. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.
Infrastruktur als Mehrwert für Gemeinschaften
Durch die Verbesserung von Infrastruktur kann ein positiver Mehrwert für lokale Gemeinschaften geschaffen werden. Durch die Geschäftstätigkeiten von STRABAG wird die Infrastruktur vor Ort verbessert. Dazu zählt auch das Schaffen von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden und Plätzen, welche das soziale Miteinander der dort ansässigen Gemeinden und Anrainer:innen fördern können sowie der Ausbau von Verkehrswegen und Tunneln.
Policies
ESRS S3-1
Als STRABAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Geschäftstätigkeiten und die dadurch betroffenen lokalen Gemeinschaften. Genauer aufgeführt ist dies in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten, in unserem Code of Conduct und in unserem Lieferantenkodex. Die Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte gilt für alle betroffenen Gemeinschaften und adressiert insbesondere die Rechte von Minderheiten, indigenen Völkern sowie Gemeinschaften und Personen, die durch widerrechtlichen Entzug von Land und widerrechtlicher Zwangsräumung betroffen sein könnten. In unserer Politik verpflichten wir uns zur Achtung von Kultur und Gewohnheitsrechten. Wir achten die Besitz- und Eigentumsrechte von betroffenen Gemeinschaften und sprechen uns für das Verbot von Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern aus.
Prozesse zur Einbindung betroffener Gemeinschaften und Abhilfemaßnahmen
ESRS S3-2; ESRS S3-3
Die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen in das Risiko- und Chancenmanagement folgt derzeit keinem strukturierten Prozess. Je nach Projekt erfolgt die Interaktion auf vielfältige Weise im Rahmen von einzelnen Maßnahmen auf Projektebene entweder direkt mit den betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertreter:innen oder mit glaubwürdigen Stellvertreter:innen. In der Regel erfolgt die Einbeziehung jedoch direkt. Auch die Einbeziehung von indigenen Völkern erfolgt je nach Projekt auf unterschiedlichen Wegen. Wir achten die Kultur, Lebensart und das Gewohnheitsrecht indigener Völker und haben dies auch als Verpflichtung in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten festgehalten. Im Rahmen der Einbeziehung und Interaktion mit den indigenen Völkern bauen wir auf freie, informierte und vorherige Zustimmung. Dies wurde ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Verpflichtung mit aufgenommen. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggeber:innen versuchen wir bereits in der Planungsphase die Einbeziehung von indigenen Völkern zu berücksichtigen. Die Einbeziehung umfasst dabei die Achtung von kulturellem, geistigem, religiösem und spirituellem Eigentum sowie die Achtung von Landnutzungsrechten und relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nationale gesetzliche Regelungen bestimmen ebenfalls die Einbindung und Achtung der besonderen Rechte der indigenen Völker. In einzelnen Konzerngesellschaften, wie beispielsweise in Kanada, gibt es ein Community Management. Die Einbindung der betroffenen Gemeinschaften, darunter auch indigene Völker, erfolgt dann im Rahmen des Community Managements. Grundsätzlich gelten alle Prozesse und Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen im Rahmen des jeweiligen Projektes auch für die Einbeziehung von indigenen Völkern als betroffene Gemeinschaft.
Im Rahmen der Risikoanalyse nach LkSG-Scope wurden betroffene Gemeinschaften als potenziell vulnerable Gruppe identifiziert. Eine genaue Analyse der betroffenen Gemeinschaften mit bestimmten Eigenschaften oder einem höheren Schadensrisiko ist nicht erfolgt. Um künftig einen strukturierten Prozess zur Einbindung von Anrainer:innen und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt ein Leitfaden erarbeitet werden, der konzernweite Empfehlungen für diesen Prozess festhält. Die Wirksamkeit eines allgemeingültigen Verfahrens ist angesichts der Vielfalt unserer Geschäftstätigkeiten nicht garantiert und muss geprüft werden. Die Verantwortung für den Einbezug der Ergebnisse aus dem Risiko- und Chancenmanagement in das Unternehmenskonzept liegt im Corporate Responsibility Office. Die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung auf operativer Projektebene ist abhängig von der Organisation seitens der Auftraggeber:innen.
Ein zentraler Bestandteil für die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften ist das STRABAG-Hinweisgebersystem, indem diese mit STRABAG in Verbindung treten und mögliche Hinweise oder Verstöße direkt melden können. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen mit einfließen.
Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet und Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.
Im Jahr 2024 sind 21 Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umwelt mit Bezug zu Betroffene Gemeinschaften eingegangen.
Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.
Maßnahmen und Projekte
ESRS S3-4
Proaktive Kommunikation mit Gemeinschaften
Auf Projektebene bestehen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Prozessen zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenige negative Auswirkungen, wie beispielsweise Lärm oder Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Anrainer:innen und weitere betroffene Gemeinschaften wirken. Anrainer:innen und betroffene Gemeinschaften werden auf vielfältige Art und Weise über das Bauprojekt informiert. Zur Informationsvermittlung werden unter anderem Infoflyer, Anschreiben oder auch Anzeigen in lokalen Zeitungen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Anbringen von Infotafeln oder Bannern auf Baustellen verbreitet. Über QR-Codes und ausgehängte Schreiben werden direkt an der Baustelle Kontaktdaten von Ansprechpersonen kommuniziert. Eine Baustellenwebsite ist ebenfalls ein verbreitetes Mittel zur Informationsvermittlung. Um Anrainer:innen und Bürger:innen der lokalen Gemeinschaften über Bautätigkeiten zu informieren, ist auch die Teilnahme von STRABAG an Bürgerdialogen oder Informationsveranstaltungen eine verbreitete Maßnahme. Eine formlose Möglichkeit, die genutzt wird, ist der direkte Austausch von Mitarbeiter:innen mit Anrainer:innen auf der Baustelle. So können kleinere Probleme direkt vor Ort behoben werden, ohne dass es einer höheren Eskalationsstufe bedarf.
In Deutschland sind 62 unserer Bauprojekte nach DGNB zertifiziert. Die Zertifizierung enthält über die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien hinaus auch soziale Kriterien. Mit Erhalt der DGNB-Zertifizierung sind Bauprojekte dazu angehalten, mittels Maßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, digitalen Anzeigetafeln, Informationsveranstaltungen, Briefeinwürfen, der Einrichtung einer Hotline oder durch persönliche Gespräche, Anrainer:innen, Eigentümer:innen und lokale Betriebe einzubinden.
Es gibt keine konzernweit gültigen Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen ab welcher Projektgröße umzusetzen sind. Die Auswahl der Maßnahmen und Interaktionsmöglichkeiten orientiert sich am rechtlichen Kontext, an der Lage und Größe des Projektes sowie am Interaktionsbedarf mit Anrainer:innen und betroffenen Personen. Ebenso ist die Wahl der entsprechenden Interaktionsmaßnahmen von den Anforderungen und der Organisation seitens der Auftraggeber:innen abhängig. Für bestimmte Bauprojekte wie den Bau eines Flughafens sind gesetzliche und behördliche Vorschriften, unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), einzuhalten. Diese wird vor Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt. Im Rahmen der UVP muss die betroffene Bevölkerung über das Projekt vorab informiert werden. Die Durchführung der UVP, einschließlich der Informationsweitergabe an die Bevölkerung, erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Sie wird bereits in der Planungs- und Designphase des Projektes durchgeführt und ist bei Baubeginn abgeschlossen. Aus der UVP ergeben sich keine verpflichtenden konkreten Maßnahmen während der Baudurchführung. Die zeitliche Planung der einzelnen beschriebenen Maßnahmen orientiert sich an dem jeweiligen Projektplan.
Im Jahr 2024 wurden keine spezifischen Maßnahmen konzernübergreifend implementiert, sondern einzelne Maßnahmen für die Dauer der jeweiligen Bauprojekte umgesetzt. Die Implementierung eines konzernweit gültigen Leitfadens als Maßnahme zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften ist für das Jahr 2025 geplant.
Um den wesentlichen Risiken wie Reputationsschäden durch Zwangsräumungen oder Landnutzungskonflikten vorzubeugen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen notwendig. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verpflichten wir uns konzernweit zur Achtung von Landnutzungsrechten und sprechen uns gegen Zwangsräumungen aus. Sollte es zu einer Verletzung kommen, streben wir einen offenen Dialog mit den Betroffenen oder deren Vertretungen an und involvieren diese, wo möglich, in den Austausch mit den Auftraggeber:innen.
Probleme oder Beschwerden können nicht nur an die ausgeschriebenen Ansprechpartner:innen, sondern jederzeit über die STRABAG-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Nach Eingang von Hinweisen oder Meldungen bei Verstößen werden entsprechende und fallbezogene Abhilfemaßnahmen angestoßen. Jedem Hinweis wird nachgegangen, um Konflikte, wo möglich, einvernehmlich zu lösen. Auch Wiedergutmachungszahlungen und Entschädigungen können als Abhilfemaßnahme anlassbezogen eingesetzt sowie je nach Vorfall geprüft und angepasst werden. Auch hier gilt das Konzept des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen.
Eine laufende Maßnahme, um positive Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften auszuüben, ist die Unterstützung des Sozialprojekts Concordia. Durch unsere Geschäftstätigkeiten in Rumänien, Bulgarien und Österreich hat STRABAG Bezugspunkte zu den dort ansässigen Gemeinschaften. Wir wollen diese Partnerschaft auch weiterhin fördern und durch Spenden und Infrastrukturprojekte die Menschen vor Ort, vor allem Kinder, unterstützen. Das STRABAG-Kunstforum bildet einen Rahmen für soziales und kulturelles Engagement. Künstler:innen werden durch die Vergabe des STRABAG Art Awards unterstützt und deren Werke im Rahmen von Ausstellungen in der STRABAG-Artlounge der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Mehrwert für die Gesellschaft und Künstler:innen wurde auch durch den Umbau des Französischen Saals im Künstlerhaus Wien geschaffen. Durch die neue Spiel- und Arbeitsstätte der Wiener Staatsoper soll vor allem für junges Publikum und für Nachwuchskünstler:innen ein Rahmen geschaffen werden.
Ziele
ESRS S3-5
Für die Erfüllung der sozialen Verantwortung und Minderung von Auswirkungen ist der Dialog mit betroffenen Gemeinschaften zentral. Um die Einbindung lokaler betroffener Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen zu fördern, haben wir uns das Ziel gesetzt, im Jahr 2025 einen konzernweit gültigen Leitfaden zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene zu implementieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, eine Sammlung an möglichen Maßnahmen und Prozessen darzulegen, wobei dann projektspezifisch entschieden werden kann, welche Maßnahme oder welcher Prozess umgesetzt werden soll. So soll je nach Bauprojekt und Geschäftstätigkeit das passende Format ausgewählt werden, um lokale Gemeinschaften einzubinden.
Durch das Netzwerk Nachhaltigkeit, in dem jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten ist, wurde die Idee zur Implementierung eines konzernweiten Leitfadens als angemessene Maßnahme validiert und gemeinsam Inhalte für eine erste Konzeptionierung erarbeitet.
Bei STRABAG sind wir bestrebt, unsere Verpflichtungen im Bereich der sozialen Verantwortung kontinuierlich zu erweitern. In diesem Sinne arbeiten wir an der Entwicklung von weiteren Konzepten und Zielen, die unsere Interaktionen und den positiven Einfluss auf betroffene Gemeinschaften weiter stärken werden.