10. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag, latente Steuern sowie der Aufwand aus Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen ausgewiesen:

T€

2024

2023

Tatsächliche Steuern

272.566

231.088

Latente Steuern

36.407

59.841

Ertragsteuern

308.973

290.929

Aufgrund der Regelungen von Pillar II wurden im Geschäftsjahr die ungarische Gewerbesteuer und Innovationsabgabe in Höhe von T€ 7.974 erstmals unter den Ertragsteuern ausgewiesen.

In der Gesamtergebnisrechnung sind folgende Steuerbestandteile neutral erfasst:

T€

2024

2023

Veränderung Hedging-Rücklage

3.638

4.647

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

-2.052

-3.401

Gesamt

1.586

1.246

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Jahr 2024 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 % (2023: 24 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

T€

2024

2023

Ergebnis vor Steuern

1.137.306

924.323

Theoretischer Steueraufwand 23 % (2023: 24 %)

261.580

221.837

Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen

21.354

2.166

Steuersatzänderungen

-546

-482

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

33.929

16.729

Steuerfreie Erträge

-27.696

-39.826

Steuernachzahlung/-erstattung

-817

-17.708

Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern

10.846

105.893

Sonstige

10.323

2.320

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

308.973

290.929