EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken.

In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben.

Diese sechs Umweltziele sind:

  1. Klimaschutz (CCM)
  2. Anpassung an den Klimawandel (CCA)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)

Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert.

Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst.

Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt.

Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein.

Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben:

  • Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse mit Produkten und Dienstleistungen
  • Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Investitionsausgaben bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen

Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.

Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2024

Die im Vorjahr bestehenden Übergangsbestimmungen sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind daher die Bestimmungen der EU-Taxonomie vollumfänglich anzuwenden. Es müssen daher auch die bisher nicht auf Konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten der vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normierten technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität untersucht werden.

Managementansatz

Beurteilung der Taxonomiefähigkeit

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft.

Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt.

  1. Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1)
  2. Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3)
  3. Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5)
  4. Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6)
  5. Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7)
  6. Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8)
  7. Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9)
  8. Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15)
  9. Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1)
  10. Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2)
  11. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13)
  12. Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14)
  13. Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1)
  14. Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2)
  15. Hochwasserschutz (CCA 14.12)
  16. Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3)
  17. Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7)
  18. Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3)
  19. Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4)
  20. Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5)

Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben.

Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird.

Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst.

Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. 

Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst.

Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit.

Beurteilung der Taxonomiekonformität

Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für die sechs Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9.200 Projekte, wovon einige in Bezug auf mehrere Umweltziele zu prüfen sind. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert.

Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die fünf umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM, CE), die Renovierung von Gebäuden (CCM, CE), Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM), Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE) sowie die Verwendung von Beton im Tiefbau (CE).

Diese fünf Wirtschaftstätigkeiten machen konsolidiert 88 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes aus und umfassen über 7.090 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden.

Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene.

Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen.

Da die erforderlichen Nachweise insbesondere die Klimarisikoanalyse für diese Projekte nicht vollständig vorliegen, werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt.

Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kritierum zur Klimawandelanpassung in den betreffenden Tätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden.

Das Nichtvorliegen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen verstößt gegen das DNSH-Kriterium zur Klimawandelanpassung. Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt die Nichteinhaltung des Kriteriums zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte.

Für Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallentsorgung sind bei der reinen Bautätigkeit die Definitionen der EU-Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfüllt. Die technischen Bewertungskriterien betreffen aber den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte, wozu STRABAG keine Informationen vorliegen, da dies außerhalb des Leistungsumfangs ist. Diese Wirtschaftstätigkeiten werden daher als nicht taxonomiekonform dargestellt.

STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt.

Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden.

Umsatzerlöse

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht.

Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schieneninfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schieneninfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt.

Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben.

Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

Umsatzerlöse

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312,81

7,53

1.277,60

7,23

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

9.281,93

53,28

11.561,45

65,44

Gesamt (A.1 + A.2)

10.594,74

60,81

12.839,05

72,67

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

6.827,48

39,19

4.827,49

27,33

Gesamt (A+B)

17.422,22

100,00

17.666,54

100,00

Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant und betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals auf Konformität geprüft wurden, konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden.

Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Das Ergebnis zeigt, dass 39,19 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten.

Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet.

Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen.

Investitionen (CapEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
  • Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie Einzelmaßnahmen, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird
  • Investitionsausgaben, die Teil eines Planes zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert.

Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst.

Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab.

Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige  Investitionen dargestellt.

Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird

Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Photovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Photovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde dementsprechend angepasst.

Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in PKW, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller:innen bzw. Lieferant:innen nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2024 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden.

Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz.

Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet.

Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt.

CapEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182,73

18,79

29,38

4,15

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

559,29

57,50

466,67

65,86

Gesamt (A.1 + A.2)

742,02

76,29

496,05

70,01

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

230,59

23,71

212,52

29,99

Gesamt (A+B)

972,61

100,00

708,57

100,00

Der Anstieg des taxonomiekonformen CapEx ist mit € 143,30 Mio. bzw. 15,12 % auf den Erwerb des Investment Property zurückzuführen. Im Vorjahr gab es aus diesem Titel keine Investitionen.

Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 143,30 Mio. (Vorjahr: € 0,00) das Investment Property, mit € 15,62 Mio. (Vorjahr: € 12,15 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 17,84 Mio. (Vorjahr: € 13,51 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 2,23 Mio. (Vorjahr: € 1,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit  € 0,73. Mio (Vorjahr: € 2,49 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt.

Betriebsausgaben (OpEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet.

Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben.

Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte.

Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Zuerst werden die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-OpEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen OpEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

OpEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21,80

6,26

16,87

5,34

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

173,91

49,90

166,36

52,65

Gesamt (A.1 + A.2)

195,71

56,15

183,23

57,99

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

152,82

43,85

132,74

42,01

Gesamt (A+B)

348,53

100,00

315,97

100,00

Da sich der taxonomiekonforme OpEx ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse ergibt, folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 17,04 Mio. (Vorjahr: € 13,08 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 4,76 Mio. (Vorjahr: € 3,79 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen.

Der STRABAG SE-Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten.

Mindestschutzanforderungen

Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO)

Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.

STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen.

Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten.

Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden:

Thema

STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken

Referenz

Menschenrechte

Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform

Unsere soziale Verantwortung

Korruption

Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex

Unsere soziale Verantwortung

Besteuerung

Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen

Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung

Fairer Wettbewerb

Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform

Unternehmensführung

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

Um­satz (3)

Um­satz­­an­teil 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

An­teil ta­xo­no­mie­kon­for­mer (A.1.) oder ­ta­xo­no­mie­fä­hi­ger (A.2.) Um­satz, Jahr 2023 (18)

Ka­te­go­rie „er­mög­li­chen­de Tä­tig­keit“ (19)

Ka­te­go­rie „Über­gangs­tä­tig­keit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

897.725,00

5,15

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

415.080,64

2,38

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,77

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312.805,64

7,53

7,53

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7,23

Davon ermöglichende Tätigkeiten

897.725,00

5,15

5,15

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

23.795,28

0,14

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

31.160,84

0,18

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,56

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

35.938,23

0,21

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

621,17

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,01

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

8.847,17

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

11.481,30

0,07

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,08

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

64.744,37

0,37

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,14

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

86.115,22

0,49

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,51

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

161.349,92

0,93

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,01

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

309.194,07

1,77

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

176.571,67

1,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,13

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

799.809,17

4,59

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

4,20

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

2.497.941,27

14,34

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

19,50

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

1.037.519,97

5,96

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

4,59

Hochwasserschutz

CCA 14.12

122.231,27

0,70

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,73

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

208.978,66

1,20

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,27

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

24.070,73

0,14

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,08

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

2.724.005,09

15,64

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

15,72

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

957.559,46

5,50

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

11,69

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,12

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,71

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

9.281.934,86

53,28

65,44

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

10.594.740,50

60,81

72,67

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

6.827.478,02

39,19

Gesamt

17.422.218,53

100,00

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

CapEx (3)

CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

31.445,00

3,23

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

4.982,11

0,51

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,32

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

146.303,71

15,04

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182.730,82

18,79

18,79

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4,15

Davon ermöglichende Tätigkeiten

31.445,00

3,23

3,23

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

236,80

0,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

1.126,46

0,12

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,24

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.930,02

0,20

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,15

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

32,32

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

364,45

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

294,17

0,03

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,05

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

4.080,95

0,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,12

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

4.381,53

0,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,41

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

7.860,74

0,81

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,81

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

16.294,65

1,68

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

8.609,83

0,89

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,75

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

34.174,94

3,51

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,98

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

23.513,05

2,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

3,92

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

15.648,46

1,61

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,17

Hochwasserschutz

CCA 14.12

6.090,74

0,63

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,85

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

7.494,49

0,77

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,73

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

554,01

0,06

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

105.950,72

10,89

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,99

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

35.635,61

3,66

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

7,69

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

257.301,32

26,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

25,39

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

CCM 3.1

12.585,71

1,29

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

15.129,66

1,56

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,26

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,40

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

0,00

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,02

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

559.290,63

57,50

65,86

A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

742.021,45

76,29

70,01

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

230.589,49

23,71

Gesamt

972.610,94

100,00

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

OpEx (3)

OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

18.819,09

5,40

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

2.981,68

0,86

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,71

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21.800,77

6,26

6,26

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5,34

Davon ermöglichende Tätigkeiten

18.819,09

5,40

5,40

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

141,72

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

674,16

0,19

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,30

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.155,07

0,33

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,19

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

19,34

0,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

218,11

0,06

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

176,05

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,06

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

2.442,35

0,70

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,16

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

2.622,24

0,75

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,53

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

4.704,47

1,35

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,05

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

9.751,96

2,80

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,36

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

5.152,78

1,48

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,97

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

20.452,90

5,87

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

3,84

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

14.072,01

4,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,04

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

9.365,24

2,69

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,50

Hochwasserschutz

CCA 14.12

3.645,17

1,05

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,09

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

4.485,28

1,29

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,94

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

331,56

0,10

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

63.409,01

18,19

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

12,87

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

21.327,07

6,12

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,90

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

7.423,10

2,13

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,35

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

2.336,57

0,67

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,78

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,04

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

6,78

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,81

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

173.906,16

49,90

52,65

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

195.706,93

56,15

57,99

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

152.817,53

43,85

Gesamt

348.524,46

100,00

Übersicht

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

7,54

37,72

CCA

0,00

0,70

WTR

0,00

2,70

CE

0,00

52,96

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

18,79

60,28

CCA

0,00

0,63

WTR

0,00

2,48

CE

0,00

19,41

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

6,26

29,41

CCA

0,00

1,05

WTR

0,00

4,15

CE

0,00

32,42

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN