22. Forderungen aus Konzessionsverträgen
STRABAG besitzt 100 % an der ungarischen M5-Autobahnkonzessionsgesellschaft AKA Alföld Koncessziós Autópálya Zrt., Budapest (AKA).
Im Konzessionsvertrag mit dem ungarischen Staat verpflichtete sich AKA zur Entwicklung, Planung und Finanzierung sowie zum Bau und Betrieb der Autobahn M5. Die Autobahn selbst steht im Eigentum des Staats; auch sämtliche Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge für den Betrieb sind nach Ablauf des Konzessionszeitraums unentgeltlich an den Staat zu übergeben.
AKA erhält als Gegenleistung laufend eine verkehrsunabhängige Availability Fee des ungarischen Staats für die Zurverfügungstellung der Autobahn. Das Betreiberrisiko durch Sperren der Autobahn und die Nichteinhaltung von vertraglich festgelegten Fahrbahnkriterien trägt AKA.
Die Strecke beträgt insgesamt 156,5 km und wurde in drei Phasen errichtet. Der Konzessionszeitraum läuft bis 2031. Eine einmalige Verlängerung von bis zu 17,5 Jahren ist möglich.
Sämtliche erbrachten Leistungen aus diesem Konzessionsvertrag werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der vom Staat zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst.
Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung von Zinsausgleichszahlungen des ungarischen Staats, womit der Staat das Zinsrisiko aus der Finanzierung der AKA trägt. Diese Zinsausgleichszahlungen stellen ein gesondertes Sicherungsgeschäft (Zinsswap) dar. Die Darstellung erfolgt als Cashflow Hedge, womit die Wertänderungen des Zinsswaps im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden.
Die Finanzierung wurde im Juni 2024 zur Gänze rückgeführt, damit ist auch die Verpflichtung zur Zinsausgleichszahlung entfallen und der Zinsswap ausgelaufen.
Die Zinsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.