Appendix B

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

Referenz

ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv

nicht anwendbar

ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14

Klimawandel

ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g

nicht anwendbar

ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43

Klimawandel

ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44

Klimawandel

ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55

Klimawandel

ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56

Klimawandel

ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29

nicht wesentlich

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe b

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe c

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b

Biodiversität

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c

Biodiversität

ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d

Biodiversität

ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d

Kreislaufwirtschaft

ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g

Eigene Belegschaft

ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23

Eigene Belegschaft

ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18

Unsere soziale Verantwortung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16

nicht wesentlich

ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17

nicht wesentlich

ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35

nicht wesentlich

ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b

Unternehmensführung

ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b

Unternehmensführung