20. Latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerabgrenzungen auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträgen entwickelten sich wie folgt:

T€

Stand am 1.1.2024

Währungs- differenzen

Konsolidie- rungskreis- änderungen

Sonstige Veränderungen

Stand am 31.12.2024

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

77.076

23

-24

-7.989

69.086

Finanzanlagen

13.408

-1

0

-3.134

10.273

Vorräte

38.981

-233

-163

3.339

41.924

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

100.486

-768

-510

-48.171

51.037

Rückstellungen

220.450

-19

-524

26.276

246.183

Verbindlichkeiten

16.419

-2.992

-114

3.445

16.758

Österreich - offene Siebtel

52.469

0

0

10.135

62.604

Steuerliche Verlustvorträge

10.416

0

0

394

10.810

Aktive latente Steuern

529.705

-3.990

-1.335

-15.705

508.675

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

-419.975

0

0

31.431

-388.544

Saldierte aktive latente Steuern

109.730

-3.990

-1.335

15.726

120.131

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

-101.952

476

35

2.457

-98.984

Finanzanlagen

-14.302

0

0

-5.189

-19.491

Vorräte

-50.816

-123

0

18.974

-31.965

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

-419.950

2.669

550

-23.210

-439.941

Rückstellungen

-5.569

98

0

-12.610

-18.081

Verbindlichkeiten

-64.052

124

20

1.482

-62.426

Passive latente Steuern

-656.641

3.244

605

-18.096

-670.888

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

419.975

0

0

-31.431

388.544

Saldierte passive latente Steuern

-236.666

3.244

605

-49.527

-282.344

Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit aktiviert, als diese wahrscheinlich mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Dabei wird auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren abgestellt.

Für die Steuergruppe der STRABAG SE, Österreich, wurden keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, da die noch offenen Siebtelabschreibungen vorrangig genutzt werden. Gemäß dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz müssen steuerwirksame Abschreibungen auf Beteiligungen auf sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Die vorliegende Steuerplanung für die STRABAG SE-Gruppe für die nächsten fünf Jahre dokumentiert die Verwertbarkeit der angesetzten Siebtelabschreibungen.

Am 31.12.2024 bestanden Differenzen von T€ 1.099.276 (2023: T€ 1.086.560) zwischen dem Buchwert und im Konzern erfassten Eigenkapital von Tochterunternehmen. Daraus wurden keine latenten Steuern angesetzt, da STRABAG die Veräußerung sowie die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt. STRABAG kann also die Auflösung der temporären Differenzen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass es auf absehbare Zeit keine Auflösungen geben wird.

Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt, das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist,  eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktionen selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird.

Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht. Aufgrund einer vorläufigen Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2024 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus den Pillar II-Regelungen im Konzernabschluss zu erfassen.

Gemäß den Vorgaben des IAS 12 wird die Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern aufgrund Pillar II angewendet.

In Bezug auf die latenten Steuern können diese für Pillar II-Zwecke nur unter der Voraussetzung, dass die aktiven und passiven Steuerlatenzen in den Finanzkonten aller Geschäftseinheiten in einem Steuerhoheitsgebiet für das Übergangsjahr nachweislich erfasst oder in einem Abschluss offengelegt wurden, berücksichtigt werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind daher sämtliche nicht angesetzte latente Steuern auf Verlustvorträge bzw. temporäre Differenzen dargestellt. Mangels Umkehr der latenten Steuern in den nächsten fünf Jahren wurde im Konzernabschluss eine Wertberichtigung auf diese Verlustvorträge und Standunterschiede vorgenommen. Bei der Ermittlung der Wertberichtigung wurde berücksichtigt, dass Verlustvorträge in Projektgesellschaften mit nur noch eingeschränkter Geschäftstätigkeit in Folgejahren bestehen, sowie aufgrund von steuerwirksamen Beteiligungsabschreibungen in der Beteiligungskette Verlustvorträge mehrfach erfasst sind und deren Nutzung zu steuerwirksamen Zuschreibungen führen würde.

Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen sind T€ 2.919.592 (2023: T€ 2.632.108) unbeschränkt nutzbar. Nicht aktivierte Verlustvorträge in Höhe von T€ 189.843 (2023: T€ 260.625) können theoretisch bis zu 20 Jahre (2023: 20 Jahre) genutzt werden.

Die nicht angesetzten latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:

31.12.2024

31.12.2023

mangels Nutzbarkeit in der Zukunft nicht angesetzte

T€

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Österreich

1.365.471

314.043

0

0

314.043

1.231.924

283.342

0

0

283.342

Österreich - offene Siebtel

272.097

62.582

0

0

62.582

372.542

85.685

0

0

85.685

Chile

463.365

125.109

190.083

51.322

176.431

424.840

114.706

119.642

32.304

147.010

Niederlande

216.879

55.955

2.611

674

56.629

211.760

54.633

26.878

6.934

61.567

Kanada

168.593

44.677

16.402

4.347

49.024

84.388

22.363

55.873

14.806

37.169

Schweden

149.563

30.810

0

0

30.810

159.562

32.870

6.267

1.291

34.161

Dänemark

146.217

32.168

52.251

11.495

43.663

138.226

30.410

53.001

11.660

42.070

Deutschland

115.760

38.569

30.447

9.385

47.954

113.751

18.001

34.828

10.736

28.737

Deutschland - Gewerbesteuer

95.171

14.276

0

0

14.276

87.333

13.100

0

0

13.100

Ungarn

108.353

9.752

7.135

642

10.394

103.732

9.336

104.141

9.373

18.709

Schweiz

74.780

13.460

0

0

13.460

80.241

14.443

0

0

14.443

Slowakei

71.473

17.124

19.906

4.566

21.690

68.550

14.396

20.434

4.291

18.687

Italien

51.333

12.320

57.269

13.745

26.065

53.996

12.959

71.668

17.200

30.159

Belgien

50.951

12.738

3.216

804

13.542

50.311

12.578

5.590

1.398

13.976

Russland

0

0

0

0

0

39.863

7.973

16.791

3.358

11.331

Großbritannien

0

0

0

0

0

15.505

3.876

0

0

3.876

Sonstige

31.527

5.803

380.670

72.794

78.597

28.751

5.307

350.627

67.982

73.289

3.381.533

789.386

759.990

169.774

959.160

3.265.275

735.978

865.740

181.333

917.311