Über diesen Bericht

ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2

Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem IFRS Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ sowie „Appendix B“. Im Anschluss wird der Prüfvermerk angeführt.

Mit der Umstellung des bislang angewendeten Berichtstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben sich für den vorliegenden Geschäftsbericht umfassende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Angepasste Berichtsstruktur gemäß ESRS 1, Anlage F
  • Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1
  • Angabe zusätzlicher quantitativer und qualitativer Informationen durch Anwendung neuer Themenstandards sowie der damit verbundenen Betrachtung der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf den Konsolidierungskreis, bei Ausnahmen ist ein Vermerk eingesetzt.

Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von 5 Jahren, langfristig – mehr als 5 Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten.

Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel und Kreislaufwirtschaft Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfades, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt.  Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen verwendet STRABAG seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr bzw. zum Basisjahr zu gewährleisten, wurden die Scope 1- und 2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls neu berechnet (alt: 962.944 t CO2e, neu: 927.472 t CO2e).

Für den vorliegenden Bericht wurde von der Übergangsbestimmung in Bezug auf den ESRS Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“ Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht keine ESRS-Kennzahlen aus dem Vorjahr berichtet werden. Informationen zu den Vorjahreskennzahlen lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien und wurden von keinem weiteren externen Dritten zertifiziert.

Darüber hinaus macht STRABAG SE von den Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt für das Geschäftsjahr 2024 keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12 und ESRS S1-15 offen.

Im Bericht wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen.

ESRS 2 GOV-5

Es sind verschiedene Kontrollmechanismen bei STRABAG etabliert, um eine regelkonforme Aufstellung des Berichts sicherzustellen. Diese sind allerdings nicht in einem dezidierten Risikosteuerungsprozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert.

Nachhaltigkeit mit den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Die Verantwortung für die Berichterstattung, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und daraus resultierende Auswirkungen, Risiken und Chancen, liegt beim STRABAG SE-Vorstand. Dieser wird jährlich zu den wesentlichen Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und verantwortet die Freigabe des Geschäftsberichtes. Er legt dem Aufsichtsrat den Konzernlagebericht inkl. konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Die Umsetzung der Berichtspflichten wird durch die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und beratend begleitet. Für wesentliche Themen laut Wesentlichkeitsanalyse nominiert der STRABAG SE-Vorstand Fachverantwortliche, die das jeweilige Berichtsthema konzernweit koordinieren, Textbausteine verfassen und Kennzahlen entsprechend den ESRS entwickeln. Für die Prüfung der Berichtsinhalte und der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen dem Abschlussprüfer die nominierten Fachverantwortlichen mit Unterstützung der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ zur Verfügung.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ mit den Fachverantwortlichen sowie mit dem Controlling wird eine regelkonforme Erfassung und Validierung der qualitativen und quantitativen Daten sichergestellt. Präventive Kontrollen wie das Vier-Augenprinzip, aber auch unterjährige Kennzahlenaufbereitungen sorgen dafür, dass erhobene Daten plausibilisiert und entsprechende Prozesse anlassbezogen weiterentwickelt werden. STRABAG verfolgt unterschiedliche Maßnahmen, um die Datenqualität nachhaltig zu verbessern, darunter die zunehmende Standardisierung und Automatisierung unserer Datenerfassung sowie Schulungen für Mitarbeitende. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken wie methodische Inkonsistenzen und Übertragungsfehler langfristig vermieden werden.

ESG-bezogene Risikomanagementprozesse sind durch übergeordnete Konzernvorgaben wie dem Managementhandbuch der STRABAG SE mit dazugehörigen Politiken sowie in anderen Konzernrichtlinien, Managementsystemen und dem Code of Conduct beschrieben und geregelt. An der weiteren Verzahnung und dem Ausbau des ESG-bezogenen Risikomanagements wird gearbeitet.