Unsere soziale Verantwortung

Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten.

Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung der fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur Internationalen Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet. Dabei berücksichtigen wir auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien.

Für den Bereich Soziales hat sich STRABAG im Jahr 2025 ein übergeordnetes Ziel gesetzt. Wir wollen regelmäßige­ — mindestens einmal im Jahr — Stakeholderdialogformate durchführen oder daran teilnehmen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Damit können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben.

Alle Richtlinien und Policies, die im Abschnitt „Soziales“ berichtet werden, fallen unter die Verantwortung des Vorstands. Für die Umsetzung unserer Verantwortung gelten die untenstehenden Instrumente konzernweit und damit für die drei wesentlichen Anspruchsgruppen: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. In separaten Kapiteln werden umgesetzte Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Anspruchsgruppen konkretisiert.

Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten

Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten gilt für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt.

In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von:

  • Diskriminierung und Belästigung in Beschäftigung und Beruf. Dazu zählt jegliche Art von Diskriminierung. Unter anderem Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter
  • Moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Folter
  • Kinderarbeit
  • Widerrechtlichen Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land

Andererseits respektieren und unterstützen wir:

  • die Rechte von lokalen Gemeinschaften, Minderheiten und indigener Völker
  • Kinderrechte
  • Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung unserer Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire und transparente Rekrutierung und Einstellung unserer Mitarbeiter:innen
  • Faire Arbeitsbedingungen (u. a. Entgelt und Arbeitszeit)
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  • Datenschutz
  • Gesellschaftliche Entwicklung durch unseren Beitrag zur lokalen Wirtschaft
  • Weitergabe unserer Werte an die Wertschöpfungskette

Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten weiter überarbeitet und Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften weiter konkretisiert. Dabei wurden auch weitere Arten von Diskriminierung, wie etwa aufgrund politischer Meinung, aufgenommen. Um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Praxis berücksichtigen und erfüllen, wurden unsere Bekenntnisse ebenfalls im Zuge der Überarbeitung aufgenommen. Des Weiteren wurde die Politik um das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitert, indem dieses in den Kontext der Internationalen Menschenrechtscharta gestellt wurde.

Social Compliance Management-System

Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. In weiterer Folge werden geeignete Maßnahmen gesetzt, um diesen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits sowie die beschriebenen Policies und Konzernrichtlinien.

Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System im Jahr 2025 konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurden im Geschäftsjahr 2024 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet und die Nachhaltigkeitsaudits weiterentwickelt.

Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform, über Ombudspersonen oder direkt über die Menschenrechtsbeauftragte gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen dient zur Orientierung bei der Feststellung einer Verletzung oder bei der Feststellung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung beispielsweise im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen bei welchem Schritt zu beachten sind, beispielsweise mit Blick auf den Einbezug und den Umgang mit Rechteinhaber:innen oder ihren Vertreter:innen, die Zeitschiene, die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Beachtung spezifischer Sorgfaltsstandards. Basierend darauf erfolgt die Erarbeitung eines Maßnahmenplans sowie nach dessen Umsetzung die abschließende Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation.

Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich und anlassbezogen an die Geschäftsleitung, dazu zählt der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene.

Menschenrechtsbeauftragte

Seit 2023 leitet eine konzernweite Menschenrechtsbeauftragte ein eigenes Team. Das Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

Berichterstattung

Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) haben wir jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen wir ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns.