Unternehmensführung
ESRS SBM-3
STRABAG hat die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als wesentliche Managementaufgabe definiert und bereits 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt.
Aus der Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder, Konzernländer sowie der Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen resultiert ein breitgefächertes Risikospektrum für STRABAG. Daher hat es oberste Priorität, auf die jeweilig erkennbaren Risiken einzugehen und diesen entgegenzuwirken, um den potenziellen Ausfall von Lieferant:innen aufgrund von Sanktionsgesetzgebungen sowie Compliance-Verstößen und daraus entstehenden Folgen wie Strafzahlungen und Reputationsverlusten zu vermeiden. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise herangezogen, bei der einerseits länderbasierte Risiken im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindex (CPI; Corruption Perception Index) und andererseits sparten- und geschäftspartnerspezifische Risiken ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden auch die Grundlage für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt wird.
Gesetzesverstöße müssen vermieden und Vorfälle zukunftsorientiert aufgearbeitet werden, um den fortbestehenden Anspruch von STRABAG, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, auch in Zukunft zu gewährleisten. Für diesen Zweck fördert STRABAG mit umfassenden laufenden Maßnahmen ein regelkonformes, ethisches Verhalten und bildet eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Zentral dafür sind ein umfassendes Schulungskonzept ebenso wie die öffentliche Hinweisgeberplattform.
Konzernweite Zusammenarbeit
Der Konzernstabsbereich Business Compliance & Management Systems wurde mit 1.1.2025 in Corporate Responsibility Office (CRO) umbenannt. Die Konzernleitung hat das Corporate Responsibility Office mit der Umsetzung des Ethik Business Compliance-Systems beauftragt. Der Leiter des Corporate Responsibility Office ist auch Chief Compliance Officer der STRABAG SE. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
Unterstützt wird der Chief Compliance Officer von zertifizierten Business Compliance Officers (BCO). Darüber hinaus wurden rund 50 Business Compliance-Partner:innen nominiert, die großflächig vereinfachte Geschäftspartnerüberprüfungen übernehmen. Damit wird gewährleistet, dass Business Compliance nicht nur zentral betrieben, sondern auch in den operativen Einheiten verankert ist, um auf lokale Risiken eingehen zu können. Eine strategische Funktion im Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office wird durch das Business Compliance-Komitee, bestehend aus den Leiter:innen des Zentralbereichs Contract Management and Legal (CML), dem Konzernstabsbereich Interne Revision sowie dem Chief Compliance Officer, eingenommen. Das Komitee behandelt von der Business Compliance-Organisation erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung des Business Compliance Management-Systems, arbeitet Verdachtsfälle zu schweren Business Compliance-Verstößen auf und stellt die konzernweite Zusammenarbeit sicher.
Policies
ESRS G1-1
Das Ethik Business Compliance-System ist im Konzern als Richtlinie (KRL) fest verankert und somit vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Der Gesamtvorstand beschließt alle vom Corporate Responsibility Office erarbeiteten Richtlinien sowie den Code of Conduct und den Lieferantenkodex. Auch Änderungen dieser Grundlagendokumente werden vom Gesamtvorstand beschlossen.
Das Ethik Business Compliance-System besteht aus dem Business Compliance Management-System (BCMS) sowie dem Code of Conduct, in dem die ethischen Grundwerte des Konzerns festgelegt sind. Die Vorgaben, die in den Dokumenten ausgeführt werden, sind für alle Mitarbeiter:innen des Konzerns bindend und stehen in allen Konzernsprachen im Intranet zur Verfügung. Ein umfassendes Schulungskonzept stellt sicher, dass die Inhalte an alle Angestellten vermittelt werden. Die untenstehende Grafik zeigt den Aufbau des Ethik Business Compliance-Systems.
STRABAG Ethik Business Compliance-System
Der im Jahr 2022 aktualisierte Code of Conduct richtet sich gleichermaßen an alle STRABAG Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und berücksichtigt die Interessen anderer Stakeholder wie Aufsichts- und Regierungsbehörden sowie Aktionär:innen. Das Dokument ist vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze werden insbesondere durch das Business Compliance Management-System (BCMS) und die Geschäftsanweisungen des BCMS konkretisiert und detailliert geregelt, sowie vom Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (CRO) kontinuierlich überwacht, geprüft und weiterentwickelt. Das Dokument ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen in allen Konzernsprachen verfügbar und ist, soweit rechtlich möglich, Teil der Arbeitsverträge. Neue Mitarbeiter:innen werden im Rahmen einer verpflichtenden Compliance-Schulung auf die Inhalte des Code of Conduct hingewiesen. Als Verhaltensrichtlinie wird die Einhaltung der darin beschriebenen Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen bestätigt. Der Code of Conduct beschreibt die Verantwortung von STRABAG als Geschäftspartnerin sowie die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern, die auf den Unternehmenswerten wie Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Solidarität und Nachhaltigkeit beruht. Gleichzeitig verweist der Code of Conduct auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.
Das STRABAG BCMS und dessen konzernweite Umsetzung entspricht den Anforderungen der ISO-Normen 37001 (Antikorruption Management-Systeme) und 37301 (Compliance Management-Systeme). Damit werden auch die wesentlichen Anforderungen der UN-Convention against Corruption, welche sich an Unternehmen richten, erfüllt. STRABAG ist der erste weltweit tätige österreichische Konzern mit einer konzernweiten Zertifizierung nach ISO 37001 und 37301.
Mit dem BCMS hat STRABAG ein wirksames System implementiert, um Business Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung zu vermeiden. Die wichtigsten laufenden Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel beschrieben. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu diesen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich um integrative Bestandteile des laufenden Tagesgeschäfts handelt.
Die Geschäftsanweisungen dienen als Anhang des STRABAG BCMS und legen Verhaltensregeln für das gesamte Management und alle Mitarbeiter:innen des Konzerns fest. Sie sind zur besseren Übersicht und praktischen Anwendung in verschiedene Themenbereiche gegliedert:
Die Geschäftsanweisung Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen regelt die Einladungs- und Geschenkepolitik, Einladungen, Spenden und Sponsorings und auch den Umgang mit Amtsträger:innen.
Die Geschäftsanweisung Geschäftspartnerprüfung gibt, basierend auf der Risikoanalyse, verpflichtende Standards für die Prüfung diverser Geschäftspartner:innen und Geschäftsbeziehungen vor. Zudem werden Prüfmaßnahmen definiert, die unabhängig von der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden können, um bei Notwendigkeit auch bei Einzelfällen einen erhöhten Sorgfältigkeitsmaßstab zu erfüllen. Dabei verfolgt der KSB Corporate Responsibility Office auch anlassbezogene Maßnahmen; im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine wurde die Geschäftspartnerprüfung im März 2022 weiter verschärft und eine Hausmitteilung zur Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartner:innen an alle Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen übermittelt. Die Regelung sieht vor, dass jede:r Geschäftspartner:in, die:der unter die Parameter fällt, vor Vertragsabschluss von Business Compliance-Partner:innen auf Sanktionslistentreffer geprüft werden muss.
Die dritte Geschäftsanweisung Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch die Beschreibung korrekter Verhaltensweisen, die Prüfpflichten sensibler Geschäftsbeziehungen, die Fusionskontrolle und gibt gegebenenfalls die Einbeziehung von CML als unabhängiges Kontrollorgan vor.
Die Handhabung von Interessenkonflikten wird in der vierten Geschäftsanweisung geregelt. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG sind zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtet. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten steht der transparente Umgang mit unvermeidbaren Interessenkonflikten im Vordergrund.
ESRS G1-2
Im Lieferantenkodex sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns von STRABAG zusammengefasst, deren Einhaltung auch von Lieferant:innen und Subunternehmer:innen erwartet wird. Die Grundsätze umfassen Themen aus den Bereichen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung, Umwelt, als auch verantwortungsvolle Beschaffung. Der Lieferantenkodex ist im Regelfall in den AGB verankert. STRABAG arbeitet an der Konzeption eines Supplier Engagement Programms, um gemeinsam mit unseren Lieferant:innen die Emissionen unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Zukünftig sollen soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in der projektbezogenen und projektübergreifenden Lieferantenbewertung verankert werden.
Maßnahmen
ESRS G1-3
Zur Umsetzung und Steuerung des BCMS besteht eine enge Zusammenarbeit einzelner Konzernstabsbereiche. Der Konzernstabsbereich Interne Revision unterstützt den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office bei der Durchsetzung der Business Compliance-Regeln. Die Einhaltung der Vorgaben des BCMS ist ständiger Prüfungsbestandteil der regelmäßigen Ordnungsmäßigkeits- und Objektprüfungen. Der Konzernstabsbereich Interne Revision wird auch außerhalb der regelmäßigen Prüftätigkeiten in Abstimmung mit den operativen Einheiten oder dem Corporate Responsibility Office im Zuge von Sonderprüfungen tätig, um Verdachtsfälle aufzuarbeiten.
Auffällige Rechnungen werden durch ein vom BRVZ eingerichtetes Business Compliance-Monitoring in allen BRVZ verwalteten Ländern dem Bereich Business Compliance im KSB Corporate Responsibility Office vorgelegt.
Potenzielles Fehlverhalten in den Kategorien Business Compliance, Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Datenschutz können über die öffentlich zugängliche STRABAG Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine Ansprechperson im Konzern gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist sowohl im BCMS als auch im Code of Conduct festgehalten. Die STRABAG-Hinweisgeberplattform ist internen und externen Personen zugänglich und in allen Konzernsprachen verfügbar. Mitarbeitende werden unter anderem im Intranet als auch in Schulungen auf die Hinweisgeberplattform aufmerksam gemacht.
Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.
Eingehende Meldungen werden durch unabhängige Fallbearbeiter:innen geprüft. Außerdem wird mit Ombudspersonen, die für die Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuständig sind, ein Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser bestätigt, dass Angestellte in ihrer Funktion als Ombudsperson ihren Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsgebunden sind.
Das STRABAG-Hinweisgebersystem erfüllt die durch die Hinweisgeber:innenschutzgesetzgebung (EU 2019/1937) definierten Standards. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards von Hinweisgeber:innen wird durch die Geschäftsanweisung Interne Untersuchungen vorgegeben. Hinweisgebende sind nicht dafür verantwortlich, entsprechende Beweise aufzuzeigen. Eine detaillierte Funktionsbeschreibung sowie FAQ erläutern, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen und der größtmögliche Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. Alle Informationen und Daten, die in der STRABAG-Hinweisgeberplattform eingegeben werden, sind verschlüsselt und können nur von den zuständigen Fallbearbeiter:innen von STRABAG eingesehen werden. Durch eine Systemeinweisung und anlassbezogene Schulungen wird der Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Personen durch die Fallbearbeiter:innen sichergestellt. Die Informationen über den gemeldeten Vorfall werden nur in jenem Ausmaß verwendet und weitergegeben, wie dies für die Untersuchung erforderlich ist („Need-to-know“-Prinzip). Jedem eingegangenen Hinweis bzw. jeder Beschwerde über das Hinweisgebersystem wird nachgegangen und diese einer Prüfung unterzogen. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – bis hin zur Abmahnung oder zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf festgestellte Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken.
Der Abschlussbericht enthält Vorschläge für Maßnahmen und gegebenenfalls für Prozessverbesserungen auch im Business Compliance Management-System. Der Bericht ergeht abhängig von der Schwere des Verstoßes an die zuständige Organisationseinheit, den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat.
Die Vorstandsmitglieder werden über wesentliche eingegangene Meldungen und Fälle informiert, wobei unterschiedliche Prozesse zur Berichterstattung bestehen. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Hinweisgeberplattform von verschiedenen Fachabteilungen betreut wird, die unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern unterstellt sind. Da die Hinweisgeberplattform auch von lokalen Gemeinschaften als Kanal genutzt wird, um Beschwerden zu Baustellen abzugeben, werden eingehende Meldungen auch direkt mit den Leitungen der operativen Einheiten abgewickelt. Die Menschenrechtsbeauftragte führt einmal jährlich eine Prüfung zur Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens im Bereich Menschenrechte durch, welche die Betrachtung von Funktionalität und Prozessen der Hinweisgeberplattform beinhaltet.
Umfassendes Schulungskonzept für alle Angestellten
Umfassendes Wissen der Mitarbeiter:innen über korrektes Verhalten im Geschäftsalltag, die Festlegung von Prüfpflichten bei sensiblen Geschäftsbeziehungen, als auch die Aufklärung über mögliche Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens sind wesentliche Voraussetzungen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. STRABAG hat daher 2013 ein umfassendes Schulungskonzept umgesetzt, mit dem Mitarbeiter:innen die aktuellen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen kommuniziert werden. Die Mitarbeiter:innen werden dabei vertiefend im Korruptionsstrafrecht zu Delikten wie Untreue, Betrug, Bestechung, als auch zum Umgang mit Amtsträger:innen geschult. Außerdem sind risikobasiert das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle des Wettbewerbsrechts Teil der Schulungen. Zudem wird basierend auf den Rückmeldungen der Schulungsteilnehmer:innen und den Erfahrungen aus dem Vorfallsmanagement das Schulungskonzept kontinuierlich angepasst und verbessert.
Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG erhalten unmittelbar nach Eintritt in den Konzern eine Unterweisung in die Regelungen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in Form eines verpflichtenden eLearnings, das im Abstand von zwei Jahren verpflichtend zu wiederholen ist.
Da dem Management (umfasst die Ebenen Bereichsleitung, Direktionsleitung sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung) eine wichtige Funktion in der Korruptionsprävention zukommt und dieses erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, sind die Mitglieder dieser Personengruppe zusätzlich zur Teilnahme an speziellen Schulungen zur Vermeidung von Korruption sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen verpflichtet. Die Ebene Bereichsleitung und darüber hat bei Ernennung zur Position die Basisschulung zu absolvieren. In den folgenden Jahren werden die geschulten Inhalte im Zuge der Auffrischungsschulung vertiefend gefestigt. Beide Schulungen werden in einen allgemeinen und einen wettbewerbsrechtlichen Teil getrennt. Die Auffrischungsschulungen sind von den Mitgliedern des Managements im Abstand von drei Jahren verpflichtend zu absolvieren. Nachdem sich dieses Risiko vielfach auf die Gruppenleiter:innen überträgt, wurde im August 2024 die Gruppenleiterschulung als vertiefende eLearning-Schulung eingeführt. Die Schulung ist verpflichtend im Abstand von zwei Jahren von Gruppenleiter:innen zu absolvieren.
Schulungskonzept, Inhalt und Teilnehmergruppen werden vom Vorstand beschlossen und an den Aufsichtsrat berichtet. Der Inhalt richtet sich nach den Grundsatzdokumenten, die gleichermaßen freigegeben und berichtet werden. Außerdem werden die Risikobereiche und Themengebiete der Schulungen jährlich im Zuge der Audits ISO 37001 und ISO 37301 durch unabhängige Prüfer:innen auditiert, wobei auch der Vorstand als oberstes Organ der Prüfpflicht unterliegt. Aufgrund der dem Vorstand inhärenten Pflicht, für die Einhaltung der gesetzlichen als auch selbst auferlegten Standards zu sorgen und diese für die gesamten Mitarbeiter:innen zu regulieren, ist keine gesonderte Schulung für den Gesamtvorstand vorgesehen.
Schulungsstatistik
Titel | Basisschulung Compliance | Basisschulung Kartellrecht | Auffrischungs-schulung | Gruppenleiter-schulung | Business Compliance-Training |
Zielgruppe | Management (Bereichs-, Direktions- sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung)1 | Gruppenleitung1 | Angestellte | ||
Schulungsquoten | |||||
Zu schulende Personen | 1.444 | 1.444 | 1.303 | 3.779 | 34.705 |
Geschulte Personen insgesamt | 1.345 | 1.332 | 981 | 3.496 | 31.648 |
Abdeckungsrate | 93 % | 92 % | 75 % | 93 % | 91 % |
Schulungsmethode und -dauer | |||||
Präsenzschulung | 4 Stunden | 3 Stunden | 4 Stunden | ||
Risikobasierte Online-Schulung | ca. 40 min | ||||
Online-Schulung | ca. 40 min | ||||
Frequenz | |||||
Nach Ernennung Manager:in | Nach Ernennung Manager:in | Alle drei Jahre nach Abschluss der Basisschulungen | Alle zwei Jahre | Alle zwei Jahre | |
Schulungsinhalte | |||||
Anti-Korruption | x | x | x | x | |
Wettbewerbsrecht | x | x | x | x | |
Geschäftsanweisungen | x | x | x | x | x |
Vorfallsmanagement | x | x | x | x |
1Risikofunktion
Zusätzlich zu den angeführten Schulungen wurden im Berichtszeitraum 31 Sonderschulungen abgehalten. Sonderschulungen werden auf Anfrage des örtlichen Managements für alle Mitarbeiter:innen angeboten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Schulungen werden unabhängig von der jeweiligen Ebene der Mitarbeiter:innen abgehalten.
Darüber hinaus begleitet der Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office zahlreiche interne Tagungen und Veranstaltungen, in welchen allgemeine Business Compliance-Themen, anonymisierte Vorfälle und Lessons Learned vorgetragen werden.
ESRS G1-4
Deutsche Kartellbehörden verhängten gegen ein Konzernunternehmen von STRABAG SE Geldbußen in Höhe von EUR 2.790.000,- und EUR 665.000,- aufgrund von zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Die Verfahren wurden jeweils durch ein sogenanntes Settlement unter Verzicht seitens STRABAG auf Rechtsmittel rechtskräftig beendet.
Aufgrund beider Verstöße wurde das Konzernunternehmen in das deutsche Wettbewerbsregister zum 23.10.2024 und 25.11.2024 eingetragen. Den beim Bundeskartellamt als registerführender Behörde eingereichten Anträgen auf vorzeitige Löschung aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen hat das Amt entsprochen; die Eintragungen wurden zum 25.11.2024 und 2.12.2024 gelöscht.
ESRS G1-5
STRABAG ist in verschiedenen Gremien aktiv, um die Interessen der Bauwirtschaft im Dialog mit Stakeholdern zu vertreten und damit zur Entwicklung von nachhaltigen, innovativen sowie wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Bauindustrie beizutragen. Darunter fallen die Mitgliedschaften zu großen, nationalen Baubranchenvereinigungen wie der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) ebenso wie regionale und/oder gewerkspezifische Verbände.
Im Jahr 2024 war STRABAG Teilnehmerin des European Forum Alpbach. Im Rahmen der mehrtägigen Veranstaltung hat STRABAG ein Policy Paper zum Thema Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. STRABAG ist Gründungsmitglied der Stiftung KlimaWirtschaft, die sich für unternehmerischen Klimaschutz einsetzt. Seit 2021 unterstützen wir als Teilnehmerorganisation den UN Global Compact und bekennen uns damit zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption.
Spenden und Sponsorings, welche einen Konnex zu politischen Parteien aufweisen, sind gemäß Konzernrichtlinie unter Einbindung des Corporate Responsibility Offices vom Gesamtvorstand der STRABAG SE zu genehmigen. Im Jahr 2024 hat STRABAG keine direkten politischen Spenden und Sponsorings geleistet. STRABAG SE ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 472996192561-86 registriert.
Im Berichtszeitraum wurde keine Person in den Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt, die in den zwei Jahren vor ihrer Bestellung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung oder einer Regulierungsbehörde innehatte.
Im Folgenden werden Mitgliedsbeiträge von STRABAG SE dargelegt. Die gezahlten Interessenbeiträge umfassen sowohl Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben sind, als auch freiwillige Mitgliedschaften. Die im Geschäftsjahr gezahlten Interessensbeiträge stellen sich wie folgt dar:
Empfänger | Einheit | 2024 |
Pflichtmitgliedschaften | ||
Wirtschaftskammer Österreich | T€ | 1.426 |
Industrie- und Handelskammer Deutschland | T€ | 1.778 |
Freiwillige Mitgliedschaften | ||
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | T€ | 4.730 |
Deutscher Beton- und Bautechnik Verein | T€ | 302 |
Schweizer Baumeisterverband | T€ | 162 |
Sonstige landesspezifische Bauverbände und Mitgliedschaften unter je T€ 150 | T€ | 547 |
Summe der gezahlten Interessensbeiträge | T€ | 8.945 |
ESRS G1-6
Die Eingangsrechnungen im STRABAG SE-Konzern werden über ein elektronisches System oder in Ausnahmefällen in Papierform den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen übermittelt, die die Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Vollständigkeit der erbrachten Lieferungen und Leistungen prüfen. Nach der operativen Genehmigung durch mindestens zwei Personen wird die Rechnung mit der entsprechenden Fälligkeit zur Zahlung freigegeben und von der zentralen Buchhaltungsabteilung des BRVZ in der Regel in einem wöchentlichen Zahlungslauf ausgeglichen. Aufgrund der Internationalität als auch der Heterogenität der Geschäftsfelder gibt es keine konzernweiten Vorgaben und Prozesse zur Vermeidung von verspäteten Zahlungen. In den wesentlichen Ländern Deutschland und Österreich wird zumeist unter Ausnutzung des Skontos vor (Netto-)Fälligkeit bezahlt.
Die durchschnittliche Zahlungsdauer beträgt 21 Tage; der Median liegt bei 16 Tagen.
Aufgrund der Vielzahl der Lieferant:innen in unterschiedlichsten Ländern, der Kleinteiligkeit und der Heterogenität der Eingangsleistungen gibt es keine standardisierten Zahlungsbedingungen. Sollten bei Bestellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRABAG anwendbar sein, ist dort ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto vorgesehen. 90 % der geleisteten Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen. Nennenswerte Unterschiede in Bezug auf Zahlungsdauer und Zahlungsverhalten zwischen Art und Größe der Lieferant:innen gibt es nicht.
Zum Stichtag gab es keine offenen Verfahren wegen Zahlungsverzugs.