23. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsvermögenswerte umfassen die Vergütungsansprüche aus Bauaufträgen von Kund:innen sowie aus Projektentwicklungsleistungen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Übersteigen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter Vertragsverbindlichkeiten.
Die Vertragssalden setzen sich wie folgt zusammen:
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Vertragsvermögenswerte brutto | 7.098.423 | 7.643.852 |
hierauf erhaltene Anzahlungen | -5.861.328 | -6.360.348 |
Vertragsvermögenswerte | 1.237.095 | 1.283.504 |
Vertragsverbindlichkeiten brutto | -8.976.428 | -8.379.871 |
hierauf erhaltene Anzahlungen | 10.516.159 | 9.715.708 |
Vertragsverbindlichkeiten | 1.539.731 | 1.335.837 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.161.336 (2023: T€ 1.101.805) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.
Zum 31.12.2024 bestehen noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen (Auftragsbestand) in Höhe von T€ 20.671.871 (2023: T€ 18.938.369). Die Realisierung der Umsatzerlöse aus diesen Leistungsverpflichtungen wird mit T€ 10.185.926 (2023: T€ 9.968.076) im folgenden Geschäftsjahr und mit T€ 10.485.946 (2023: T€ 8.970.293) innerhalb der nächsten vier Geschäftsjahre erwartet.
Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert.
Branchenüblich steht der Auftraggeberschaft zur Sicherstellung ihrer vertraglichen Ansprüche der Einbehalt von Rechnungsbeträgen zur Verfügung. Diese Einbehalte werden jedoch in der Regel durch Besicherungen (Bank- oder Konzerngarantien) abgelöst.
Zu den Vertragsvermögenswerten bzw. -verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Schätzungen – (c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen“.