Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers
STRABAG SE
z.H. Vorsitzender des Vorstands
Triglavstraße 9
9500 Villach
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der
STRABAG SE,
Villach,
für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich:
- der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“, und
- der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO).
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023
Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, ausgenommen die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:
- die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
- die Aufstellung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
- die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
- die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO stehen die gesetzlichen Vertreter vor der Herausforderung, unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Durchführung der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, auszulegen. Die Interpretation dieser Anforderungen kann variieren, insbesondere da die Europäische Kommission in ihren Bekanntmachungen keine eindeutige Vorgabe zur Notwendigkeit der Implementierung einer robusten Klimarisikobewertung gemacht hat. Diese Unsicherheiten können zu unterschiedlichen Auslegungen führen, was die Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen betrifft, und stellen somit inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung dar.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:
- die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und
- die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:
- Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch: 1) Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und 2) die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses
- Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Nachweise das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ übereinstimmt.
- Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden.
- Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung relevant sind.
- Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen.
- Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
- Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch.
- Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch.
- Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
- Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung.
Haftungsbeschränkung
Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB mit dessen Hälfte auf EUR 6 Mio. begrenzt.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc.
Wien, 4. April 2025
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
qualifiziert elektronisch signiert:
Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer