Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB
One Share – One Vote
- 1. Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2025 € 118.221.982 und setzte sich aus 118.221.982 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat ist unter Punkt 8 näher beschrieben.
- 2. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von Oleg Deripaska kontrolliert wurde, gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen. MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist am 15.4.2024 vom U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Am 28.6.2024 hat der Rat der Europäischen Union mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 MKAO „Rasperia Trading Limited“ in die EU‑Sanktionsliste (Nr. 477) aufgenommen. Entsprechend ruhen die Rechte aus den von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehaltenen 28.500.000 Inhaberaktien sowie aus der von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehaltenen Namensaktie mit der Nummer 2.
- 3. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025)), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht auch die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung.
- 4. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025), die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort.
- 5. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2025 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital). Eine Tochtergesellschaft hielt zum 31.12.2025 weitere 280 Stück Aktien. Aus diesen insgesamt 2.779.286 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.
- 6. Gemäß § 4 (4) der Satzung der STRABAG SE bedarf die Verfügung über die Namensaktien mit den Nummern 1 und 2 einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung der Zustimmung des Aufsichtsrats.
- 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2025 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt:
– Haselsteiner-Gruppe: 26,87 %
– Raiffeisen-Gruppe: 15,36 %
– UNIQA-Gruppe: 15,06 %
– MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,11 % - Gemäß den letzten Beteiligungsmeldungen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ bzw. MKAO Valtoura Holdings Limited aus Dezember 2024 wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ von MKAO Valtoura Holdings Limited kontrolliert und zur Kontrolle über MKAO Valtoura Holdings Limited wurde in dem Meldungsfeld „unknown“ angeführt. Weitere Meldungen zu etwaigen kontrollierenden Personen oberhalb der MKAO Valtoura Holdings Limited wurden gegenüber STRABAG nicht abgegeben. In Bezug auf die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist auch an dieser Stelle festzuhalten, dass diese gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und daraus keine Rechte ausgeübt werden dürfen.
- Wie in Punkt 5 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2025 gemeinsam mit einer Tochtergesellschaft 2.779.286 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,4 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rund 16,2 % befanden sich zum 31.12.2025 im Streubesitz.
- 8. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 dargestellt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 wird zum 31.12.2025 von der Haselsteiner Familien-Privatstiftung gehalten. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2025 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in Punkt 2 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit (neben allen anderen Rechten auch) ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds.
- 9. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
- 10. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
- 11. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 21. Ordentlichen Hauptversammlung vom 13.6.2025 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen.
- 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 59.110.991,00 durch die Ausgabe von bis zu 59.110.991 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde bisher noch nicht ausgenutzt und besteht daher in vollem Umfang.
- 13. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
- 14. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.