38. Angaben zur Aktionärsstruktur
Das kontrollierende Kernaktionariat der STRABAG SE besteht aus der Haselsteiner-Gruppe sowie der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe und der UNIQA-Gruppe. Zwischen den Kernaktionären wurde am 18.8.2022 ein Syndikatsvertrag abgeschlossen.
Die Aktien der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ („Rasperia“) wurden am 8.4.2022 infolge der Aufnahme von Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste eingefroren („Asset Freeze“), da Oleg Deripaska jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Rasperia kontrolliert hat. Seither stellt Rasperia kein nahestehendes Unternehmen mehr dar. In der Folge wurde Rasperia am 15.4.2024 selbst namentlich auf die Sanktionsliste des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) und am 28.6.2024 mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.
Aufgrund des bestehenden Asset Freeze für den 24,1 %-Anteil von Rasperia kann Rasperia derzeit keine Aktionärsrechte ausüben, insbesondere nicht an Hauptversammlungen der STRABAG SE teilnehmen und keine Stimmrechte ausüben. Die beiden Anfechtungsverfahren, die von Rasperia in diesem Zusammenhang gegen Hauptversammlungsbeschlüsse aus dem Jahr 2022 eingeleitet wurden, ebenso wie das von Rasperia vor der Übernahmekommission eingeleitete Nachprüfungsverfahren, sind noch anhängig.
In der Hauptversammlung vom 13.6.2025 wurde eine Dividende in Höhe von € 2,50 je Aktie beschlossen. Da die Dividendenansprüche aus den von Rasperia erhaltenen Aktien aufgrund der verhängten Sanktionen eingefroren sind, wurde die auf Rasperia entfallende Dividende (abzüglich der Kapitalertragsteuer) in Höhe von T€ 51.656 wie in den Vorjahren nicht ausbezahlt. Zum 31.12.2025 sind daher nicht ausbezahlte Dividendenansprüche in Höhe von T€ 179.764 (2024: T€ 128.108) als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen.
Der aus der von der Hauptversammlung 2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung auf Rasperia entfallende Ausschüttungsanspruch in Höhe von T€ 257.925 ist als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit erfasst und wird aufgrund der bestehenden Sanktionen ebenfalls weiterhin einbehalten.
Im Geschäftsjahr 2025 bestanden wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die Rasperia (oder Herrn Deripaska) zuzuordnen sind.
Im August 2024 klagte Rasperia beim Handelsgericht Kaliningrad die STRABAG SE, deren Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank auf Schadenersatz wegen faktischer Wertlosigkeit ihrer STRABAG-Aktien (einschließlich der Dividendenansprüche für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023) im Zusammenhang mit der Einhaltung der Sanktionen durch die STRABAG SE und die Kernaktionäre. Das Handelsgericht Kaliningrad sprach Rasperia die eingeklagten € 1,87 Mrd. plus Zinsen in vollem Umfang zu; der Betrag wurde bei der AO Raiffeisenbank in Russland eingehoben. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Im August 2025 hat Rasperia beim Handelsgericht Kaliningrad eine weitere Klage gegen STRABAG SE, deren Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank eingebracht. Die Klage ist auf weiteren Schadenersatz in Höhe von € 326 Mio. plus Zinsen gerichtet. Gegenstand der Klage sind die eingefrorene Ausschüttung aus den von der Hauptversammlung 2023 beschlossenen Kapitalmaßnahmen und der Dividendenanspruch für das Geschäftsjahr 2024. Der Klage wurde bereits in zwei Instanzen stattgegeben. Sie ist daher rechtskräftig, auch wenn sie von den Beklagten mit einem weiteren Rechtmittel bekämpft wird.
Die im Oktober 2024 vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingereichte Klage der STRABAG-Kernaktionäre gegen Rasperia betreffend das Vorkaufsrecht aus dem (ehemaligen) Syndikatsvertrag wurde aufgrund eines im Juni 2025 von Rasperia beim Handelsgericht Kaliningrad eingebrachten strafbewehrten Unterlassungsantrags von den Kernaktionären im Geschäftsjahr 2025 zurückgenommen. Das Verfahren über diesen Unterlassungsantrag, mit welchem der STRABAG SE, deren Kernaktionären, der Raiffeisen Bank International (RBI) sowie AO Raiffeisenbank verboten werden soll, gerichtliche Verfahren an Gerichten außerhalb der Russischen Föderation gegen Rasperia einzuleiten oder fortzusetzen und für den Fall von Verstößen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von € 1,09 Mrd. zu verhängen, ist weiterhin anhängig.