Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS 2 SBM-3

STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein.

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette ist fester Bestandteil der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie. Die identifizierten Risiken, Auswirkungen und Chancen aus der Risikoanalyse sowie der doppelten Wesentlichkeitsanalyse fließen in strategische Überlegungen ein. Sie bilden eine zentrale Grundlage für die strategische Ausrichtung und die Priorisierung unserer zentralen Handlungsfelder. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen unserer Nachhaltigkeitsstrategie:

  • Unsere Mitarbeitenden
  • Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette
  • Mehrwert für die Gesellschaft

Ergänzend liefern Stakeholderdialogformate, an denen wir teilnehmen oder die wir durchführen, wertvolle Einsichten und Anregungen, die in unsere strategischen Entscheidungen einfließen können. Der konkrete Einfluss einzelner Dialogformate lässt sich jedoch schwer bestimmen, da sie meist nur einen von mehreren Aspekten im Entscheidungsprozess darstellen. Durch diese Herangehensweise konnten 2025 neue Informationen gewonnen und der Kontakt mit weiteren Stakeholdern etabliert werden. Auch im Folgejahr soll der Dialog mit unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette gestärkt werden, die Wirksamkeit der Austauschformate verbessert und - wo möglich - messbar gemacht werden.

Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette“ sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS), die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Erfüllung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, das unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält.

Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten

Das SCMS von STRABAG greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von dem/der konzernweiten Human Rights Officer überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess werden im Konzern durch entsprechende Projekte und unter Einbindung des Einkaufs vorangetrieben.

Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei der Identifikation der wesentlichen Auswirkungen werden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung werden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind.

Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, die auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten die Missstände nicht behoben werden und das Risiko nicht verringern, erfolgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Auswirkungen von STRABAG auf Arbeitskräfte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessene Entlohnung, Gesundheit und Sicherheit (einschließlich tödlicher Arbeitsunfälle), Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Es wurden keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert. Alle identifizierten Auswirkungen sind als systemisch zu verstehen. Sie treten insbesondere in Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf – oder im Zusammenhang mit Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten.

Unsere Risikobetrachtung nach Ländern und Branchen zeigt, in welchem Umfang die Auswirkungen die unten aufgeführten Personengruppen betreffen. Folgende Personengruppen von betroffenen Arbeitskräften erachten wir als besonders relevant:

  • Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen,
  • Arbeitskräfte, die über Vermittlungsagenturen oder Subunternehmen auf Baustellen gelangen,
  • Arbeitskräfte, die für STRABAG in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind, vor allem in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, beispielsweise in der Rohstoffgewinnung.

Angesichts der Vielfalt an Projekten und Geschäftsfeldern ist eine einheitliche und gleichzeitig präzise Beschreibung der betroffenen Arbeitskräfte nicht möglich. Das Verständnis darüber, welche Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind, soll fortlaufend verbessert werden. Hingegen ist es möglich abzuleiten, welche Auswirkungen besonders relevant für diese Art von Arbeitskräften sind.

Arbeitskräfte auf Baustellen, die nicht bei STRABAG angestellt sind, können potenziell von Zwangsarbeit, unangemessener Entlohnung oder Arbeitssicherheitsverletzungen betroffen sein – insbesondere einkommensschwache Personen oder Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen, gefährlichen Tätigkeiten und Sprachbarrieren. In der vorgelagerten Lieferkette bestehen Risiken für Kinder- und Zwangsarbeit, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Solche Arbeitsbedingungen können langfristige physische, psychische oder finanzielle Folgen haben.

Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die auf externen, international anerkannten Indizes und Quellen basiert, wurden bestimmte Regionen mit einem erhöhten abstrakten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert. Vereinzelt bestehen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von STRABAG Berührungspunkte zu jenen risikobehafteten Regionen und Branchen. Beispielsweise ist das abstrakte Risiko für Zwangsarbeit in bestimmten Branchen in den Ländern Russland, Serbien und der Türkei erhöht. Hinsichtlich des abstrakten Risikos für Kinderarbeit deutet die Analyse auf ein erhöhtes Risiko in einer Branche in China hin. Zur Risikobewertung wurden Daten unmittelbarer Lieferant:innen über den Anwendungsbereich des LkSG hinaus einbezogen; diese Vorgehensweise wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter ausgebaut.

Fortlaufende Prüfung potentieller Risiken

Verletzungen gegen das Verbot von Zwangsarbeit können ein finanzielles Risiko darstellen, etwa durch die Notwendigkeit, Geschäftsbeziehungen unmittelbar zu beenden, was zu Störungen in der Lieferkette führen kann. Im Jahr 2025 gab es keine Hinweise oder Vorfälle hinsichtlich Zwangsarbeit, sodass aktuell keine finanziellen Effekte auf STRABAG vorhanden sind. Das Risiko bleibt jedoch bestehen.

Das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit Kinderarbeit wird im Jahr 2025 nicht mehr als wesentlich bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten von sowohl Zwangs- als auch Kinderarbeitrisiken werden in der Analyse fortlaufend geprüft. Aufgrund der deutlich geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit von Kinderarbeit in unseren Lieferketten gilt das potenzielle finanzielle Risiko als nicht wesentlich.

Policies

ESRS S2-1

Ergänzend zur Politik Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verfügt STRABAG über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte.

Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und diese zur Einhaltung zu verpflichten, indem sie den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance).

Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen festgelegte Prinzipien.

Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von:

  • Sklaverei und Menschenhandel
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und Missbrauch
  • Gewalt durch Sicherheitskräfte

Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst:

  • Allgemeine Menschenrechte
  • Vereinigungsfreiheit
  • Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Arbeitszeit
  • Faire Entlohnung und Sozialleistungen
  • Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften
  • Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen
  • Klimaschutz
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Umweltschutz und Biodiversität
  • Verantwortungsvolle Beschaffung

Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten, unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des STRABAG SE-Vorstandes (weitere) Standards und Strategien - einschließlich der Inhalte der Supply Chain Management-Politik - entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik wurde im Jahr 2025 überarbeitet, um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken sowie Verpflichtungen zu ergänzen. Dazu zählen Klimaschutz, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität, sowie die Förderung einer verantwortungsvollen Beschaffung. Die Politik verpflichtet zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) oder der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, sowie zum Verbot von Zwangsarbeit entlang der Lieferkette - sei es beim Einkauf oder der Herstellung von Produkten. Durch die Überarbeitung ist Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert. Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien sind definiert und in der Politik verankert. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen.

Prozesse zur Einbindung von Arbeitskräften der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen

ESRS S2-2, ESRS S2-3

STRABAG Hinweisgeber-plattform

STRABAG Hinweisgeberplattform

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Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht sowohl allen internen Arbeitnehmer:innen als auch externen Dritten, einschließlich externer Arbeitnehmer:innen, zur Verfügung und ist als Maßnahme in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch den/die Human Rights Officer sowie die Prüfung aller eingehenden Hinweise sollen mögliche strukturelle oder systemische Probleme aufzeigen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die Nutzung des Systems durch externe Hinweisgeber:innen bestätigt dessen Reichweite. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, neben Hinweisen auch Feedback zum System an die Ombudspersonen sowie an den/die Human Rights Officer zu richten.

Im Jahr 2025 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen.

Anhand der eingegangenen Hinweise konnten keine schwerwiegenden Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei allen eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise für das Jahr 2025 hat keine Indikation struktureller oder systemischer Probleme ergeben.

Maßnahmen und Projekte

ESRS S2-3; ESRS S2-4

Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir im Rahmen unseres Social Compliance Management-Systems zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Fragebögen, Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Damit sinkt auch die Eintrittswahrscheinlichkeit finanzieller Risiken - von Umsatzeinbußen über Senkung des Markenwerts bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt risikobasiert. Die Gruppe Social Responsibility hat im Jahr 2025 Audits in Deutschland und Polen bei direkten Lieferant:innen von STRABAG begleitet. Es wurden keine gravierenden Verstöße festgestellt. Empfehlungen zur Verbesserung, darunter vor allem Vorschläge zur Aktualisierung oder Optimierung von Dokumentation und Prozessen, wurden den Lieferant:innen kommuniziert. Auf Basis der Risikoanalyse werden neue risiko-basierte Audits geplant. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Ansatzes nicht. Dieser richtet sich nach der Identifikation von Risiken oder erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können.

Bewusstseinsbildung als Schlüssel

Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei übergeordnete ebenso wie tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen richten sich vor allem an Mitarbeiter:innen im Einkauf, da diese maßgeblich bei der Entscheidung von Geschäftsbeziehungen zu Lieferant:innen beteiligt sind. Die Einkäufer:innen aus einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern werden mithilfe eines eLearnings zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten speziell zu menschenrechtlichen Themen entlang der Lieferkette geschult, und sind verpflichtet, dieses jährlich zu absolvieren. Zu den Schulungsinhalten zählen beispielsweise rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Mitarbeiter:innen konzernweit zur Verfügung und ist auf Deutsch und Englisch sowie seit 2025 auch auf Spanisch verfügbar. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen.

Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in Höhe sowie Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt, ist jedoch für die Zukunft geplant.

Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt.

Die Anzahl der über das STRABAG-Hinweisgebersystem eingegangenen Hinweise ist ein erster Indikator dafür, ob das Hinweisgebersystem angenommen wird und ob bestimmte Maßnahmen gegebenenfalls nicht die gewünschte Wirkung entfaltet haben. Um die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung über den LkSG-Scope statt, welche auch die Betrachtung von konzernweiten Maßnahmen enthält. In der Wirksamkeitsmessung werden alle relevanten Maßnahmen strukturiert nach den wesentlichen Elementen des Management Systems (Kultur, Ziele, Organisation usw.) qualitativ oder quantitativ überprüft. Dabei wird betrachtet, um welche Maßnahme es sich handelt (bspw. Prävention oder Abhilfe), auf welches Wirkungsziel sie einzahlt, wie sich der KPI - wo anwendbar - im Vergleich zum Vorjahr verändert hat, ob Rechteinhaber:innen eingebunden wurden, ob ausreichend Daten zur Beurteilung vorliegen, ob neue Zuständigkeiten zugeordnet werden müssen und ob es weiterer Ressourcen bedarf. Abhängig von der Bewertung werden im Folgenden Empfehlungen für die Anpassung der Maßnahme selbst gegeben, sowie - falls erforderlich - für Möglichkeiten die Bewertung der Maßnahme zukünftig weiter zu verbessern (bspw. durch Stichprobenprüfungen).

Aktiver Austausch mit Akteur:innen in der Wertschöpfungskette

Durch die Veranstaltung und Teilnahme an regelmäßigen Stakeholderdialogformaten möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv einbinden. Dazu zählen Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich sowie aus der Wertschöpfungskette ebenso wie Vertretungen der Öffentlichkeit. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Jahr 2025 haben wir im Rahmen eines Stakeholderformats Feedback seitens Expert:innen und Interessenvertreter:innen von Rechteinhaber:innen zu geplanten Maßnahmen eingeholt, die die Identifikation von Menschenrechtsrisiken auf Baustellen verbessern soll. Konkret geht es dabei darum, durch unterschiedliche Kommunikationsmittel (beispielsweise Poster) Sensibilisierung und Aufklärung zu Indizien für mögliche Menschenrechtsverstöße zu leisten und Handlungsempfehlungen für den Umgang damit zu vermitteln. Ziel ist es, dass insbesondere Mitarbeitende auf der Baustelle oder Betroffene häufiger Meldekanäle nutzen, sodass einerseits Abhilfe geschaffen werden kann und andererseits mehr Transparenz über Menschenrechtsrisiken auf Baustellen geschaffen wird. Feedback wurde insbesondere dazu eingeholt, inwieweit die ausgewählten Indizien tatsächlich repräsentativ sind, ob die Sprache bzw. Ansprache für die Zielgruppe passend ist und welche weiteren kommunikativen Möglichkeiten es gibt, die Botschaften zu vermitteln. Der nächste Stakeholderdialog findet 2026 statt. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließen in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein.

Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette. Vor allem mit Fokus auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben wir 2025 an verschiedenen Stakeholderdialogen teilgenommen. In diesen informativen Austauschformaten, in Form von Konferenzen, Dialogreihen oder Netzwerktreffen, wurden Erfahrungen, Herangehensweisen, Herausforderungen und Best Practices geteilt. Der Beitrag einer Vielfalt von Akteur:innen - Lieferant:innen, Auftraggeber:innen sowie NGOs und Geschäftspartner:innen – hat dazu geführt, dass wir unser Verständnis für wirksame Maßnahmen und Bedürfnisse der Betroffenen verbessern konnten. Durch die Auseinandersetzung in diesem Kreis mit Themen wie der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in spezifischen Branchen (z.B. Bergbau und Minen, Logistik) oder spezifischen Kontexten (z.B. Tiefere Lieferkette, Hochrisiko-Regionen) wurde der Gewinn zusätzlicher Erkenntnisse ermöglicht. Dies erfolgte unter anderem durch methodische Ansätze wie die Bewertung von Fallbeispielen von Audits, oder Workshops zu Fragestellungen wie: „Wie können Kommunikationsbarrieren zwischen Unternehmen und Zulieferern abgebaut und partnerschaftliche Lösungen gefunden werden?'. Die gewonnenen Erkenntnisse unterstützen die zukünftige Weiterentwicklung von Maßnahmen; eine Ableitung spezifischer Maßnahmen oder Änderungen unserer Vorgehensweise, die einem spezifischen Austauschformat zugeordnet werden können, erfolgte hingegen bislang nicht.

Ziele

ESRS S2-5

Für das Jahr 2025 hat sich STRABAG die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 58 % des Umsatzes repräsentieren. Zum aktuellen Zeitpunkt hat eine konzernweite Umsetzung des Systems noch nicht stattgefunden, jedoch wurde mit dem Entwurf einer entsprechenden Konzernrichtlinie, deren Verabschiedung im Jahr 2026 geplant ist, bereits die notwendige Grundlage geschaffen. Das Ziel, das Social Compliance Management-System konzernweit umzusetzen, bleibt bestehen. Nach der Verabschiedung der Konzernrichtlinie sollen weitere Schritte zur programmatischen Umsetzung – wie Sensibilisierungsmaßnahmen – folgen. Der genaue Zeitplan hierfür ist noch festzulegen.

Durch die umfassende Implementierung des Social Compliance Management-Systems werden bestehende konzernweite Risikobetrachtungen vertieft, um menschenrechtliche Risiken für Arbeitnehmer:innen von Tier-1 Lieferant:innen zu identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umzusetzen. Anlassbezogen werden darüber hinaus auch Risiken in unserer tieferen Lieferkette betrachtet und risikobasiert Präventionsmaßnahmen umgesetzt und jederzeit bei Notwendigkeit Abhilfemaßnahmen durchgeführt. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in den operativen Einheiten des Konzerns sichergestellt.

Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management-Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Der/die konzernweite Human Rights Officer prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung.