10. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag, latente Steuern sowie der Aufwand aus Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen ausgewiesen:

T€

2025

2024

Tatsächliche Steuern

260.445

272.566

Latente Steuern

106.796

36.407

Ertragsteuern

367.241

308.973

Aufgrund der Regelungen von Pillar II werden die ungarische Gewerbesteuer und Innovationsabgabe in Höhe von T€ 9.673 (2024: T€ 7.974) ebenfalls unter den Ertragsteuern ausgewiesen.

In der Gesamtergebnisrechnung sind folgende Steuerbestandteile neutral erfasst:

T€1

2025

2024

Veränderung Hedging-Rücklage

209

-3.638

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

16.895

2.052

Gesamt

17.104

-1.586

1Vorzeichen: - eigenkapitalerhöhend, + eigenkapitalmindernd

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Jahr 2025 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 % und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

T€

2025

2024

Ergebnis vor Steuern

1.288.204

1.137.306

Theoretischer Steueraufwand 23 %

296.287

261.580

Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen

35.492

21.354

Steuersatzänderungen

-2.021

-546

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

54.466

33.929

Steuerfreie Erträge

-38.797

-27.696

Steuernachzahlung/-erstattung

-6.365

-817

Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern

21.263

10.846

Sonstige

6.916

10.323

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

367.241

308.973