EU-Taxonomie
Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken.
In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben.
Diese sechs Umweltziele sind:
- Klimaschutz (CCM)
- Anpassung an den Klimawandel (CCA)
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)
Für jedes dieser Umweltziele wurden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert.
Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst.
Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt.
Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein.
Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben:
- Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse mit Produkten und Dienstleistungen
- Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Investitionsausgaben bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen
Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.
Managementansatz
Beurteilung der Taxonomiefähigkeit
Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft.
Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die sechs Umweltziele angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt.
Die Geschäftstätigkeit der STRABAG umfasst zahlreiche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten, da insbesondere im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) auch der bloße Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist.
Im Omnibus-Paket I hat die EU-Kommission in Bezug auf die EU-Taxonomie Vereinfachungen für die Berichterstattung vorgesehen. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten, die in Summe weniger als 10% des Gesamtumsatzes betragen, sind nicht mehr gesondert zu berichten und zu prüfen. Die folgenden Wirtschaftsaktivitäten in den Sektoren Energie, Wasser/Abwasser, Abfälle, Verkehr und Katastrophenvorsorge liegen kumuliert unter der 10% Schwelle des Umsatz-Nenners und werden in weiterer Folge nicht mehr behandelt:
- Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1)
- Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3)
- Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5)
- Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6)
- Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7)
- Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8)
- Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9)
- Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15)
- Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1)
- Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2)
- Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13)
- Hochwasserschutz (CCA 14.12)
- Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3)
- Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7)
- Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3)
Die für den STRABAG SE Konzern relevanten Wirtschaftstätigkeiten umfassen:
- Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14)
- Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1)
- Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2)
- Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4)
- Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5)
Der Schieneninfrastrukturbau umfasst den Bau von Bahnverkehrsstrecken, Untergrund-Bahnverkehrsstrecken, Bahnhöfen und Terminals. Diese Leistungen werden vom STRABAG-Konzern in den Geschäftsfeldern Bahnbau, Tunnelbau sowie Hochbau erbracht.
Da der Neubau von Gebäuden als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst.
Die Renovierung von bestehenden Gebäuden ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden.
Die Sanierung von Straßen und Autobahnen gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Diese Leistungen werden im Geschäftsfeld Straßenbau erbracht.
Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Sanierung von Straßen und Autobahnen fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit.
Beurteilung der Taxonomiekonformität
Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden.
Die oben angeführten fünf relevanten Wirtschaftstätigkeiten umfassen 7.705 Einzelprojekte. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert. Deshalb werden nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht. Dies entspricht 57 % der taxonomiefähigen Umsatzerlöse der betreffenden Wirtschaftsaktivitäten.
Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene.
Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen.
Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kriterium für das Umweltziel Anpassung an den Klimawandel in den betreffenden Wirtschaftstätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden.
Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt das Nichtvorliegen der Klimarisikoanalyse zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte.
Daher werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt.
STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt.
Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden.
Umsatzerlöse
Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:
Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse.
Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:
Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht.
Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schienenverkehrsinfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schienenverkehrsinfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt.
Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung von Gebäuden unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben.
Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Darstellung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse werden Mehrfacherfassungen für die KPI Ermittlung eliminiert und im Übersichtstemplate der KPIs nicht dargestellt.
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den in der EU-Verordnung vorgegebenen Berichtstemplates ist im Anhang ersichtlich.
Umsatzerlöse
2025 | 2024 | |||
Mio. € | in % | Mio. € | in % | |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) | 1.185,61 | 6,34 | 1.312,81 | 7,53 |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | 8.271,69 | 44,20 | 9.281,93 | 53,28 |
Gesamt | 9.457,30 | 50,54 | 10.594,74 | 60,81 |
Nicht wesentliche, taxonomiefähige Tätigkeiten | 1.466,11 | 7,83 | 0,00 | 0,00 |
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 7.790,87 | 41,63 | 6.827,48 | 39,19 |
Gesamt | 18.714,28 | 100,00 | 17.422,22 | 100,00 |
Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, da viele taxonomiekonforme Neubauten die Projektentwicklung Immobilien betreffen. Diese sind noch in Bau und werden mangels Investor noch nicht in den Umsatzerlösen dargestellt. Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden.
Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen.
Das Ergebnis zeigt, dass 41,63 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten.
Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet.
Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Abschnitt ESG Performance des Konzernlageberichts.
Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen.
Investitionen (CapEx)
Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:
Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen.
Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:
Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden:
- Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
- Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie Einzelmaßnahmen, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird
- Investitionsausgaben, die Teil eines Planes zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)
Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert.
Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst.
Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab.
Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen dargestellt. Die bei den Umsatzerlösen identifizierten nicht wesentlichen Wirtschaftstätigkeiten werden auch bei den Investitionsausgaben nicht berücksichtigt.
Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird
Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.
Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Investitionen in Investment Property (Erwerb und Eigentum von Gebäuden CCM 7.7.) und die Investitionen in E-PKWs (Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3.) sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und E-PKWs werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft.
Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
Investitionen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, die kumuliert unter der 10% Schwelle liegen, betreffen Investitionen in Photovoltaikanlagen (Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1.).
Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)
STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Abschnitt ESG Performance des Konzernlageberichts.
Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor.
Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet.
Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Darstellung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx werden Mehrfacherfassungen für die KPI-Ermittlung eliminiert und im Übersichtstemplate der KPIs nicht dargestellt.
Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen:
Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den in der EU-Verordnung vorgegebenen Berichtstemplates ist im Anhang ersichtlich.
CapEx
2025 | 2024 | |||
Mio. € | in % | Mio. € | in % | |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) | 129,69 | 13,44 | 182,73 | 18,79 |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | 344,96 | 35,74 | 559,29 | 57,50 |
Gesamt | 474,65 | 49,18 | 742,02 | 76,29 |
Nicht wesentliche, taxonomiefähige Tätigkeiten | 83,21 | 8,62 | 0,00 | 0,00 |
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 407,22 | 42,20 | 230,59 | 23,71 |
Gesamt | 965,08 | 100,00 | 972,61 | 100,00 |
Der taxonomiekonforme CapEx betrifft im Wesentlichen den Erwerb von Investment Property. Der rückläufige taxonomiekonforme CapEx ist daher im Wesentlichen auf geringere Immobilieninvestitionen zurückzuführen.
Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.
Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 105,77 Mio. (Vorjahr: € 143,30 Mio.) das Investment Property, mit € 9,01 Mio. (Vorjahr: € 15,62 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 9,26 Mio. (Vorjahr: € 17,84 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 1,76 Mio. (Vorjahr: € 2,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit € 3,89 Mio. (Vorjahr: € 0,73 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt.
Betriebsausgaben (OpEx)
Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.
STRABAG macht von der durch die delegierte Verordnung (2026/73) geschaffenen Vereinfachungsvorschrift Gebrauch, die Betriebsausgaben nicht mehr in taxonomiefähig und -konform aufzuschlüsseln, da diese für die Abwicklung der Projekte und für STRABAG insgesamt nicht wesentlich sind.
Auf die Angabe kann verzichtet werden, da die Zuordnung zu den Projekten nicht direkt, sondern nur auf Basis der taxonomiefähigen und -konformen Umsatzerlöse im Verhältnis der Gerätekosten erfolgt. Der taxonomiekonforme und -fähige OpEx verhält sich daher im Wesentlichen wie die Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.
Die gesamten Betriebsausgaben im Geschäftsjahr betragen € 385,59 Mio. (Vorjahr € 348,53 Mio.).
Mindestschutzanforderungen
Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden:
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO)
Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.
STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen.
Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten.
Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt.
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden:
Thema | STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken | Referenz |
Menschenrechte | Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform | |
Korruption | Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex | |
Besteuerung | Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen | Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung |
Fairer Wettbewerb | Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform |
Zusammenfassung der KPIs – Offenlegung für das Jahr 2025 | |||||||||||||||
2025 | T€ | % | T€ | % | Aufschlüsselung nach Umweltzielen der taxonomiekonformen Aktivitäten | ||||||||||
KPI (1) | Gesamt (2) | Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten (3) | Taxonomiekonforme Tätigkeiten (4) | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Anteil ermöglichende Tätigkeiten (12) | Anteil Übergangstätigkeiten (13) | Nicht untersuchte unwesentliche Tätigkeiten (14) | Taxonomiekonforme Aktivitäten 2024 (15) | Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten 2024 (16) |
Umsatzerlöse | 18.714.281,10 | 50,54 | 1.185.608,12 | 6,34 | 6,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3,76 | 0,00 | 1.466.112,78 | 1.312.805,64 | 7,53 |
CapEx | 965.077,63 | 49,18 | 129.689,59 | 13,44 | 13,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 83.206,46 | 182.730,82 | 18,79 |
OpEx | 385.558,06 | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | 21.800,77 | 6,26 |
Umsatzerlöse | |||||||||||||
2025 | % | T€ | % | Aufschlüsselung nach Umweltzielen der taxonomiekonformen Aktivitäten | |||||||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Anteil taxonomiefähiger Umsatzerlöse (3) | Taxonomiekonforme Umsatzerlöse (4) | Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Ermöglichende Tätigkeit (12) | Übergangstätigkeit (13) | Anteil taxonomiekonform in taxonomiefähig (14) |
Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 9,55 | 704.310,00 | 3,77 | 3,77 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | E | 39,48 | |
Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) | CCM 7.1/ CE 3.1 | 16,23 | 481.298,12 | 2,57 | 2,57 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 15,83 | ||
Renovierung von bestehenden Gebäuden | CCM 7.2/ CE 3.2 | 5,68 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | T | 0,00 | |
Sanierung von Straßen und Autobahnen | CE 3.4 | 12,98 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
Verwendung von Beton im Tiefbau | CE 3.5 | 6,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
Taxonomiekonform je Umweltziel | 6,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||||||
Umsatzerlöse gesamt | 50,54 | 1.185.608,12 | 6,34 | 12,54 | |||||||||
CapEx | |||||||||||||
2025 | % | T€ | % | Aufschlüsselung nach Umweltzielen der taxonomiekonformen Aktivitäten | |||||||||
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Anteil taxonomiefähiger CapEx (3) | Taxonomiekonformer CapEx (4) | Anteil taxonomiekonformer CapEx (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Ermöglichende Tätigkeit (12) | Übergangstätigkeit (13) | Anteil taxonomiekonform in taxonomiefähig (14) |
Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 5,97 | 17.779,55 | 1,84 | 1,84 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | E | 30,82 | |
Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) | CCM 7.1/ CE 3.1 | 3,71 | 6.133,15 | 0,64 | 0,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 17,25 | ||
Renovierung von bestehenden Gebäuden | CCM 7.2/ CE 3.2 | 1,91 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | T | 0,00 | |
Sanierung von Straßen und Autobahnen | CE 3.4 | 9,22 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
Verwendung von Beton im Tiefbau | CE 3.5 | 3,40 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | CCM 3.3 | 1,73 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
Erwerb und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 23,24 | 105.776,89 | 10,96 | 10,96 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 47,16 | ||
Taxonomiekonform je Umweltziel | 13,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||||||
CapEx gesamt | 49,18 | 129.689,59 | 13,44 | 27,33 | |||||||||