Konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung

Mit 19.2.2026 ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft getreten und gilt grundsätzlich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für Geschäftsjahre, die vor dem Datum des Inkrafttretens enden, ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen in der Fassung vor dem NaBeG erlaubt.

STRABAG SE macht daher von dieser Möglichkeit Gebrauch und erstellt für das Geschäftsjahr 2025 noch eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Konzernlageberichts. Das Unternehmen stellt diese in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung umfasst auch die erforderlichen Angaben zur EU‑Taxonomie. Es erfolgte eine freiwillige Prüfung dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien.