20. Latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerabgrenzungen auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträgen entwickelten sich wie folgt:

T€

Stand am 1.1.2025

Währungs- differenzen

Konsolidie- rungskreis- änderungen

Sonstige Veränderungen

Stand am 31.12.2025

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

69.086

15

-136

1.579

70.544

Finanzanlagen

10.273

8

0

13.392

23.673

Vorräte

41.924

-652

0

1.986

43.258

Forderungen/­Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte/­-verbindlich­keiten

51.037

-2.738

-19

10.766

59.046

Rückstellungen

246.183

-309

6.131

-2.714

249.291

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

16.758

67

-590

14.836

31.071

Österreich - offene Siebentel

62.604

0

0

-5.578

57.026

Steuerliche Verlustvorträge

10.810

0

0

-2.031

8.779

Aktive latente Steuern

508.675

-3.609

5.386

32.236

542.688

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

-388.544

0

0

-24.522

-413.066

Saldierte aktive latente Steuern

120.131

-3.609

5.386

7.714

129.622

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

-98.984

327

-9.259

-5.416

-113.332

Finanzanlagen

-19.491

0

0

-1.110

-20.601

Vorräte

-31.965

-459

192

1.720

-30.512

Forderungen/­Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte/­-verbindlich­keiten

-439.941

4.882

110

-159.785

-594.734

Rückstellungen

-18.081

281

0

9.851

-7.949

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

-62.426

-195

191

-1.396

-63.826

Passive latente Steuern

-670.888

4.836

-8.766

-156.136

-830.954

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

388.544

0

0

24.522

413.066

Saldierte passive latente Steuern

-282.344

4.836

-8.766

-131.614

-417.888

Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit aktiviert, als diese wahrscheinlich mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Dabei wird auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren abgestellt.

Für die Steuergruppe der STRABAG SE, Österreich, wurden keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, da die noch offenen Siebentelabschreibungen vorrangig genutzt werden. Gemäß dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz müssen steuerwirksame Abschreibungen auf Beteiligungen auf sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Die vorliegende Steuerplanung für die STRABAG SE-Gruppe für die nächsten fünf Jahre dokumentiert die Verwertbarkeit der angesetzten Siebentelabschreibungen.

Am 31.12.2025 bestanden Differenzen von T€ 1.184.829 (2024: T€ 1.099.276) zwischen dem Buchwert und im Konzern erfassten Eigenkapital von Tochterunternehmen. Daraus wurden keine latenten Steuern angesetzt, da STRABAG die Veräußerung sowie die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt. STRABAG kann also die Auflösung der temporären Differenzen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass es auf absehbare Zeit keine Auflösungen geben wird.

Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt und gilt für Geschäftsjahre ab 2024. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist, eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktionen selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird.

Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht.

Aufgrund einer Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2025 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus den Pillar II-Regelungen im Konzernabschluss zu erfassen.

Gemäß den Vorgaben des IAS 12 wird die Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern aufgrund Pillar II angewendet.

In Bezug auf die latenten Steuern können diese für Pillar II-Zwecke nur unter der Voraussetzung, dass die aktiven und passiven Steuerlatenzen in den Finanzkonten aller Geschäftseinheiten in einem Steuerhoheitsgebiet für das Übergangsjahr nachweislich erfasst oder in einem Abschluss offengelegt wurden, berücksichtigt werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind daher sämtliche nicht angesetzte latente Steuern auf Verlustvorträge bzw. temporäre Differenzen dargestellt. Mangels Umkehr der latenten Steuern in den nächsten fünf Jahren wurde im Konzernabschluss eine Wertberichtigung auf diese Verlustvorträge und Standunterschiede vorgenommen. Bei der Ermittlung der Wertberichtigung wurde berücksichtigt, dass Verlustvorträge in Projektgesellschaften mit nur noch eingeschränkter Geschäftstätigkeit in Folgejahren bestehen, sowie aufgrund von steuerwirksamen Beteiligungsabschreibungen in der Beteiligungskette Verlustvorträge mehrfach erfasst sind und deren Nutzung zu steuerwirksamen Zuschreibungen führen würde.

Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen sind T€ 2.879.656 (2024: T€ 2.656.941) unbeschränkt nutzbar. Nicht aktivierte Verlustvorträge in Höhe von T€ 403.594 (2024: T€ 452.494) können theoretisch bis zu 20 Jahre (2024: 20 Jahre) genutzt werden.

Die nicht angesetzten latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:

31.12.2025

31.12.2024

mangels Nutzbarkeit in der Zukunft nicht angesetzte

T€

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Österreich

1.356.538

312.004

169

39

312.043

1.365.471

314.043

0

0

314.043

Österreich - offene Siebentel

226.171

52.019

0

0

52.019

272.097

62.582

0

0

62.582

Chile

545.850

147.380

626.516

169.159

316.539

463.365

125.109

572.065

154.458

279.567

Niederlande

229.799

59.288

1.350

348

59.636

216.879

55.955

2.611

674

56.629

Deutschland

162.147

17.106

0

0

17.106

115.760

18.319

30.447

9.385

27.704

Deutschland - Gewerbesteuer

135.780

20.367

0

0

20.367

95.171

14.276

0

0

14.276

Dänemark

156.804

34.497

32.386

7.125

41.622

146.217

32.168

52.251

11.495

43.663

Schweden

150.797

31.064

0

0

31.064

149.563

30.810

0

0

30.810

Kanada

120.641

31.970

31.307

8.296

40.266

168.593

44.677

16.402

4.347

49.024

Ungarn

101.283

9.115

5.439

490

9.605

108.353

9.752

7.135

642

10.394

Schweiz

70.836

12.751

0

0

12.751

74.780

13.460

0

0

13.460

Slowakei

66.975

16.029

23.869

5.496

21.525

71.473

17.124

19.906

4.566

21.690

Belgien

58.128

14.532

12.956

3.239

17.771

50.951

12.738

3.216

804

13.542

Sonstige

127.672

24.045

487.580

100.358

124.403

82.860

18.123

437.939

86.539

104.662

3.509.421

782.167

1.221.572

294.550

1.076.717

3.381.533

769.136

1.141.972

272.910

1.042.046