Risikomanagement und Revision
Risikomanagement ist in der STRABAG SE Kernaufgabe des Managements. Ein Corporate Governance-Modell mit drei Verteidigungslinien stellt ein funktionsfähiges und effizientes Kontroll- und Überwachungssystem sicher.
Risikomanagement
Die STRABAG-Gruppe ist im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Diese werden durch ein aktives Risikomanagement systematisch erhoben, beurteilt und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik bewältigt. Nähere Informationen dazu können dem Lagebericht entnommen werden.
Bericht der Internen Revision
Interne Revision als Bestandteil des Risikomanagements
Die Interne Revision fungiert im STRABAG-Konzern als neutrale und unabhängige Instanz, die im Geschäftsjahr 2025 weltweit wieder rund 175 interne Prüfungen in allen Unternehmensbereichen durchführte. Entsprechend den Regelungen des ÖCGK ist die Interne Revision als Stabsstelle beim Vorstand der STRABAG SE eingerichtet und genießt dadurch größtmögliche Unabhängigkeit.
Die Interne Revision führt – nach einer laufend angepassten, eigenständigen und an Risikoaspekten orientierten Planung – prozessunabhängige und neutrale Prüfungen über alle Sparten und Regionen des Konzerns im In- und Ausland durch. Mit ihrer technischen und kaufmännischen Kompetenz ist sie ein wichtiges Element der Kontrollsysteme des Konzerns. Durch die Prüfungen der Internen Revision werden gleichzeitig die Effektivität von Risikomanagement und Kontrollen überwacht, sowie Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet. Außerdem tragen ein flächendeckender Ansatz, das Anlegen einheitlicher Maßstäbe bei den Prüfungen und die neutrale Berichterstattung zur Vereinheitlichung von Abläufen und Strukturen bei.
Die Routine- und Sonderprüfungen der Internen Revision dienen dem Erkennen und Vermeiden von Risiken, dem Aufzeigen von Chancen und stets auch der Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit und der Einhaltung des konzerneigenen Werte- und Business Compliance-Systems. 2025 hat die Interne Revision wieder sowohl einzelne Projekte als auch ganze Organisationseinheiten geprüft. Die Prüfungen erstreckten sich flächendeckend über die Direktionen des Konzerns und erfassten darüber hinaus die wesentlichen Aufträge im Geschäftsjahr.
Die Interne Revision berichtete turnusmäßig über den Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse ihrer Arbeit an den Vorstandsvorsitzenden und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Revisionsberichte wurden den betroffenen operativen Einheiten, der jeweiligen Unternehmensbereichsleitung und dem Vorstand vorgelegt und standen auch den Wirtschaftsprüfer:innen zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfung
Die Hauptversammlung der STRABAG SE bestellte am 13.6.2025 auf Vorschlag des Aufsichtsrats die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, zur Abschlussprüferin des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie zur Prüferin der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung (nunmehr in Form einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) für das Geschäftsjahr 2025. Letzteres jedoch unter der Voraussetzung, dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend durch einen externen Prüfer zu prüfen ist.
Mit 19. Februar 2026 ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft getreten und gilt grundsätzlich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für Geschäftsjahre, die vor dem Datum des Inkrafttretens enden, ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen in der Fassung vor dem NaBeG erlaubt. STRABAG SE macht daher von dieser Möglichkeit Gebrauch und erstellt für das Geschäftsjahr 2025 noch eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Konzernlageberichts. Das Unternehmen stellt diese in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung umfasst auch die erforderlichen Angaben zur EU‑Taxonomie. Es erfolgte eine freiwillige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien.
Für das Geschäftsjahr 2025 verrechnete die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, inkl. ihrer Netzwerkgesellschaften, für die Prüfung des Einzel- und des Konzernabschlusses ein Honorar von T€ 829 exkl. USt. (2024: T€ 762 exkl. USt.) sowie für Abschlussprüfungen bei Tochtergesellschaften der STRABAG SE T€ 904 exkl. USt. (2024: T€ 845 exkl. USt.). Für sonstige Beratungsleistungen, einschließlich der freiwilligen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, erhielt sie eine Gegenleistung von T€ 709 exkl. USt. (2024: T€ 551 exkl. USt.).
Externe Evaluierung
In Erfüllung der Regel C-62 ÖCGK unterzieht die STRABAG SE die Einhaltung der Bestimmungen des ÖCGK regelmäßig im Abstand von drei Jahren einer externen Evaluierung.
Die letzte Evaluierung fand 2026 durch die THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Wien, über das Geschäftsjahr 2025 statt. Sie ergab keine Hinweise auf Tatsachen, die im Widerspruch zu der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zur Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK stehen. Die C-Regeln des ÖCGK wurden – soweit nicht eine Erklärung zur Abweichung offengelegt wurde – eingehalten. Dabei waren einige Regeln im Evaluierungszeitraum nicht auf die STRABAG SE anwendbar. Der vollständige Bericht einschließlich der Ergebnisse der Evaluierung ist auf der Website der STRABAG SE einzusehen. Die nächste externe Evaluierung wird im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 durchgeführt werden.