Über diesen Bericht
ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2025 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung entspricht dem IFRS-Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden.
Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von fünf Jahren, langfristig – mehr als fünf Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten. Die im Bericht beschriebenen Risikobewertungen berücksichtigen auch Risiken in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Der Bericht enthält quantitative Informationen (Kennzahlen), die grundsätzlich auf den Konsolidierungskreis bezogen sind; einzelne Kennzahlen (E1-6) erfassen darüber hinaus Aspekte der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel (E1-6), Wasser (E3-4) und Kreislaufwirtschaft (E5-4, E5-5) Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Hintergrund ist die vornehmlich kostenbasierte Datenerhebung. Zur Ermittlung der Kennzahlen entsprechend der ESRS-Vorgaben werden teilweise kostenbasierte Daten anhand von Umrechnungsfaktoren in Mengen umgerechnet. Die Umstellung in der Datenerhebung wird schrittweise vorgenommen, um etwaige Verzerrungen und Unsicherheiten zu verringern. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfads, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt.
Im vorliegenden Bericht hat STRABAG eine retrospektive Anpassung der Wesentlichkeitsbewertung für das Thema ESRS E3 - Wasser und marine Ressourcen vorgenommen.
Der vorliegende Bericht umfasst Vergleichskennzahlen aus dem Jahr 2024. Kennzahlen aus den Vorjahren lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien.
Für das Geschäftsjahr 2025 macht STRABAG SE von den im Zuge der „Quick-Fix-Amendment“ ausgeweiteten Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E3, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12, ESRS S1-14 (88d) und ESRS S1-15 offen. Ebenso erfolgen keine Offenlegungen zur Resilienzanalyse im Kontext ESRS E4.
Es wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen.