Unsere soziale Verantwortung

Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten.

Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir daher Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung international anerkannter Standards im Bereich der Menschenrechte und Arbeitsnormen. Dazu zählen:

  • die fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • die Internationale Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet
  • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien.

STRABAG hat sich das Ziel gesetzt, mindestens einmal pro Jahr ein Stakeholderdialogformat mit Themenbezug zu Menschenrechten durchzuführen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Zu den Dialogformaten zählen Präsenzveranstaltungen mit relevanten betroffenen Stakeholdern oder ihren Vertreter:innen, um einen interaktiven Austausch zu fördern. Im Jahr 2025 initiierte STRABAG ein eigenes Stakeholderdialogformat mit einer Interessenvertretung zum Thema Arbeitsausbeutung und beteiligte sich zusätzlich an mehreren von externen Organisationen durchgeführten Stakeholderdialogen. Von STRABAG durchgeführte Stakeholderdialoge, die neben Themen aus dem Bereich Menschenrechte auch weitere ESG-Themen beinhalten, finden aktuell in einem Turnus von zwei Jahren statt. Der nächste STRABAG-Stakeholderdialog findet 2026 statt. Durch diese Einbindungsmaßnahmen können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben.

Das Verhältnis von STRABAG zu den drei Anspruchsgruppen –  der eigenen Belegschaft, den Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette sowie den betroffenen Gemeinschaften – gestaltet sich jeweils unterschiedlich. Entsprechend bestehen verschiedene konzernweit gültige Richtlinien und Policies, die unter Berücksichtigung spezifischer Merkmale die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber diesen Gruppen festlegen. Dabei werden deren spezifische Merkmale berücksichtigt. In eigenen Kapiteln werden die jeweiligen Richtlinien, Ziele sowie bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen näher erläutert.

Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten

Die übergreifende Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten umfasst Bekenntnisse und Verpflichtungen für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen und unterscheidet dabei nicht zwischen vulnerablen und nicht-vulnerablen Gruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt.

In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von:

  • Diskriminierung und Belästigung in Beschäftigung und Beruf. Dazu zählt jegliche Art von Diskriminierung, unter anderem aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter
  • Moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Folter
  • Kinderarbeit
  • Widerrechtlichen Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land
  • Gewalt und Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch von uns beauftragte Sicherheitskräfte

Andererseits respektieren und unterstützen wir:

  • die Rechte von lokalen Gemeinschaften, Minderheiten und indigener Völker
  • Kinderrechte
  • Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung unserer Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire und transparente Rekrutierung und Einstellung unserer Mitarbeiter:innen
  • Faire Arbeitsbedingungen (u. a. Entgelt und Arbeitszeit)
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  • Datenschutz
  • Gesellschaftliche Entwicklung durch unseren Beitrag zur lokalen Wirtschaft
  • Weitergabe unserer Werte an die Wertschöpfungskette
  • die Sicherheit unserer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Endnutzer:innen

Die Politik wurde im Jahr 2025 freigegeben und veröffentlicht. Durch die Überarbeitung wird unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen, sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mehr Ausdruck verliehen. Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften wurden weiter konkretisiert. Zudem wurden weitere Arten von Diskriminierung, etwa aufgrund politischer Meinung, sowie die Sicherheit unserer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Endnutzer:innen aufgenommen.

Social Compliance Management-System

Das Social Compliance Management-System (SCMS) bildet unsere Sorgfaltspflichten-Prozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab, mit dem Ziel, sie in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. Zur Prävention, Minimierung und Vermeidung von Verstößen setzen wir gezielte Maßnahmen, unter anderem Schulungen, Nachhaltigkeitsaudits sowie die Anwendung konzernweit gültiger Policies und Richtlinien.

Im Jahr 2025 wurde weiter daran gearbeitet, das umfassende Social Compliance Management-System, welches über bereits implementierte Mindeststandards hinausgeht und für eine große Anzahl an Konzerngesellschaften gilt, konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die konzernweite Umsetzung des Systems noch nicht abgeschlossen. Mit dem Entwurf einer entsprechenden Konzernrichtlinie, deren Verabschiedung 2026 geplant ist, wurde jedoch bereits die Grundlage geschaffen. Auch im Folgejahr wird die Erweiterung des vollumfänglichen SCMS ein wesentliches Ziel bleiben. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurde im Geschäftsjahr 2025 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet. Die Durchführung der Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich wird dabei konzernweit durchgeführt und liefert gleichzeitig aufgrund der Betrachtung von Länder- und Branchenrisiken wesentliche Erkenntnisse für Risiken entlang unserer Wertschöpfungskette. Durch die tiefergehenden Risikoanalysen im Rahmen des Social Compliance Management-Systems werden somit die bestehenden, konzernweiten generellen Risikoanalysen methodisch weiter präzisiert. Dies ermöglicht eine Priorisierung von Risiken und dem angestrebten risikobasierten Ansatz zur Identifikation von Menschenrechtsrisiken.

Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform (nach Bedarf anonym), über Ombudspersonen oder direkt über den/die Human Rights Officer gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Zur strukturierten Bearbeitung solcher Fälle dient ein Aktionsplan Abhilfemaßnahmen. Dieser unterstützt als Orientierungshilfe bei der Feststellung tatsächlicher oder unmittelbar drohender Verstöße - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen klaren und unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen gelten - etwa im Umgang mit Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter:innen, hinsichtlich der zeitlichen Abläufe, der Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette sowie der Einhaltung relevanter Sorgfaltsstandards. Auf Basis dieser Bewertung wird ein Maßnahmenplan erstellt, umgesetzt und anschließend auf seine Wirksamkeit überprüft und dokumentiert.

Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich sowie anlassbezogen gegenüber der Geschäftsleitung. Dazu zählen der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene.

Human Rights Officer

Der/die Human Rights Officer ist seit 2023 für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle der Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Der/die Human Rights Officer agiert dabei weisungsfrei. Das zugehörige Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet.

Berichterstattung

Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) hat STRABAG jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung veröffentlicht. Da STRABAG im Jahr 2024 keine aktiven Projekte in Australien hatte, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen kein Statement nach australischer Gesetzgebung veröffentlicht. Aufgrund der Akquisition der australischen Georgiou Group im Jahr 2025 wurde nun wieder ein entsprechendes Statement erstellt. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht STRABAG eine Grundsatzerklärung für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns.