Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen, sind erstmals folgende geänderte bzw. neue Standards anzuwenden.
Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) | Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) | |
Jährliche Verbesserungen – Band 11 | 1.1.2026 | 1.1.2026 |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 1.1.2026 | 1.1.2026 |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen | 1.1.2026 | 1.1.2026 |
Die erstmalige Anwendung der angeführten Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernhalbjahresabschluss zum 30.6.2026.