Erläuterungen zu den Posten der Konzernbilanz

6 Firmenwerte

Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt in den letzten beiden Monaten des Geschäftsjahres.

Im Zeitraum 1–6/2026 wurden Firmenwerte in Höhe von T€ 103.247 (Zeitraum 1–6/2025: T€ 155.882) aus der Kapitalkonsolidierung aktiviert. Im ersten Halbjahr 2026 musste der Firmenwert der WTE Wassertechnik GmbH, Essen, in Höhe von T€ 50.000 aufgrund von Verlusten aus der Neubewertung von Projekten im Rahmen der Erstkonsolidierung abgeschrieben werden. Im Zeitraum 1–6/2025 wurden keine Firmenwertabschreibungen vorgenommen.

7 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Im Zeitraum 1–6/2026 wurden Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, ohne die nicht-cashwirksamen Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, in Höhe von T€ 360.373 (Zeitraum 1–6/2025: T€ 349.129) verzeichnet.

Im gleichen Zeitraum wurden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, ohne die nicht-cashwirksamen Abgänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, mit einem Buchwert in Höhe von T€ 11.317 (Zeitraum 1–6/2025: T€ 12.990) veräußert.

Unter den Sachanlagen sind Nutzungsrechte aus Immobilienleasingverträgen in Höhe von T€ 382.851 (31.12.2025: T€ 361.661) ausgewiesen.

8 Erwerbsverpflichtungen

Zum Halbjahresabschlussstichtag bestehen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 275.561 (30.6.2025: T€ 213.363), die im Halbjahresabschluss noch nicht berücksichtigt sind.

9 Latente Steuern

Am 29.7.2026 wurde in Österreich das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, ein progressiver Körperschaftsteuertarif gelten. Bis zu einem Einkommen von EUR 1 Mio. bleibt der Steuersatz bei 23 %, darüber hinausgehende Einkommensteile werden mit 24 % besteuert.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2026 wird die Änderung des Steuersatzes bei der Bewertung der latenten Steuern erstmals zu berücksichtigen sein und betrifft in erster Linie die Bewertung der aktiven latenten Steuern aus noch offenen Siebentelabschreibungen.

10 Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt € 118.000.000,00 und ist in 117.999.997 auf Inhaber lautende Stückaktien und drei Namensaktien geteilt. STRABAG SE hält zum 30.6.2026 2.557.304 Stück eigene Aktien.

Aufgrund der in der 21. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE vom 13.6.2025 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, 221.982 Stück von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien einzuziehen. Damit wurde eine glatte Grundkapitalziffer von € 118.000.000,00 hergestellt.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden die von einer Tochtergesellschaft gehaltenen 280 Stück STRABAG SE-Aktien von STRABAG SE erworben.

11 Eventualforderungen

STRABAG SE hat gemeinsam mit ihren deutschen Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH eine Schiedsgerichtsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die von der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen regulatorischen Maßnahmen haben das Recht der Kläger zur Entwicklung von Offshore-Windenergieanlagen in bestimmten Gebieten der Nordsee derart eingeschränkt, dass es zu einem Verlust der Investition gekommen ist. Die Bundesrepublik Deutschland habe damit gegen den Investitionsschutz im Energiechartavertrag verstoßen.

Am 18.12.2024 entschied das Schiedsgericht, dass den Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt € 241 Mio. zuzüglich Zinsen in Höhe von 3 % p. a. zustehen. STRABAG ist an den Tochtergesellschaften mit jeweils 51 % beteiligt.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte zunächst einen Rectification-Request an das Schiedsgericht zur Abänderung einzelner Passagen des Urteils eingebracht. Das den Schiedsspruch erlassende Schiedsgericht hat hierüber am 30.4.2025 final entschieden und im Wesentlichen lediglich in Teilen der Kostenentscheidung Anpassungen vorgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat im August 2025 schließlich einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs gestellt. Die geschätzte Zeitdauer für dieses Aufhebungsverfahren beträgt - angesichts mehrerer Schriftenrunden und einer mündlichen Verhandlung - ungefähr 2 Jahre. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist das Schiedsgerichtsurteil endgültig und kann nach weiteren lokalen Anerkennungsverfahren im jeweiligen Land vollstreckt werden. Insofern kann noch keine Forderung angesetzt werden.

Am 29.6.2020 verkündete das Schiedsgericht in der Rechtssache STRABAG SE gegen Libyen (ICSID Fall Nr. ARB (AF)/15/1) seine Entscheidung: Demnach habe Libyen gegen das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen über die Förderung und den Schutz von Investitionen verstoßen. Das Schiedsgericht sprach der STRABAG SE daher u. a. Schadenersatz in Höhe von € 75 Mio. zuzüglich Zinsen zu und verurteilte Libyen zur Erstattung von 75 % der Prozesskosten und Auslagen von STRABAG sowie zur Übernahme von 75 % der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.

STRABAG hatte 2006 ihre Tätigkeit – den Bau von Infrastruktur – in Libyen aufgenommen. Diese war 2011 durch den Konflikt im Land unterbrochen worden. In dem Schiedsverfahren forderte STRABAG Schadenersatz für die während des Konflikts erlittenen Verluste und Schäden sowie für Arbeiten, die sie an den verschiedenen Bauprojekten bereits durchgeführt hatte.

Ein Antrag Libyens auf Aufhebung des Schiedsspruchs bei den zuständigen Gerichten in den USA wurde letztendlich nach mehreren Instanzen rechtskräftig abgewiesen.

Im November 2024 hat STRABAG davon Kenntnis erlangt, dass Libyen vor einem libyschem Gericht Klage gegen die STRABAG SE, STRABAG International GmbH und die libysche Projektgesellschaft, Al Hani Inc., eingebracht hat. Libyen fordert Schadenersatz und die Rückzahlung der unverbauten Anzahlungen, weil Al Hani Inc. die damaligen Bauverträge nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Die Erfolgsaussichten werden nach erster Beurteilung als gering eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass Libyen diese Klage bei allfälligen Vergleichsgesprächen vorbringen wird.

Es ist nach wie vor ungewiss, ob Libyen den Schiedsspruch einhalten wird. STRABAG setzt daher sämtliche Maßnahmen zur Vollstreckung des Schiedsgerichtsurteils und hat dazu Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Diese Verfahren verlaufen sehr langsam und haben bisher noch zu keinen wesentlichen Ergebnissen geführt.

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten kann noch keine Forderung angesetzt werden.

12 Eventualschulden

Zum 30.6.2026 bestehen keine Bürgschaften oder Garantien (31.12.2025: T€ 0).

Es besteht ein abgeleitetes Kreditrisiko aus den bei Finanzgarantien übernommenen Haftungen in Höhe von T€ 144.429 (31.12.2025: T€ 165.683).