Biodiversität und Ökosysteme

ESRS 2 SBM-3; ESRS E4-1

Die Baubranche hat weltweit, insbesondere entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einen erheblichen Einfluss auf Biodiversität und Ökosysteme. Dies zeigt sich vor allem in der Gewinnung von Rohstoffen für die Herstellung von Baustoffen. Die Nutzung und Umwandlung von Flächen im Zuge von Bauprojekten stellt eine bedeutende Herausforderung für die globale Flora, Fauna und Funga dar. Gleichzeitig führt die Bodenversiegelung zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen, was wiederum natürliche Lebensräume beeinträchtigen und die Artenvielfalt gefährden kann, insbesondere in Gebieten mit schützenswerter Biodiversität.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung wird zwischen drei Risikokategorien unterschieden: Systemische Risiken wie Klimawandel, Ökosystemverschlechterung und Biodiversitätsverlust wirken langfristig auf die gesamte Wertschöpfungskette, direkt durch Rohstoffknappheit und indirekt über veränderte regulatorische und marktbezogene Bedingungen. Damit entstehen wesentliche Abhängigkeiten von der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen und stabilen ökologischen Bedingungen, die für die Geschäftstätigkeit entscheidend sind. Um diesen Risiken zu begegnen, erfordern Bauprojekte gesetzlich verankerte Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen), die durch freiwillige Standards ergänzt werden. Transitorische Risiken entstehen vor allem durch mögliche regulatorische Änderungen, etwa strengere Materialanforderungen, sowie durch klimabedingte Ressourcenknappheit, die steigende Rohstoffkosten und Lieferengpässe nach sich zieht. Physische Risiken wurden derzeit nicht als wesentlich eingestuft, bestehen jedoch in Schnittstellen zu Klimawandel und Ressourcenverfügbarkeit, da Extremwetterereignisse Schäden an Abbaustätten und Ökosystemen verursachen können.

Neben diesen Risiken gibt es in der Baubranche auch Ansatzpunkte, negative Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme zu begrenzen und bestehende Beeinträchtigungen zu reduzieren. Durch vorausschauende Planung, die Berücksichtigung ökologischer Sensitivitäten sowie die Umsetzung gesetzlich geforderter Ausgleichs- und Wiederherstellungsmaßnahmen können Eingriffe in Flora, Fauna und Funga minimiert und beeinträchtigte Ökosystemfunktionen teilweise wiederhergestellt werden. Ergänzend tragen Maßnahmen wie der ressourcenschonende Einsatz von Materialien, die Reduktion von Bodenversiegelung sowie biodiversitätssensible Infrastrukturkonzepte dazu bei, zusätzliche Belastungen natürlicher Lebensräume zu vermeiden und regulatorische sowie ökologische Risiken im Projektverlauf zu mindern.

STRABAG sieht sich sowohl Risiken als auch Chancen gegenüber, die sich aus der Wechselwirkung zwischen Geschäftstätigkeit und Biodiversitätsschutz ergeben. Angesichts globaler Umweltveränderungen und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird ein präzises Management dieser Faktoren immer wichtiger, um biodiversitätsrelevante Risiken abzumildern. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ebenso wie die Durchführung der standortspezifischen Risikoanalysen dienen dabei als erste Anhaltspunkte, um künftig eine Resilienzanalyse der Geschäftsstrategie und des Geschäftsmodells durchführen zu können.

Biodiversität strategisch verankert

Ein vorausschauendes Management bildet die Grundlage, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Unternehmensstrategie kontinuierlich mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist Biodiversität ein wesentliches Thema, für das wir Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt umsetzen. Dies beinhaltet den Aufbau eines konzernweiten Biodiversitätsmanagements und die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden.

19 Standorte von STRABAG befinden sich in Gebieten mit besonderer ökologischer Sensitivität und weisen ein erhöhtes naturbezogenes Risikoprofil auf. In die Bewertung einbezogen wurden standortgebundene Anlagen wie Asphalt-, Beton- und Emulsionsmischanlagen sowie Deponien, Recyclinganlagen, Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Schottergruben und Werkstätten. Die Ermittlung erfolgt auf Basis einer weiterentwickelten Methodik, die standortspezifische naturbezogene Risiken mit der geografischen Lage in bzw. nahe ausgewiesener Biodiversitäts- und Schutzgebiete kombiniert. An einer detaillierten Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete wird gearbeitet, eine Darstellung ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht möglich, da die biodiversitätsbezogene Datengrundlage konzernweit weiterhin aufgebaut wird. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Landdegradation oder Wüstenbildung identifiziert werden.

Policies

ESRS E4-2

Aufgrund der engen Verknüpfung mit anderen Umweltthemen wird Biodiversität in verschiedenen themenübergreifenden Politiken, vor allem in der Umwelt- und Energiepolitik sowie in der Supply-Chain-Management-Politik, berücksichtigt. Alle Politiken sind konzernweit gültig und werden durch den STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die untenstehenden Politiken halten die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Wertschöpfungskette fest. Weitere, für STRABAG unwesentliche Biodiversitätsaspekte wie invasive Arten und Wüstenbildung, werden derzeit nicht in den beiden Dokumenten behandelt. Ebenso gibt es keine konzernweiten Policies für die Bereiche Landnutzung und Landwirtschaft, Ozeane und Meere. Die Dokumente werden in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet und, wenn notwendig, angepasst.

Biodiversität und Ökosysteme bilden ein zentrales Thema in der Umwelt- und Energiepolitik, die im Jahr 2025 überarbeitet und im ersten Quartal 2026 vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben wurde. Sie hält das Prinzip fest, dass Biodiversität und (Wasser-)Ökosysteme in allen relevanten Bereichen der Geschäftstätigkeit zu schützen und zu fördern sind. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu reduzieren, Biodiversität in allen Projektphasen sowie an Standorten in biodiversitätssensiblen Gebieten zu stärken, Mitarbeitende zu sensibilisieren und zu schulen, Rohstoffe nachhaltig zu gewinnen und zu nutzen sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Flächen zu gewährleisten. Die Umsetzungsverantwortung für die Umwelt- und Energiepolitik liegt beim Vorstandsvorsitzenden.

Ebenfalls im Geschäftsjahr 2025 freigegeben wurde die überarbeitete Supply-Chain-Management-Politik, die das Thema Biodiversität adressiert. Sie verbindet ökologische und soziale Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Durch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sollen Lebensräume von Menschen und Tieren geschützt werden. Um Transparenz in den Lieferketten sicherzustellen, setzt STRABAG auf die Nachverfolgbarkeit von Materialien und Dienstleistungen sowie auf entwaldungsfreie Lieferketten.

Im Jahr 2023 hat der STRABAG SE-Vorstand außerdem ein konzernweites Positionspapier zum Thema Biodiversität verabschiedet. Dieses zeigt klare praxisnahe Orientierungen und Hinweise für den Schutz von Biodiversität und Arten bei Bauprojekten auf. Als weiterführende Unterlage für die Umwelt- und Energiepolitik dient es als Informationsgrundlage, um die Mitarbeiter:innen hinsichtlich Biodiversität zu sensibilisieren und Leitlinien für umweltbewusste Planungs- und Bauprozesse bereitzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt- und Energiepolitik kann es die Grundlage für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bilden. Die angeführten Leitlinien beinhalten die Minimierung des Flächenverbrauchs, der Emissionen und der Umweltbelastungen sowie weiterer Maßnahmen, um während eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu verringern.

Maßnahmen und Projekte

ESRS E4-3

Kontinuierlicher Aufbau des Biodiversitäts-managements

STRABAG arbeitet kontinuierlich am Aufbau eines Biodiversitätsmanagements, um die biologische Vielfalt an allen relevanten Standorten systematisch zu fördern. Dafür integrieren wir Biodiversität als zusätzlichen Umweltaspekt in das bestehende Umweltmanagementsystem ISO 14001, um bestehende Prozesse, Verantwortlichkeiten und Strukturen zu nutzen. Im Jahr 2025 wurden bestehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen konzernweit systematisch erfasst und die bestehende Risikoanalyse weiterentwickelt. Wir arbeiten aktuell an einem Konzept für ein zukünftiges Monitoring und Reporting.

Folgende biodiversitätsfördernde Maßnahmen finden bereits bei STRABAG statt:

An den konzerneigenen Gewinnungsstätten implementiert STRABAG laufend in Abstimmung mit den lokalen Behörden und Interessensgruppen spezifische Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Wiederherstellung und Renaturierung von Flächen zu gewährleisten. Dazu werden naturschutzrechtliche Auflagepunkte aufgestellt, die für jeden Standort individuell konzipiert und in den Genehmigungsplänen festgehalten sind. Beispiele hierfür sind die Schaffung von Ersatzbiotopen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Aufforstung sowie die Schaffung von Habitaten für Vogelarten und Amphibien. Ergänzend werden regelmäßige ökologische Gutachten erstellt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und weitere Potenziale für standortbezogene Maßnahmen zu identifizieren. So wird gewährleistet, dass Eingriffe in die Natur minimiert, Flächen nachhaltig genutzt und zentrale Ökosystemleistungen langfristig erhalten bleiben.

Für bestimmte Bauprojekte sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, die eine Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) vorschreiben. Diese Verfahren gewährleisten, dass potenzielle Umweltauswirkungen in der Planungs- und Designphase identifiziert und analysiert werden, sodass in der Folge geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnehmen entwickelt und umgesetzt werden können. Auch in den Konzernländern außerhalb der Europäischen Union wird diese Vorgehensweise gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben angewendet, beispielsweise durch die Durchführung von Environmental Impact Assessments bei bestimmten öffentlichen und privaten Bauvorhaben.

Im Bereich des Verkehrswegebaus in Deutschland verfolgt STRABAG ein nachhaltiges Baustellenkonzept im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei dem Biodiversitätskriterien für die Zertifizierung bei Baustellen mit einer Laufzeit von über drei Monaten berücksichtigt werden. Diese Zertifizierung berücksichtigt die Einhaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz umweltschonender Technologien und Verfahren, die Minimierung von Flächenversiegelungen und die Rücksichtnahme auf lokale Flora, Fauna und Funga.

Ziele

ESRS E4-4

STRABAG hat bislang keine quantitativen Ziele für Biodiversität und Ökosysteme definiert. Im Zuge der Weiterentwicklung des konzernweiten Biodiversitätsmanagements wird an der Entwicklung von geeigneten Messparametern gearbeitet, die als Grundlage für die Entwicklung von quantitativen Zielen herangezogen werden könnten.

Kennzahlen

ESRS E4-5

Zur Berichterstattung von Standorten in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität hat STRABAG ihre standortbezogene Risikoanalyse im Jahr 2025 grundlegend weiterentwickelt. Der Ansatz ermöglicht die gezielte Identifikation relevanter Standorte sowie die Bewertung ihrer naturbezogenen Abhängigkeiten und Auswirkungen. Auf dieser Basis können regionale Vorgaben und projektspezifische Maßnahmen für Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität entwickelt werden. Die Analyse erfolgt zweistufig, indem sie standortspezifische Daten mit globalen Biodiversitätsinformationen verknüpft. Das Ergebnis ist ein individueller Nature Risk Score für jeden Standort.

Standorte mit einem konsolidierten Risikowert oberhalb einer festgelegten Schwelle wurden im Rahmen der standortbezogenen Risikoanalyse zunächst als potenziell wesentlich eingestuft. Auf Basis dieses ersten Schritts ergab sich ein Korridor von 35 Standorten, deren Risikoprofil auf eine erhöhte Relevanz für die Biodiversitätsberichterstattung hinweist. Für diese 35 Standorte mit erhöhtem Risikoniveau wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Analyse identifizierte 26 Standorte in oder nahe schutzbedürftigen Gebieten. In einem nächsten Schritt wurden jene Standorte identifiziert, an denen keine wirtschaftliche Aktivität stattfindet. Diese wurden aus der weiteren Analyse ausgeschlossen, sodass sich die Anzahl der wesentlichen Standorte auf 19 reduziert. Die räumliche Nähe zu schutzbedürftigen Gebieten wurde über tätigkeitsbezogene Pufferzonen definiert, die den potenziellen Wirkungsraum der vorherrschenden Wirtschaftsaktivitäten wiedergeben.

Der Prozess befindet sich in der Weiterentwicklung und wird in den kommenden Jahren weiter verfeinert, insbesondere im Hinblick auf die Integration zusätzlicher Indikatoren, die Berücksichtigung standortbezogener Maßnahmen sowie die Etablierung weiterer KPIs für das Biodiversitätsmanagement. Ziel ist es, naturbezogene Risiken konzernweit konsistent zu erfassen und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der ESRS langfristig weiter zu standardisieren.

Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Die aktuellen Zahlen sind nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar, da im Zuge der Umstellung auf ein neues Risikoanalyse‑Tool die angewandte Methodik umfassend angepasst wurde. Während im Vorjahr eine Risikoanalyse für Standorte in der DACH‑Region auf Basis grob aufgelöster Screening‑Tools erfolgte, wurde der Ansatz in der aktuellen Berichtsperiode konzernweit erweitert und durch ein deutlich präziseres Analyse‑Tool ersetzt. Diese Weiterentwicklung ermöglicht eine granularere und treffsicherere Bewertung. Die geringere Anzahl ausgewiesener Standorte stellt daher eine verbesserte Risikodifferenzierung dar und keine tatsächliche Reduktion des Risikos.

Aufgrund der Einführung eines neuen Analysetools war eine rückwirkende Ermittlung der Kennzahlen für das Jahr 2024 technisch nicht möglich. Für die Einordnung und Interpretation der 2024er-Daten verweisen wir daher auf den STRABAG Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024.

2025

2024

Anzahl

Fläche (in ha)

Anzahl

Fläche (in ha)

Natura-2000 Schutzgebiete

18

310

29

405

UNESCO-Welterbestätten

2

40

6

95

Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt

12

244

5

25

Andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139

19

350

40

677

Teilweise lassen sich Gebiete mehreren Schutzgebietskategorien zuordnen. In diesen Fällen wurde der Standort mehrfach berücksichtigt, um eine präzisere Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität zu ermöglichen.